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ALLRIS - Auszug

15.03.2016 - 5 Mitteilungen der Verwaltung

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Wortprotokoll

1. Verkehrssituation Lauensteinplatz / Welfenallee (TOP 9 am 15.04.2015, TOP 5 Nr. 3 am 15.07.2015 u. TOP 6 Nr. 4 am 10.12.2015)

Herr Schuster informiert, ein Markierungsplan mit vorgegebenen Parkplätzen liege nun vor. Die Haltelinie werde dann entsprechend weiter vorne platziert (als Verlängerung der Parkplätze). Die Umsetzung seirs Frühjahr 2016 vorgesehen.

Die Bitte aus dem Ortsrat, vor den Parkplätzen im Einmündungsbereich noch eine schraffierte Markierung zur Verdeutlichung anzubringen, werde ebenfalls umgesetzt.

 

2. Parksituation Gehrkengasse

Herr Schuster berichtet, es gebe häufig Beschwerden hinsichtlich des Parkens und der Tickets. Das Problem sei, dass es aufgrund der zu engen Straße keinen Spielraum gebe. Normalerweise müsste auf der Fahrbahn geparkt werden, da parken auf dem Gehweg verboten sei, weil dieser für die Fußnger vorbehalten sei. Allerdings sei das Parken auf der Fahrbahn in der Gehrkengasse ebenfalls nicht zulässig, da keine Restbreite von mindestens 3,05 m verbleibe. Auf der östlichen Seite sei ein absolutes Haltverbot ausgeschildert. Eigentlich müsse dies nicht, aufgrund der zu geringen Restfahrbahnbreite, separat ausgeschildert sein. Gemäß der Straßenverkehrsordnung solle ein sowieso schon existierendes Verbot nicht noch zusätzliche durch Beschilderung, um keine Irritationen hervorzurufen, kenntlich gemacht werden. Allerdings müsse das absolute Haltverbot vor der Feuerwehrzufahrt bestehen bleiben. Aus diesem Grunde würde das absolute Haltverbot, dort weiter komplett so beschildert bleiben. Auf der westlichen Seite sei ein eingeschränktes Haltverbot ausgewiesen. Dort sei das Halten aufgrund der zu geringen Restbreite der Straße sowie des Gehweges nicht möglich. Aufgrund zahlreicher, unterschiedlicher Beschwerden habe er dieses Thema mit in die heutige Ortsratssitzung genommen. Bezüglich der Anfragen aus der Bürgeranhörung (siehe TOP 1) berichtet er, ein Parken auf dem Gehweg, wie in Neuenhäusen, sei bautechnisch in der Gehrkengasse nicht möglich, da nicht genügend Restbreite für Fußnger verbliebe. Eine Lösung zu finden, sei nicht einfach. Bezüglich der Anfrage, ob dort eine Spielstraße eingerichtet werden nne, berichtet er, dass die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit erfahrungsgemäß in einem verkehrsberuhigten Bereich (Spielstraße) nicht eingehalten werde. In der Bürgeranhörung sei vorhin mitgeteilt worden, dass nicht mal Tempo 30 eingehalten werde. Der Landkreis und die Polizei würden zudem in einem verkehrsberuhigten Bereich nicht messen. Die Straße biete (wie vorhin bereits geschildert) aufgrund der baulichen Situation keine Parkmöglichkeiten. Die Fahrzeuge müssen vorrangig auf den Grundstücken parken und auch auf Nebenstraßen ausweichen. Abends seien auch in der Neustadt noch freie Parkplätze zu verzeichnen. Diese Situation sei auch in anderen Ortsteilen vorzufinden, da mittlerweile in einer Familie auch mehrere Fahrzeuge vorhanden seien.

Ortsratsmitglied Jung unterstreicht die Aussage von Herrn Schuster. Der Fußweg sei zu schmal zum Parken. Manchmal werde der komplette Gehweg zugeparkt. Dies sei keine Lösung für die Fußnger. Auch der verkehrsberuhigte Bereich in der Kirchstraße bringe nichts und würde auch in der Gehrkengasse nichts ändern. Sie habe auch keine Lösung.

Die Sitzung wird sodann von 18:45 bis 18:58 Uhr r Fragen der anwesenden Zuhörer unterbrochen:

Eine Anwohnerin erklärt, sie verstehe, dass alle Seiten zu sehen seien. Es gebe einen Querulanten in der Straße. Vorher habe es diese Probleme nicht gegeben. Dies sei nun seit einem viertel Jahr der Fall. Sie könne sich eine zeitliche Beschränkung vorstellen, z. B. ab 18:00 Uhr dürfe man parken.

Ein anderer Anwohner regt an, Tempo 30 auf der Stre aufzubringen, da viele, die vom Bahnhof kämen nicht wüssten, dass sie sich in einer Tempo 30-Zone befänden.

Herr Schuster informiert, leider werde immer wieder festgestellt, dass die Autofahrer Verkehrsschilder ignorieren.

Ortsratsmitglied Bätje berichtet, in der Bredenstraße sei Tempo 30 eingerichtet dort befinde sich ein Nebeneingang der Schule. In der Straße Neustadt sei Tempo 50 dort befinde sich der Haupteingang der Schule. Herr Schuster erklärt, ein Verkehrszeichen sei ein Verwaltungsakt mit Allgemeinverfügung. Die Rechtsgrundlagen dafür seien der Straßenverkehrsordnung zu entnehmen. Gründe für eine Temporeduzierung seien z. B. Gefährdung (muss nachgewiesen werden), Lärm (über Lärmaktionsplan) oder die Straße nimmt Schaden. Ein Verwaltungsakt sei anklagbar und müsse vor Gericht begründet werden. Im Hinblick auf Schulen würden die Voraussetzungen eventuell aufgeweicht. Dies werde derzeit noch durch das Bundesgericht geprüft und könne dauern, da die Anhörungsverfahren sehr langwierig seien. Bei Bundesstraßen sei eine Temporeduzierung schwieriger umzusetzen. Daher gebe es einen Lärmaktionsplan. Tempo 30 wegen Lärm habe eine andere Rechtsgrundlage. In Nebenstraße gestalte sich eine Temporeduzierung einfacher.

 

3. Schlecht erkennbare Laterne (TOP 1.1 rgeranhörung am 10.12.2015)

Ein Bürger merkt an, bei der ehemaligen Gärtnerei am Wilhelm-Heinichen-Ring sei eine Laterne auf den Fußweg gesetzt worden. Da diese schlecht für Radfahrer erkennbar sei, müsste sie gekennzeichnet bzw. markiert werden. Der Oberbürgermeister erklärt, er werde diese Angelegenheit überprüfen lassen.

Herr Hanssen erklärt (und zeigt Fotos), die Laternen seien im Fußngerbereich gut sichtbar eingebracht. Es bestehe keine Veranlassung an der derzeitigen Situation etwas zu ändern.

4. Ampelanlage Kortenumstraße (TOP 1.1 rgeranhörung am 10.12.2015)

Derselbe Bürger erklärt, die Ampel in der Kortenumstraße sei vom Wilhelm-Heinichen-Ring aus kommend nicht einsehbar. Er regt an, eine „Bogenampel“ anzubringen bzw. die Bäume zurückzuschneiden. Früher sei vor der Kurve ein Blinklicht installiert gewesen. Dieses sei durch ein Schild ersetzt worden, das die Autofahrer nicht wahrnehmen bzw. ignorieren. Viele Autofahrer würden dort einfach bei Rot über die Ampel fahren. Oberbürgermeister Mende erklärt, ggf. könnte die Verkehrssicherheitskommission sich die Sache ansehen. Er werde die Angelegenheit in der Verwaltung klären lassen. 

Herr Schuster informiert, ein Vorblinklicht werde in der 16. Kalenderwoche installiert.

5. Entfernte Bepflanzung auf der Grünfläche am Falkenweg und Bahnlärm (TOP 1.1 rgeranhörung am 10.12.2015)

Ein Ehepaar erklärt, am Falkenweg sei im Auftrag der Celle-Uelzen-Netz eine mit Bäumen und Sträuchern bepflanzte Grünfläche gerodet worden. Diesbezüglich hätten sie sich auch schon an Ortsbürgermeisterin Kämpfert gewandt. Als Gründe für die Maßnahme seien in einem Anschreiben angeführt worden: uneingeschränkter Zugang zu den Trassenabschnitten, Abwendung von Schäden vom Leitungssystem, bessere  Reaktionsmöglichkeiten in einem Störungsfall. Diese Maßnahme sei im Vorfeld mit der Stadt Celle (Fachdienst Grün- und Straßenbetrieb), als Eigentümerin dieser öffentlichen Fläche, abgestimmt worden. Die Stadt habe seinerzeit diese Fläche als Lärmschutz für die Anwohner bepflanzt. Da die Lärmschutzwände an der Bahntrasse zum Teil versetzt stünden bzw. zu niedrig seien und durch das Abholzen der Bäume und Sträucher, dringe der Bahnlärm nun ungehindert in das Wohngebiet. Sie übergeben Oberbürgermeister Mende einige Unterlagen (u.a. Luftbilder mit der gekennzeichneten Fläche, einen Musterantrag auf Lärmmessung durch das Eisenbahn-Bundesamt) und bitten ihn um Abhilfe. Oberbürgermeister Mende erklärt, er werde prüfen lassen, ob es rechtliche Möglichkeiten gebe.

Herr Hanssen informiert, die SVO habe in Vorgesprächen mit dem Grünbetrieb erklärt, dass die Entfernung des Bewuchses leider unabdingbar sei, um bei Störungsfällen jederzeit unverzüglich an die wichtigen Hauptversorgungsleitungen heranzukommen. Eigentlich hätte dort nie eine Anpflanzung vorgenommen werden dürfen. Die Stadt habe seinerzeit auf Wunsch der Anwohner die Bepflanzung vorgenommen. Man habe sich mit der SVO (Celle-Uelzen-Netz) geeinigt, dass diese die Bepflanzung entfernen und keine Nachpflanzung erfolgen werde. Die Fläche werde einmal jährlich von der SVO gemäht. Ggf. könnten durch die Anwohner in Absprache Blumenzwiebel eingebracht werden.

Zum Thema Lärmschutz der Bahn könne mitgeteilt werden, dass die Lücken bei den Lärmschutzwänden anlässlich der durchgeführten Lärmsanierung nicht geschlossen worden seien, da man sich die Option offen halten wolle, dort ein Anschlussgleis zu verlegen. Die Stadt Celle habe mehrfach versucht, die Bahn dazu zu bewegen, die Lücken zu schließen. Leider lehne die Bahn dies ab. Eventuell könnte dies bei der Y-Trasse wieder ein Thema werden, da im Zuge dessen das Thema Lärm erneut überprüft werde.

 

6. Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung Anpassung (Vorlage BV/0270/15, TOP 4 am 10.12.2015)

Ortsratsmitglied Jung informiert, sie habe bezüglich der o. a. Beschlussvorlage (BV/0270/15)  bereits Herrn Stadtbaurat Kinder angeschrieben und ihm mitgeteilt, dass ihrer Auffassung nach in der Vorlage eine Straße ergänzt werden sollte, und zwar die neue Stichstraße in der Kirchhofstraße (Anbindung zur ehemaligen Gärtnerei). Sie gehe davon aus, dass dort keine Straßenreinigung stattfindet, da für die Müllabfuhr die Straße auch zu eng sei.

Gemäß der Information durch den Straßenbetrieb sei der o.a. Stichweg nicht gewidmet und daher nicht im Straßenverzeichnis angeführt. Der Weg werde nicht gereinigt und sse somit auch nicht dem Straßenverzeichnis entnommen werden.

7. Parkverbot in der Carstensstraße (TOP 12 Nr. 2 vom 10.12.2015)

Ortsbürgermeisterin Kämpfert erklärt, sie sei von einer Anwohnerin aus der Carstensstraße (Nr. 83) angesprochen worden. Diese habe bemängelt, dass das am Laternenmast befestigte Parkverbotsschild auf Höhe von Haus-Nr. 79 entfernt worden sei. Sie habe darum gebeten, das Schild wieder anzubringen, da dort nun geparkt werde und die Anwohner der Häuser Nr. 79 83 nicht vom Grundstück fahren könnten.

Herr Schuster informiert, die Haltverbotsschilder seien entfernt worden, da vor Einfahrten sowieso nicht geparkt werden dürfe und eine Beschilderung gemäß der Straßenverkehrsordnung nicht erforderlich sei. Wenn ein Haltverbotsschild angebracht wäre, dürfte auch der Eigentümer dort nicht parken. Die angeführte Einfahrt sei schwer als solche erkennbar und müsste besser gekennzeichnet sein. Daher sei es fraglich, ob der Landkreis, eine Anzeige verfolgen würde.

8. Bäume in der Carstensstraße

Ortsratsmitglied Danner berichtet, in der Carstensstraße seien Bäume gepflanzt worden. 2 Bäume seien mit einem Pflanzbeet versehen worden. Er fragt an, warum dies bei den anderen Bäumen nicht auch so umgesetzt worden sei.

Herr Hanssen informiert (und zeigt Fotos), dort hätten sich zuvor Kugelahorne befunden. Diese seien abgängig gewesen. Obwohl der Grünbetrieb Interesse an einheitlichen  Maßnahmen habe, könne aufgrund von Sparmaßnahmen noch keine Zusage r die Instandsetzung des Pflanzbeetes gegeben werden. Die Anpflanzung der neuen Bäume hätte vor der Anlage des Beetes Priorität gehabt. Es werde auch gerne gesehen, wenn Anwohner sich an der Beetpflege beteiligen.

9. Parksituation und zu schnelles Fahren im Garnseeweg Anfrage von Ortsbürgermeisterin Kämpfert

Die Anwohner vom Garnseeweg beschweren sich immer häufiger, dass für die Anlieger keine Parkplätze zur Verfügung stehen, da alles ständig zugeparkt sei. Die Anwohner werden immer älter, das Gehen mit dem Rollator und mit Einkäufen behängt wird immer beschwerlicher, den für sie zu langen Weg zum Haus aufzunehmen. Ich bitte um Überprüfung ob es möglich ist, ausgesuchte Anwohnerparkplätze mit Ausweis (die Anwohner können akzeptieren, dass diese dann evtl. kostenpflichtig sind) einzurichten. Z. B. ab Fuhrberger Stre bis zum Zebrastreifen Garnseeweg.

Des Weiteren wird der Garnseeweg abends zeitweise ab 18:00 Uhr zur Rennstrecke, da einige Autofahrer die Situation ausnutzen und wissen, dass nicht gemessen wird. Besteht die Möglichkeit auch abends Kontrollen durchzuführen?

Herr Schuster berichtet, die Verkehrssicherheitskommission (VSK) habe sich die Thematik angesehen und auch festgestellt, dass dort großer Parkdruck vorhanden sei. Dieser entstehe auch durch die Mitarbeiter von Lobetal. Anwohnerparkausweise würden nicht ausgestellt. Dazu fehle die Grundlage, zumal auch die Grundstückszufahrten zum Parken genutzt werden müssen. Weiter informiert er, dass im Garnseeweg durchgängig gemessen werde. Im Jahr 2015 sei mehrfach und dieses Jahr schon 2x gemessen worden. Dies sei sehr oft. Er werde die Ergebnisse nachreichen.

Nachtrag zum Protokoll Messergebnisse Garnseeweg (Tempo 30 Bereich):

2014 Messungen im Juni, August, Oktober, November, Dezember

Durchfahrten: 1.430, Überschreitungen bis zu 11 km/h: 210, 11-15 km/h: 145, 16-20 km/h: 48, 21-25 km/h: 14, 26-30 km/h: 5, 31-40 km/h: 1.

2015 monatliche Messungen (ohne Mai und August)

Durchfahrten: 2.847, Überschreitungen bis zu 11 km/h: 401, 11-15 km/h: 248, 16-20 km/h: 102, 21-25 km/h: 28, 26-30 km/h: 7, 31-40 km/h: 3, 41-50 km/h: 1.

2016 Messungen im Januar und Februar

Durchfahrten: 731, Überschreitungen bis zu 11 km/h: 79, 11-15 km/h: 60, 16-20 km/h: 20, 21-25 km/h: 9, 26-30 km/h: 0, 31-40 km/h: 1.

 

10. Geöffnetes Tor beim Verbindungsweg von Kortenumstraße Richtung Schulzestraße Anfrage Ortsbürgermeisterin Kämpfert vom 23.02.2016
Eine Anwohnerin habe sich über die Öffnung der Tore des Fußweges zu den Kleingärtnern (von der Kortenumstraße in Richtung Schulzestre) beschwert. Das Tor sei ausschließlich nur durch die Kleingärtner zu öffnen gewesen. Eine Anwohnerin befürchte eine erhöhte Einbruchsgefahr. Zudem seien auch schon ein Haus und ein Gartenzaun besprüht worden.

Herr Hanssen informiert, die dort angelegten Kleingärten gehören zur Bahnlandwirtschaft, Unterbezirk Celle, und würden dort unter der Bezeichnung „Denickestraße“ geführt.

Ansprechpartner bei Beschwerden ist der 1. Vorsitzende des Vereins:

Bernd Bruderek

Am Holzhof 23

29221 Celle

Tel.:      05141 217808

Handy: 015224445214.

Der Weg selber gehöre der Stadt Celle und sei nicht öffentlich. Die Benutzung sei den Schrebergärtnern, deren Besuchern und ggf. den privaten Grundstückseigentümern erlaubt. Die Schlüsselgewalt hätten die Pächter. Die Verwaltung sehe keinen Handlungsbedarf.

 

11. Ortsteilbegehung mit Oberbürgermeister Dirk-Ulrich Mende

Herr Schuster informiert, dass Herr Mende gerne in diesem Jahr wieder eine Ortsteilbegehung mit dem Ortsrat Neustadt/Heese durchführenchte und bitte den Ortsrat um Vorschläge, welche Punkte in Augenschein genommen werden sollten.

Termin: Dienstag, d. 07.06.2016, ab 18:00 Uhr.