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ALLRIS - Auszug

09.11.2016 - 4 Verpflichtung der beratenden Mitglieder des Aus...

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Wortprotokoll

 

Der Stadtbaurat begrüßt die beratenden Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und technische Dienste. Namentlich sind dies die Herren Bühring, Fragge, Kroll, Lodemann, Saager und Eggers. Der Stadtbaurat belehrt die beratenden Ausschussmitglieder nach § 54 Abs. 3 in Verbindung mit § 43 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) über die Ihnen nach den §§ 40-42 NKomVG obliegenden Pflichten (Amtsverschwiegenheit, Mitwirkungsverbot und Vertretungsverbot).

 

Sodann verpflichtet er die beratenden Mitglieder durch Handschlag, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch und unter Beachtung der Gesetze zu erfüllen.

 

Die beratenden Mitglieder erhalten die §§ 40-42 NKomVG in gedruckter Version. Die Verpflichtung wird durch Unterschrift aktenkundig gemacht.