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ALLRIS - Auszug

15.06.2016 - 3 Informationen zum 3. Planfestellungsabschnitt A...

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Wortprotokoll

Herr Kohls informiert über die bereits umgesetzten 1. und 2. Planfeststellungsabschnitte zum Aller-Hochwasserschutz auf Grundlage des „Rahmenentwurf zum Hochwasserschutz in der Region Celle vom Februar 2002“. Dieser Plan ist das „Planungskonzept“r den Hochwasserschutz an Aller, Fuhse und Lachte. Das Land Niedersachsen habe den Rahmenentwurf fachlich geprüft, die abschnittweise Umsetzung (planfeststellungsabschnittweise) empfohlen und Zuwendungen in Höhe von 70 % in Aussicht gestellt. Die tatsächliche Förderhöhe für die ersten beiden Abschnitte lag bei 70 % bzw. 75 %.

 

r den 3. Planfeststellungsabschnitt liegt der zwischenzeitlich rechtskräftige Beschluss seit dem 02.12.2013 vor. In einem ersten Bauabschnitt konnten im Jahre 2014 mit den zur Verfügung gestellten Zuwendungen erste Flutmulden gebaut werden.

 

Der Stadt Celle wurder den vorzeitigen Vorhabenbeginn Mittel aus dem neuen EU-Förderprogramm genehmigt und weitere Mittel zugewiesen. So stehen aktuell rd. 3,6 Mio. Euro für Planung und Bau weiterer Hochwasserschutzmaßnahmen auf der Allerinsel zur Verfügung.

 

Derzeit werde die Ausschreibung für die restlichen Hochwasserschutzmaßnahmen entlang des Allernordarms und entlang der Mühlenaller vorbereitet. Entlang des Nordarms werde dann der Bau von Flutmulden bis hin zum ehemaligen „Haus der Jugend“/Wehranlage abgeschlossen. Zusätzlich werden Hochwasserschutzmauern im Bereich „Conmetall“ und „Theo-Wilkens-Halle“ erforderlich.

 

Bei einem zu erwartenden Baubeginn im August 2016 werden die Baumaßnahmen voraussichtlich bis zum August 2017 baulich abgeschlossen und auch abgerechnet werden können.

 

Folgende Nachfragen aus dem Ortsrat beantwortet Herr Kohls:

 

1.      Jeder einzelne Abschnitt ist in sich wirksam. Durch den Bau der Flutmulden bis hin zur Wehranlage wird der Wasserspiegel des Bemessungshochwassers HQ100 an der Wehranlage immerhin bis 60 cm abgesenkt werden können. Damit wird auch schon eine Verbesserung der Hochwassersituation für die Altstadt erreicht.

 

2.      Die Abstellfläche für Wohnmobilisten müsse städtebaulich neu organisiert werden. Nach Abschluss der Baumaßnahmen werden die Campinggäste die Möglichkeit haben, über einen Deichbefestigungsweg in die Innenstadt zu gelangen. Der städtebauliche Rahmenplan müsse hierzu näheres festlegen.

 

3.      Zum Schutz des „Conpac-Geländes“ sei aufgrund der knappen Platzverhältnisse ein Deichbau nicht möglich. Stattdessen werde eine Mauer gebaut.

 

4.            Die Brücke zur Speicherstraße ist bei den hydraulischen Berechnungen im Hochwasserfall berücksichtigt worden die Ausgestaltung obliegt der städteplanerischen Zuständigkeit.