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ALLRIS - Auszug

09.11.2016 - 6 Satzung zur Änderung der Satzung über die Erheb...

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Wortprotokoll

 

Stadtbaurat Kinder erläutert, dass alle Kommunen in Niedersachsen aufgrund der Rechtsprechung gefordert sind, ihre Straßenreinigungsgebührensatzungen anzupassen. Die Straßenreinigungsgebühren können um rund 10 % gesenkt werden.

 

Die Verwaltung erläutert die Vorlage und weist darauf hin, dass die pauschalierten Gemeindeanteile in Höhe von 20 bis 25 % nicht mehr rechtssicher zu praktizieren sind. Der gemeindliche Anteil muss nun nachvollziehbar und auf das Stadtgebiet bezogen dargestellt werden. Die Umsetzung der Vorgaben ist in Anlage 2 dargestellt.

Der Vorteilsbegriff ist bei dem Winterdienst so auszulegen, dass nur die Anlieger, an deren Straßen Winterdienstleistungen erfolgen, zu entsprechenden Gebühren herangezogen werden können. Letztlich sind nur wenige Anlieger bevorteilt, die einen Anteil der Winterdienstkosten (ca. 1,7 %) tragen müssten. Den größten Anteil der Winterdienstkosten muss die Kommune ohnehin aus Steuergeldern übernehmen. Aus diesen Gründen plädiert die Verwaltung dafür, keine Winterdienstgebühren zu erheben, zumal im Grunde alle Einwohner der Stadt Celle  vom Winterdienst profitieren. Es wird als ungerecht empfunden, nur wenige Anlieger zu Winterdienstgebühren heranzuziehen. Daher werden die Winterdienstkosten nicht mehr in der Gebührenkalkulation berücksichtigt.

 

Die Verwaltung zeigt anhand eines Stadtplanes die Straßen, in denen gereinigt wird. Dabei wird unterschieden zwischen den sonstigen Straßen und den überörtlichen bzw. innerörtlichen Verbindungsstraßen. Der gemeindliche Anteil ist bei den Verbindungsstraßen höher einzustufen als bei den sonstigen Straßen. Die Verwaltung hat eine entsprechende Gewichtung vorgenommen. Des Weiteren werden die Reinigungsklassen I, II und III am Stadtplan gezeigt.

 

Fragen des Ausschusses werden ausführlich beantwortet.

 

Der Ausschussvorsitzende macht darauf aufmerksam, dass auf Seite 2 der Anlage 1 zur Vorlage die Summen bei den Kalkulationen zu den Straßenreinigungskosten 2015 und bei der Kalkulation 2016 nicht zutreffen würden. Er bittet, die korrigierten Zahlen für den Verwaltungsausschuss zur Verfügung zu stellen.

Der Ausschussvorsitzende weist auf einen seiner Meinung nach logischen Fehler hin, weil zur Berechnung der Gebühren, die Nettoleistungskosten in Höhe von 1.708.220 € durch die gesamten Frontmeter dividiert werden. Die Verwaltung erläutert ihren Rechenweg und beharrt auf der Richtigkeit des Ergebnisses.

 

Der Ausschuss empfiehlt entsprechend der Beschussvorlage einstimmig:

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte Satzungsänderung der Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Celle.

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Anlagen zur Vorlage