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ALLRIS - Auszug

04.02.2016 - 6 Straßenbenennungen in Celle

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Wortprotokoll

Die Verwaltung weist auf einen Übertragungsfehler in der Beschlussvorlage Nr. BV/0005/16 hin. Im dritten Satz des vorletzten Absatzes müsse es richtigerweise „Straßenbenennung“ statt „-umbenennung“ heißen.

Sie erläutert, dass mit den Beschlussvorschlägen die bislang nicht formulierten grundsätzlichen Belange der Stadt Celle festgestellt werden sollen. Die FDP-Fraktion erklärt, dass sie den Beschlussvorschlag 1) mittrage. Sie schlägt vor, dass Frauennamen bevorzugt werden. Die CDU-Fraktion schlägt dagegen vor „Frauen sollen dabei nicht benachteiligt werden“. Die Ausschussvorsitzende weist darauf hin, dass dann ein Ungleichgewicht bestehen bleibe, da nur 15 Straßen in Celle nach Frauen benannt seien.

Die CDU-Fraktion bemängelt, dass dem Rat keine Gesamtbewertung der Kommission vorliege, sondern lediglich 3 schriftliche Stellungnahmen. Für sie wäre es wichtig zu erfahren, ob sich insbesondere die Vertreter der verschiedenen Kirchen berücksichtigthlen. Darüber hinaus vermisse sie eine Bewertungsmatrix, die auch für die Zukunft Straßenbenennungen regelt. Sie bezeichnet es als „schlechten politischen Stil“, wenn ein unangenehmer Ortsrat-Beschluss ausgehebelt werden soll und engagierte Bürger als „Hobby-Historiker“ betitelt würden. Sie verurteilt den Brief der Verwaltung an den Klein Hehlener Ortsbürgermeister, weil dadurch Bürgerverdruss entstehe. Daher folge sie der Beschlussvorlage nicht. Von einem beratenden Mitglied wird das Verhalten der Generäle Rommel und von Stülpnagel verurteilt. Es mutmaßt, dass die Gesamtbevölkerung zu einem anderen Urteil gelangen würde, wenn sie vollständig über das Verhalten der Generäle Rommel und von Stülpnagel informiert wäre. Das passive Verhalten anderer Städte könne nicht als Vorbild für eigenes Handeln dienen. Die FDP-Fraktion erklärt, dass sie eine Ehrung des „stenfuchses“ Rommel im öffentlichen Raum nach heutigem Wissen nicht mehr unterstützen könne, wenngleich ihr das schwer falle. Sie plädiert dafür, nicht über die beiden Generäle zu diskutieren, sondern eine Matrix festzulegen. Eigentlich komme diese Matrix zu spät, da sie vor der Ortsratssitzung hätte aufgestellt werden müssen. Die Verwaltung erläutert, dass zunächst eine Matrix erstellt wurde; die Kommission sei aber zu der Ansicht gelangt, dass diese nur für Fragen der Straßenneubenennung, nicht aber Straßenumbenennung heran gezogen werden könne.

Die Formulierung des Beschlussvorschlags unter 2) stamme von der Kommission.

 

Von einem beratenden Mitglied wird darauf hingewiesen, dass das Haus der Geschichte Baden Würtemberg vor einigen Jahren eine SonderausstellungMythos Rommel“ präsentiert habe. Diese Sonderausstellung habe offenbart, dass durch militärische Erfolge oft eine Heroisierung entstehe. Nach den neueren Informationen müssten sich viele Orte mit der Thematik noch auseinandersetzen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sieht eine gute inhaltliche Bewertung durch die Kommission gewährleistet. Sie schlägt vor, in den Beschlussvorschlag noch das Wort „zukünftig“ einzusetzen.

 

Die CDU-Fraktion fragt nach der Beteiligung der Kommissionsmitglieder an den jeweiligen Sitzungen.

 

Teilnehmer der beiden internen Kommissionssitzungen waren neben dem Oberbürgermeister und der Kulturdezernentin:

 

am 02.09.2015Dr. Scharf-Wrede, Prof. Dr. Ipsen, Herr Fürst,

Prof. Dr. Reemtsma, Dr. Sundermann

 

am 10.11.2015Prof. Dr. Ipsen, Prof. Dr. Reemtsma, Dr. Sundermann, Prof. Dr. Hürter

 

Abschließend empfehlen die Mitglieder des Kulturausschusses mit 4 Ja-Stimmen bei 2 Nein-Stimmen dem Rat folgende 2 Beschlussvorschläge:

 

1) Der Rat beschließt, dass zukünftig bei der Benennung von Straßen Namen von Personen oder Institutionen der neueren Geschichte nur dann verwendet werden, wenn ihr Geschichtsbild nach Persönlichkeit, Verhalten und Nachwirkung abgeklärt ist und überwiegend positiv bewertet wird. Frauennamen sollen dabei nicht benachteiligt werden.

 

2) Der Rat beschließt, dass Wehrmachtsgeneräle und andere Personen, die in führender Kommandofunktion am 2. Weltkrieg teilgenommen haben, grundsätzlich nicht durch eine Straßenbenennung geehrt werden sollen. An Ausnahmen von diesem Grundsatz sind strikte Anforderungen zu stellen, als welche nur die Beteiligung am aktiven Widerstand gegen Hitler in Betracht kommt. Vorhergehende Kriegsverbrechen wären aber mit einer Beteiligung am Widerstand nicht aus der Welt geschafft, was wiederum eine Straßenbenennung ausschließt.