Hauptmenü
Inhalt
ALLRIS - Auszug

25.02.2016 - 4 Mitteilungen der Verwaltung

Reduzieren

Wortprotokoll

1. Ortsteilbegehung am 25.06.2015 (TOP 12 Nr. 2 am 05.11.2015)

Ortsratsmitglied Schüpp fragt an, wann die dort angesprochenen Parkregelungen umgesetzt werden. Er finde, die Verwaltungtte dazu bereits genug Zeit gehabt. Er wolle keine Diskussion mehr mit den Anwohnern, wenn der ruhende Verkehr vor Umsetzung der Maßnahmen kontrolliert werde. Er bittet um Priorisierung.

Zunächst bittet Herr Hanssen um Verständnis, dass aufgrund von Personalproblemen die Erstellung der Pläne längere Zeit in Anspruch genommen habe. Sodann stellt er anhand von Plänen die angedachten Parkregelungen vor:

In der Landgestütstraße, zwischen Grabenseestraße und Planckstraße, werde auf der östlichen Seite halbseitiges Gehwegparken zugelassen. Die Markierung der Parkflächen, unter Berücksichtigung der Einfahrten, erfolge sobald das Wetter besser sei. Eine entsprechende Beschilderung (VZ 315-56 / VZ 315-58 / VZ 315-57) unterstütze die Markierung. Die Restbreite der Straße betrage 4,75 m.

Auf Nachfragen erklärt Herr Hanssen, dass dann auf der gegenüberliegenden Seite nicht geparkt werden dürfe, da die Restbreite der Straße dafür nicht mehr ausreiche. Die Markierung der Parkflächen sei nicht vorgeschrieben, sie diene als Hilfestellung.

Im Bereich der östlichen Planckstraße (zwischen Hannoversche Straße und Landgestütsstraße) werde auf beiden Seiten halbseitiges Gehwegparken, ebenfalls gekennzeichnet durch Beschilderung und Markierung, zugelassen. Für den Begegnungsverkehr verbleibe eine Reststraßenbreite von 4,75 m.

Auf Nachfrage erläutert Herr Hanssen, auf den Gehwegen verbleibe für Fußnger  grundtzlich genügend Platz. Dies hänge allerdings auch davon ab, dass die Autofahrer innerhalb der markierten Bereiche parken. Ein Anwohnerparkausweis werde nicht ausgestellt. Es gebe keinen Rechtsanspruch auf einen Parkplatz vor der Haustür, da Straßen grundsätzlich der Allgemeinheit zur Verfügung stünden. Allerdings dürfte sich in diesem Bereich die Lage etwas entspannt haben, da mit der Firma Härtel Gespräche geführt wurden. Auf dem dortigen Firmengelände halte die Firma über den Bedarf hinaus Parkplätze für die Mitarbeiter vor, deren Anzahl sich aufgrund einer Verlagerung der Verwaltung nach Braunschweig ohnehin fast um dielfte reduziert habe.

Im Bereich der westlichen Planckstraße (zwischen Landgestütstraße und Spörckenstraße) werde das gänzliche Parken auf dem Seitenstreifen durch eine entsprechende Beschilderung (VZ 315-67, 315-68, 315-66) rechtlich geordnet.

Die vorgenannten Maßnahmen würden nun zeitnah umgesetzt.

Auf Nachfrage erklärt Herr Hanssen, dass bezüglich der Grabenseestraße keine Maßnahmen vorgesehen seien, da die Borde dort zu hoch seien. Dort könne nur baurechtlich Parkraum geschaffen werden.

Die vorgenannten Lösungen seien so mit dem Verwaltungsvorstand abgestimmt.

2. Schriftliche Anfrage von Ortsratsmitglied Peterson zum Sachstand Verschmutzung des öffentlichen Raumes vor der Diskothek Vanity (Müll und Scherben würden tagelang nicht vom Gehweg entfernt bzw. dann in die Gosse gekehrt.

Herr Hanssen informiert dazu, der Fachdienstleiter des Straßenbetriebes habe mit dem Betreiber gesprochen. Dieser habe versprochen, dass eine zeitnahe Reinigung des Gehweges erfolge und der Müll nicht in die Gosse gekehrt werde.

3. Telefonische Anfrage von Ortsratsmitglied Bloetz am 04.01.2016:

Er fragte an, ob es zulässig ist, dass die Firma Faro nachts gegen 02:00 Uhr den Parkplatz des Firmengeländes der BKK von Schnee befreie. Es entstehe dadurch eine erhebliche Lärmbelästigung. Die Polizei habe an die Verwaltung verwiesen.

Dazu merkt Herr Hanssen an, eine 100% „richtige“ Antwort gebe es nicht. Es liege im Ermessen des Eigentümers für eine rechtzeitige Räumung zu sorgen. Die Stadt beginne um 04:30 Uhr mit dem Winterdienst. Eine Räumung gegen 02:00 Uhr sei eigentlich nicht zulässig. Auf der anderen Seite sei die Firma Faro im gesamten Stadtgebiet tätig auch für die Stadt. Die Stadt achte darauf, dass zeitgerecht geräumt werde. Es sei schwer vorauszusehen, wann mit wie viel Schnee zu rechnen sei. Die Schneeräumung erfolge nach verschiedenen Prioritäten. Auch komme es vor, dass sich das Personal nicht so gut mit den Maschinen auskenne und dadurch zusätzlicher Lärm, z. B. auch durch eine fehlende Gummileiste, entstehe. Es sei ein Wechselspiel: Man erwarte auch, dass die Straßen rechtzeitig geräumt und gestreut seien. Er empfehle die BKK direkt diesbezüglich anzusprechen, da es sich um ein Privatgelände handele.

4. Entfernung von Parkplätzen in der Windmühlenstraße (TOP 12 Nr. 1 am 05.11.2015)

Ortsratsmitglied Bloetz bittet die Verwaltung zu prüfen, ob in der Windmühlenstraße (zwischen Am Holzhof und der Elderhorststraße) Parkplätze entfernt werden könnten. Das Herausfahren aus den Grundstücken sei aufgrund der geringen Sichtverhältnisse (parkende Autos, schmaler Gehweg, hohe Hecke des Nachbarn) sehr schwierig, so dass es des Öfteren zu Gefährdungen von Personen komme.

Herr Hanssen erklärt, die Verwaltung werde in diesem Bereich keine weiteren Parkplätze entfernen. Eine vorsichtige Ausfahrt sei dort möglich. Bezüglich der Hecke des Nachbarn, die zu hoch sei, handele es sich um eine private Nachbarschaftsangelegenheit.