16.03.2016 - 4 Zukünftige Planung des Hochwasserschutzes in La...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Datum:
- Mi., 16.03.2016
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:15
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Fachdienstleiter Hanssen informiert zu folgenden Punkten:
Derzeit werden bauliche Hochwasserschutzmaßnahmen auf der Allerinsel umgesetzt. Im nächsten Arbeitsschritt werden sowohl die Aller flussaufwärts bis zur Grenze des Stadtgebietes als auch die Fuhseaue und Lachte auf Hochwasserschutzmaßnahmen überprüft und beplant.
Die zwischenzeitlich gewonnen Vermessungsdaten im Bereich Lachtehausen geben Aufschluss über den besseren Schutz der Grundstücke. Hydraulische Berechnungen bestätigen, dass die Renaturierung der Lachte keine Veränderung der Hochwassersituation mit sich bringe.
In regelmäßigen Intervallen werden vom Kanalbetrieb die Rückstauklappe in den Freitagsgraben und sämtliche Einlaufbauwerke und Rohrdurchlässe auf ihre technische Funktionalität überprüft und im Bedarfsfall optimiert.
Bei illegalen Müllablagerungen, die den Ablauf behindern, ist die Verwaltung auf die Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Oberbürgermeister Mende verweist auf das Beschwerdesystem der Stadt Celle „Sag’s uns einfach“. Hier eingehende Anregungen und Beschwerden werden umgehend bearbeitet.
Für die Oberflächenentwässerung ist der Kanalbetrieb der Stadt Celle zuständig. Speziell für den Siedlungsschutz ist Herr Kohlhepp unter der Telefonnummer 12 6821 zu erreichen und Herr Blackburn, Telefonnummer 12 6851, steht den Eigentümern bei Fragen zur Grundstücksentwässerung beratend zur Seite. Koordinator ist Herr Hanssen mit der Telefonnummer 12 6701.
Im Notfall (extremes Hochwasser!) wird für die Bürger eine Hotline mit einer eigenen Telefonnummer geschaltet.
Im Anschluss an die Informationen geht Fachdienstleiter Hanssen auf die Fragen des Ortsrates ein. Speziell das Hochwasser 2013 kommt nochmals zur Sprache. Ein Hauptproblem sei das überlastete Kanalsystem im Ortsteil Lachtehausen gewesen. Herr Hanssen weist nochmals darauf hin, dass das Kanalsystem auf den Normalzustand und nicht auf den Katastrophenfall dimensioniert sei. Erschwerend kamen noch die unterschiedlichen Höhenpunkte an der Oberfläche hinzu, die dazu führten, dass das Wasser aus den Gullideckeln sprudelte. Ob eine technische Lösung sinnvoll und wirtschaftlich ist, wird noch geprüft. Der Ortsrat bedankt sich für die Ausführungen und wünscht sich für die weitere Zusammenarbeit noch mehr Transparenz.
Auch die isolierte Ausweisung eines Überschwemmungsgebietes begrüßt der Ortsrat einhellig, weil durch bauliche Veränderungen Ersatzmaßnahmen (Ausgleichsmaßnahmen) in räumlicher Nähe vorgenommen werden müssen. Der mögliche Bau der Ostumgehung werde große Flächenversiegelungen nach sich ziehen. Dann müsse an anderer Stelle Rückzugsraum für das Wasser geschaffen werden. Hier stellt sich die Frage: „Wo soll das sein?“ Nach Ansicht des Ortsrates bestehe beispielsweise kein räumlicher Zusammenhang zwischen einem isolierten Hochwasser des Freitagsbachs und der Flutmulde in Altencelle. Hier müsse Lachtehausen ein höherer Stellenwert im Hochwasserschutz beigemessen werden.
Die Verwaltung erläutert dazu, dass im Planfeststellungsverfahren zur Ostumgehung die Hochwasserplanung mit eingeflossen ist und Ausgleichsmaßnahmen ausgewiesen wurden. Die Ausgleichsmaßnahme muss dabei selbstverständlich den Abfluss aus dem Überschwemmungsgebiet gewährleisten. Die Maßnahme selbst muss nicht im Überschwemmungsgebiet liegen. Ob der Nachweis über den Abfluss im Planfeststellungsverfahren korrekt erbracht wurde, wird derzeit gerichtlich überprüft.
Nach einstimmigem Beschluss des Ortsrates wird die Sitzung von 19:04 Uhr bis 19:22 Uhr für Bürgerfragen unterbrochen.
In der Sitzungsunterbrechung wurde angeregt, nochmals mit der Celle Uelzen Netz in Kontakt zu treten, um die Stromverteilungskästen im Ortsteil Lachtehausen hochzusetzen und diese im Hochwasserfall zu schützen.
