10.08.2016 - 9 Mitteilungen der Verwaltung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Sitzung:
-
Sitzung des Ortsrates Klein Hehlen
- Gremium:
- Ortsrat Klein Hehlen
- Datum:
- Mi., 10.08.2016
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:36
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Anfragen und Anregungen der letzten Sitzung (TOP 21 am 08.03.2016) |
Antwort: Eine Schraffbake werde in dem vorgenannten Bereich angebracht.
Antwort: Die Situation in diesem Bereich sei über einen Zeitraum von mehreren Wochen seitens der Verwaltung (Straßenkontrolle) stichprobenartig kontrolliert worden. Dabei wurde festgestellt, dass der Poller jeweils vorhanden gewesen sei. Alternativ zu einem abschließbaren Poller wäre ein Betonpoller, der fest in die Pflasterung gesetzt wird. Dies hätte zur Folge, dass keine Fahrzeuge mehr durchfahren könne; dieses betreffe dann auch Einsatzfahrzeuge der Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste. Die Verwaltung plädiere für den Erhalt des Pollers.
Antwort: Eine derartige Anlage koste in der Beschaffung ca. 2.500,00 Euro. Neben den Beschaffungskosten würden noch die Kosten für die Wartung und das Installieren der Gerätschaft anfallen. Für die Aufstellung im öffentlichen Straßenverkehr durch Private wäre zudem eine Sondernutzungserlaubnis, ähnlich wie bei dem Plakatieren erforderlich. Derzeit werde im Stadtgebiet eine Anlage an diversen Stellen für einen Zeitraum von ca. 2 Wochen durch den Straßenbetrieb aufgestellt. Eine längere bzw. dauerhafte Installation führe laut Verkehrsexperten zu einem „Gewöhnungseffekt“ und werde nicht mehr beachtet, da rechtskonforme Geschwindigkeitsmessungen über diese Anzeige nicht möglich sind. Dieses obliege dem Landkreis Celle mit den dort vorhandenen Gerätschaften zur Geschwindigkeitsmessung. Aus wirtschaftlichen Gründen solle auf die mobile Geschwindigkeitsanzeige der Stadt zurückgegriffen werden. Ortsratsmitglied Pauls bittet darum, dass die städtische Anlage in einer gemeinsamen Aktion mit dem Ortsrat aufgestellt werde.
Antwort: Die verbesserte Steuerung für Fußgänger und Radfahrer an der Lichtsignalanlage Bremer Weg/Wilhelm-Heinichen-Ring sei am 21.06.2016 eingerichtet worden.
Antwort: Der Lampenkopf in der Winsener Straße sei mittlerweile ersetzt worden.
Antwort: Die Störung der Straßenbeleuchtung sei beseitigt worden. Ortsbürgermeister Didschies weist darauf hin, dass der komplette dortige Straßenzug wieder flackere.
Antwort: Der Eigentümer sei von der Bauaufsicht aufgefordert worden, die Rampe nach den geltenden DIN-Vorschriften umzubauen. Ein Geländer mit Radschutz wurde montiert, so dass nun ein barrierefreier Zugang ohne weitere Behinderungen und Stolperfallen vorzufinden sei.
Antwort (Fachdienst Allgemeine Ordnung): Grundlage für die Anordnung von Verkehrszeichen bilde der § 45 Straßenverkehrsordnung. Hiernach bedarf jede Anordnung eines Verkehrszeichens eines Grundes. Gründe für die Anordnung einer stationären, also dauerhaften Beschilderung, seien: - die Sicherheit und Ordnung des Verkehrs (Abs. 1 erster Satz), - die Verhütung von außerordentlichen Schäden an der Straße (Abs. 1, S.2, Nr.2), - oder der Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen (Abs. 1, S.2, Nr.3). Einzeln betrachtet müsse festgestellt werden: - Das dortige Unfallbild sei unauffällig. Die Sicherheit und Ordnung des Verkehrs sei mit der momentanen Regelung gewährleistet. Dieses könne somit nicht als Grundlage einer Anordnung dienen. - Außerordentliche Schäden bzw. deren Vermeidung durch eine nächtliche Geschwindigkeitsreduzierung könnten auch nicht festgestellt werden. Dieser Punkt scheide damit für eine Anordnung aus. - Zur Umsetzung einer Beschilderung auf Basis des Schutzes der Wohnbevölkerung bedürfe es als Grundlage entsprechender Untersuchungen. Diese habe die Stadt Celle im Rahmen des Lärmaktionsplanes vorgenommen. Dieser habe bislang in der Winsener Straße keinem Handlungsbedarf gesehen. Damit fehle auch die rechtliche Grundlage zur Anordnung einer reduzierten Geschwindigkeit. Es kann somit derzeit keine Reduzierung der Geschwindigkeit angeordnet werden. Antwort (Fachdienst Tief- und Landschaftsbau): Da der Lärmaktionsplan in nächster Zeit fortgeschrieben werde, fließe dieser Bereich in die Prüfung mit ein.
Ortsbürgermeister Didschies erklärt, die Fachverwaltung habe eine Messung/Zählung des Verkehrs zugesagt.
Die Verwaltung gibt anschließend das Protokoll der Ortsteilbegehung mit Oberbürgermeister Dirk-Ulrich Mende vom 03.05.2016 bekannt: Gehwegsituation Händelstraße (siehe Protokoll vom 08.03.2016, TOP 19) Ortsbürgermeister Didschies informiert, ein Anwohner sei aufgrund einer hochstehenden Gehwegplatte zu Fall gekommen. Oberbürgermeister Mende entschuldigt sich bei dem anwesenden Anwohner und überreicht ihm ein Celle-Buch. Er erklärt, leider gebe es im Bereich von Bäumen immer wieder Probleme mit von den Wurzeln hochgedrückten Gehwegplatten. Eventuell könne man einige Platten entfernen. Herr Hanssen merkt an, dass die Wurzeln zum Teil von den auf Privatgrundstücken befindlichen Bäumen stammen. Ggf. könnte die eine oder andere Kiefer entnommen werden. Es besteht Einvernehmen, dass der Ortsrat und die Verwaltung verstärkt diesen Bereich beobachten.
Lortzingstraße Nr. 1 bis 3 (BImA-Häuser) Eine Anwohnerin bittet, einen Rückschnitt der Hecken zu veranlassen, da diese in den Gehwegbereich hinein ragen. Nachtrag zum Protokoll: Ein Rückschnitt wird von der Zentralen Anlaufstelle im Maschweg veranlasst.
Lortzingstraße Eine Anwohnerin (Händelstr. 20) beklagt sich über die Parksituation im Wendehammer in der Lortzingstraße und fragt an, ob dort Parkmarkierungen aufgebracht werden könnten. Antwort: Urlaubsbedingt leider noch keine Rückmeldung aus dem Fachdienst.
Wendehammer Händelstraße Ortsbürgermeister Didschies informiert, dort sei ein Auto gegen einen Baum gefahren. Er fragt an, wie es sich mit der Schadensregulierung verhalte. Herr Hanssen erklärt, die Stadt bekomme von der Polizei eine Unfallmeldung. Die Stadt mache dann beim Versicherungsträger den Schaden geltend und bekomme diesen ersetzt.
Lortzingstraße Ortsratsmitglied Schulz fragt an, warum beim Aufbringen des neuen Fahrbahnbelages die Versorgungsdeckel nicht angehoben wurden. Herr Hanssen informiert, die jeweiligen Versorger müssten die Versorgungsdeckel an den Fahrbahnbelag anpassen. Dies könne etwas dauern, da dafür Unternehmen beauftragt werden.
Bachstraße/Aldi-Zuwegung (siehe Protokoll vom 08.03.2016, TOP 12) Ortsbürgermeister Didschies informiert über den Sachverhalt. Er könne sich auch vorstellen, dass eine gebrauchte Laterne eingesetzt werde. Es gehe darum, den Bürgern dadurch Sicherheit zu vermitteln. Die Eigentumsverhältnisse müssten geklärt werden. Oberbürgermeister Mende erklärt, er werde die Angelegenheit prüfen lassen. Antwort: Die Angelegenheit werde derzeit noch geprüft.
Dorfstraße Ortsbürgermeister Didschies berichtet, die Rechts-vor-Links-Regelung im Bereich Dorfstraße/Weghausstraße und Dorfstraße/Ackerstraße werde ignoriert. Die Aufbringung von „Haifischzähnen“ könnte dort Abhilfe schaffen. Oberbürgermeister Mende erklärt, die beiden verantwortlichen Fachdienste werden sich dazu abstimmen. Antwort: Die Maßnahme werde demnächst umgesetzt.
Biogasanlage Hollenkamp Die drei Betreiber informieren ausführlich über die Anlage und beantworten die Fragen der Anwesenden. Anschließend besteht die Möglichkeit, die Anlage zu besichtigen.
Im Nachtrag zur Ortsteilbegehung zu einem nicht protokollierten angesprochenem Punkt - Antrag von Ortsratsmitglied Schulz vom 02.08.2016: Im Bereich Händelstraße kurz vor der Einmündung zur Lortzingstraße ist eine durch einen Baum verursachte Verwerfung des öffentlichen Straßenbereichs vorhanden. Diese erhebliche Verwerfung stellt eine nicht unerhebliche Unfallgefahr dar. Da dieser Punkt nicht in das Begehungsprotokoll aufgenommen wurde, stellt er den Antrag, diese Gefahrenquelle beseitigen zu lassen. Antwort (Fachdienst Straßenbetrieb u. Grünbetrieb): Dort sei die angeführte Thematik aufgrund von Anwohnerbeschwerden bekannt. Vor Haus Nr. 15 befänden sich aktuell zwei Kiefern, die die Asphaltdecke angehoben haben. Der Wurzelaufbruch sei ca. 8 cm hoch und innerhalb der Asphaltdecke nicht so leicht zu erkennen. Der Straßenbetrieb könne derzeit den Schaden noch nicht beheben, da durch die Entfernung der Wurzeln die Standsicherheit des Baumes/der Bäume gefährdet wäre. Erst im Oktober würden die Bäume gefällt, da dies derzeit noch nicht zulässig sei. Anschließend werde dann der Straßenkörper in diesem Bereich überarbeitet. Ortsratsmitglied Schulz merkt an, dass dort 3 Bäume vorhanden seien. |
