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ALLRIS - Auszug

08.03.2016 - 19 Mitteilungen der Verwaltung

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Wortprotokoll

Seitens der CDU im Ortsrat Klein Hehlen wurden nachfolgende Anfragen schriftlich zur Bearbeitung / Beantwortung abgegeben (TOP 15 am 25.11.2015):

-          Es wird um eine Überprüfung der Gehwegsituation durch die Grünanlagen zwischen Berlinstraße und Kaninchengarten, insbesondere der Weg von „An der Beeke“ über die Holzbrücke (Beeke bzw. Klein Hehlener Bach) Richtung EK Zugbrückenstraße gebeten, da hier eine Nutzung von Rollatoren und Rollstühlen unmöglich erscheint.

 

Antwort: Der verantwortliche Fachdienst habe vor Ort nichts feststellen können und bitte darum genauer darzulegen, um welche Stelle(n) es sich handele.

Ortsbürgermeister Didschies informiert dazu, der Problembereich befinde sich vor und nach der Brücke. Der Ortsbürgermeister wird mit Fachdienst Grünbetrieb Verbindung aufnehmen.

 

-          Es wird um eine Überprüfung der nördlichen Fahrspur des Bremer Weges in Höhe der Akademie für Brand- und Katastrophenschutz gebeten. Vertiefungen im Bereich der rechten Fahrspur lassen Radfahrer Aufschrecken, da sich Ladungen von LKW plötzlich akustisch bemerkbar machen und sich die LKW´s bzw. Anhänger plötzlich sehr schräg zum Radweg neigen und kurzfristig bei den Radfahrern aber auch bei den Fahrzeugführern für Ängste sorgen, da gelegentlich von den Fahrzeughrern der Fahrbahnrand überfahren wird.

 

Antwort: Nach Auskunft der Nds. Landesbehörde für Straßenbau u. Verkehr seir dieses Jahr eine Baumaßnahme geplant. Der Belag soll im Zuge der L180 zwischen Wilhelm-Heinichen-Ring und Zugbrückenstraße erneuert werden. Im Bereich der Vertiefungen werde noch mehr gemacht.

(Nachtrag: Die angesprochene Stelle wurde unmittelbar danach gesichert).

 

-          Ende Oktober kam ein Anlieger auf dem Fußweg Händelstraße aufgrund einer hochstehenden Gehwegplatte zu Fall. Ein Arztbesuch war aufgrund seiner Schmerzen nicht zu vermeiden. Obwohl dieser Fußweg regelmäßig vom Fachdienst in Augenschein genommen und provisorisch ausgebessert wird, muss die Frage erlaubt sein, welche Pläne seitens der Verwaltung mittelfristig verfolgt werden um solche Zwischenfälle oder Schlimmeres zu vermeiden.

 

Antwort: Die Gehwegplatten würden, wie bereits beschrieben, regelmäßig kontrolliert. Die genannten Schäden werden regelmäßig durch die dortigen Bäume verursacht.

Eine dauerhafte Lösung wäre die Entfernung der jeweiligen Bäume. Dieses wird vermutlich schwer durchsetzbar sein (siehe Bäume Witzlebenstraße).

Eine andere Möglichkeit wäre, die Platten aufzunehmen und den Gehweg dauerhaft in Mineralgemisch auszubauen. Dieses würde zusätzliche Kosten verursachen

und der Winterdienst ließe sich auf diesen Wegen eher schwierig zu realisieren.

Letztlich könnte eine Beschilderung auf die Gehwegschäden hinweisen, wobei letztlich jeder Verkehrsteilnehmer auch eine Verpflichtung hat, sich aufmerksam

im Straßenverkehr zu verhalten. (Grundsatz: Der aufmerksame Verkehrsteilnehmer erkennt die Gefahr lt. Rechtsprechung).

-          Aus dem „Alten Bremer Weg“ wird angeregt,  eine „Tempo 30 Strecke“ in Gänze (also nicht nur im Klein Hehlener Teilabschnitt), besser noch eine „Tempo 30 Zone“ einzurichten. Rasende Kraftfahrzeuge, schmale Straßenführung mit Fahrrad- und Busverkehren, Parkverkehre, Hotel Aus- und Zufahrt sowie teilweise sehr enge Bürgersteige auf der Allerseite sprechen dafür.

 

Antwort: Es werde eine Umsetzung überprüft. Diese gestalte sich aber als schwierig, da es sich nicht um reines Wohngebiet handele.

 

-          Aufgrund zahlreicher Anfragen aus der Bevölkerung in den letzten Wochen wird eine aktuelle Stellungnahme der Verwaltung erbeten, warum es nicht möglich ist, die vom Ortsrat beantragte provisorische Querungshilfe von Süden zum Westmarkt aufzubringen?

 

Antwort: Im nächsten Jahr werde eine Querungshilfe im Bereich der Haltestelle gebaut.

 

-          Die CDU bittet um Überprüfung, ob die in der Schubertstraße im Bereich der Haltestelle „Schülertransportverkehre“ mit Ausschilderung vorgeschriebene „gemeinsame Nutzung von Rad- und Fußngern“ entlang des Weges (Nordseite) zulässig bzw. sinnvoll ist. Ein- und aussteigende Kinder, plötzlich von Kindern geöffnete Türen haben bereits zu gefährlichen Situationen geführt, so die Aussage der Fahrer/innen.

 

Antwort: Die dortige Beschilderung werde entfernt, da in 30er-Zonen für Radfahrer eine verpflichtende Benutzung von Gehwegen nicht erforderlich sei. Gemäß der Rechtsprechung müsse ein Grund vorliegen, Rad fahren auf dem Gehweg zuzulassen. Radfahrer müssten zudem, wenn sich Fußnger auf dem Gehweg befinden, Schrittgeschwindigkeit fahren. Aufgrund des Zustandes und des Verkehrs könne man bei der Zugbrückenstraße eventuell eine Ausnahme machen.