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ALLRIS - Auszug

31.05.2016 - 5 Antrag des Frauenhauses Celle e.V. auf Gewährun...

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Wortprotokoll

Seit 2015 gibt es ein neues Verfahren (Zuwendungsrichtlinie). Daher ist der bisher gültige Dauerbeschluss von 2012 abzuändern.

 

Die CDU-Fraktion fragt, warum der Antrag durch das Frauenhaus erst im Dezember 2015 gestellt wurde.

Die Förderung durch die Stadt Celle ist dabei immer akzessorisch, d.h. die bewilligte Förderung durch das Land Niedersachsen ist Voraussetzung der Förderung durch die Stadt Celle. Zudem werden die notwendigen Mittel auch vor dem Antrag im Haushaltsplan der Stadt berücksichtigt (ca. 31.500,00 €).

 

Es wird von verschiedenen Seiten nochmals darauf hingewiesen, dass die Fördermittel für die fachliche Arbeit des Frauenhauses zweckbestimmt sind und dies von den Vorgängen um den Vorstand der Einrichtung zu trennen ist.

 

Bei der Abstimmung zur BV/0172/16 wird der Vorschlag einstimmig bei vier Enthaltungen angenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage