16.03.2016 - 5 Verkehrssituation für Fußgänger und Radfahrer i...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Mi., 16.03.2016
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:15
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Schuster, Fachdienst 32, informiert:
- Fahrradwegbenutzungspflicht:
Im Jahr 2013 gab es Hinweise von Bürgern, dass die Beschilderung der Fahrradwege in der Wittinger Straße ständig wechseln würde. Der FD 32 hat die Beschilderung daraufhin erfasst und mit dem FD 66 eine Neubeschilderung abgestimmt.
Dieses erfolgte auch unter Beachtung des Urteils vom Bundesverwaltungsgericht aus dem Jahr 2010, in dem das Gericht festgestellt hatte, dass Radfahrer nur dann auf die Nebenanlage gezwungen werden dürfen, wenn für sie auf der Fahrbahn eine erhebliche Gefahr ausgeht. Denn grundsätzlich gehört der Radfahrer zum fließenden Verkehr und ist damit auf der Straße zu führen.
Auf Grund dieses Urteils ist nicht nur die Stadtverwaltung dabei, alle Fahrradwegbenutzungspflichten zu überprüfen, sondern deutschlandweit werden diese nun überprüft und ggf. umgewandelt.
Die Frage nach der Gefahrenlage ist grundsätzlich individuell zu beantworten. Es gibt aber in technischen Regelwerken einen Anhaltspunkt für die Beurteilung der Gefahr. Hier wird der Fahrradverkehr ins Verhältnis zum Fahrzeugverkehr und der erlaubten Geschwindigkeit gesetzt. Aus der entsprechenden Grafik kann man dann als Anhaltspunkt ablesen, in welche Richtung die Entscheidung gehen könnte. Dieses ist dann mit den örtlichen Verhältnissen (z.B. gute oder schlechte Sichtverhältnisse) in Verbindung zu setzen und im Gesamtbild eine Entscheidung herbeizuführen.
Nachdem die Verkehrsplanung in unserem Hause von Anfang an die Freigabe auf Grund zu niedriger Verkehrszahlen unterstützte, tat man sich anfangs bei der Landesbehörde schwer, da man die Zahlen als zu hoch einschätzte. Eine extra dafür durch die Landesbehörde durchgeführte Erhebung der Verkehrszahlen bestätigte aber unser Haus und das Land schloss sich der Freigabe umgehend an.
Auch die Polizei sah und sieht bis heute keinen Grund für eine Benutzungspflicht.
Der zwischendurch aufgekommene Vorschlag, einen Schutzstreifen zu markieren, muss schon deshalb abgelehnt werden, da dann in der gesamten Straße ein Haltverbot durch den Schutzstreifen erfolgen würde. Die Anwohner hätten also keine Möglichkeit mehr, auf der Straße zu parken.
Außerdem wäre für eine beidseitige Schutzstreifenmarkierung nicht ausreichend Platz.
Aus hiesiger Sicht muss sich der Autofahrer als auch der Radfahrer daran gewöhnen, dass beide gleichrangig auf der Fahrbahn ihre Berechtigung haben. Dieses braucht Zeit, wird aber nicht besser indem man immer wieder Ausnahmen von der Regel zulässt.
- Fußgängerüberweg:
Die Anwohner des Neubaugebietes möchten einen Fußgängerüberweg haben. Die Verkehrssicherheitskommission hat sich mehrfach damit befasst und dieses Ansinnen abgelehnt. Auch von Seiten der Verkehrsplanung wird ein Fußgängerüberweg abgelehnt. Eine Querungsmöglichkeit wie z.B. eine Einengung oder eine Mittelinsel würde dort aber befürwortet.
Da das Land dort Straßenbaulastträger ist, wäre der Bau Aufgabe des Landes. Dieses lehnt einen eigenen Bau aber ab. Stellt der Stadt aber offen, da selber tätig zu werden.
Im Hinblick auf den weiteren Verlauf der Ostumgehung, würde die Wittinger Straße eine Sackgasse für Kraftfahrzeuge werden. Das Verkehrsaufkommen wäre somit überschaubar. Mit Blick auf diese Entwicklung und die aktuelle Haushaltslage, sollte aus hiesiger Sicht auf eine solche Investition verzichtet werden.
Nach einstimmigem Beschluss des Ortsrates wird die Sitzung von 19:34 Uhr bis 19:35 Uhr für Bürgerfragen unterbrochen.
