22.06.2016 - 4 Eventuelle Freigabe des Fußweges für Radfahrer ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Sitzung:
-
Sitzung des Ortsrates Neuenhäusen
- Gremium:
- Ortsrat Neuenhäusen
- Datum:
- Mi., 22.06.2016
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Die oben angeführte Thematik wurde bereits ausführlich in dem der Sitzung vorausgegangen Ortstermin erörtert.
Die Verwaltung informiert dazu wie folgt: Gemäß der Gesetzgebung seien Radfahrer verpflichtet, die Fahrbahn zu benutzen und könnten nur in Gefahrensituationen, wie beispielsweise sehr starker Verkehr, auf den Gehweg verwiesen werden. Das Bundesverwaltungsgericht habe einem Radfahrer Recht gegeben, der dagegen geklagt hatte auf dem Gehweg mit dem Rad fahren zu müssen. Auch die Fahrradverbände würden gegen das Gehwegfahren klagen. Da es in einigen Bereichen im Stadtgebiet per Beschilderung zulässig sei den Gehweg als Radfahrer zu nutzen, werde aus den vorgenannten Gründen und auf Wunsch von Anwohnern derzeit überprüft, diese Situation wieder aufzuheben (z. B. Wittinger Straße/Sprengerstraße). Die Polizei, Verkehrsbehörde und Straßenplaner sehen in dem Bereich der Spörckenstraße, zwischen Windmühlenstraße und Waldweg, sowie in der Stechinellistraße trotz des Kopfsteinpflasters auf der Fahrbahn keinen Grund, die Gehwege für Radfahrer freizugeben.
Ortsratsmitglied Schüpp berichtet, er fühle sich als Radfahrer auf der Fahrbahn wohler. Ein Befahren des Gehweges mit dem Rad stelle für Fußgänger eine Gefahr dar. Der Anfrage sollte nicht gefolgt werden.
Ortsratsmitglied Bloetz plädiert ebenfalls dafür, dass die Situation so bleiben sollte.
Ortsratsmitglied Peterson kann dem Vorschlag auch nicht folgen, da Fußgänger eindeutig die schwächeren Verkehrsteilnehmer seien. Bei einer Freigabe des Gehweges für Radfahrer würden diese sich im Recht fühlen und noch schneller fahren.
Ortsratsmitglied Alvermann erklärt, er stimme ebenfalls einer Freigabe nicht zu.
Auf Nachfrage erklärt Herr Schuster, der Bundesrat berate derzeit, ob es Eltern oder einer Begleitperson gestattet werde, Rad fahrende Kinder bis zu 8 Jahren mit dem Fahrrad auf dem Gehweg zu begleiten.
Sodann erklärt der Ortsrat einstimmig die Anfrage als erledigt.
