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ALLRIS - Auszug

23.11.2016 - 8 Mitteilungen der Verwaltung

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Wortprotokoll

8.1 Ampelanlage Kreuzung Alte Dorfstraße / Küsterstraße / An der Gertrudenkirche

Im Vorgang zur Sitzung wurde aus der Mitte des Ortsrates folgendes bemängelt:

Radfahrer, die aus der Küsterstraße kommend die Alte Dorfstraße queren möchten, können nach der Modernisierung der Ampelanlage nicht mehr erkennen, welches Signal die Ampel am Haltestreifen für Kfz auf der Alten Dorfstraße anzeigt. Vor dem Umbau war das Signal auch von der Seite sichtbar, nach dem Umbau wird dieses von Schutzkappen verdeckt. Es wurde angeregt, die Schutzkappen wieder zu entfernen.

 

Hierzu erläutert die Verwaltung:

Bei der Modernisierung der Ampelanlage handelt es sich um eine sog. Teildigitalisierung. Das bedeutet, Verkehrsteilnehmer, in diesem Fall die Kfz auf der Alten Dorfstraße, können das Signal nur wahrnehmen, wenn sie direkt auf die Ampel schauen.

 

Querende Radfahrer müssen linker Hand auf die Fußgängerampel bei „Bruns“ achten. Erst wenn diese „grün“ zeigt, dürfen Radfahrer starten.

 

Der Ortsrat kritisiert die Umgestaltung. Gerade im Hinblick darauf, dass viele Schulkinder die Querung auf ihrem Schulweg nutzen, müsse eine klare und auf den ersten Blick erkennbare Ampelregelung geschaffen werden.

 

Darüber hinaus wurde gerade an dieser Stelle wiederholt verkehrswidriges Verhalten von Kfz-Fahrern beobachtet: Bei Rot-Halt auf der Alten Dorfstraße schert ein weiter hinten in der Warteschlange stehendes Kfz über die durchgezogene Markierungslinie aus und biegt für querende Radfahrer gefährlich schnell in die Küsterstraße ein.

 

Die Verwaltung sagt zu, den Gefahrenpunkt nochmals zu überprüfen.

 

8.2 Ruhebank „Breite Wiese/Harberwinkel“

Die Verwaltung wird die defekte Ruhebank im Frühjahr ersetzen.

 

8.3 Glascontainer am Spielplatz „Bleckenweg“ (TOP 6, 12.05.2016)

Der Containerstellplatz wird zum 31.12.2016 aufgegeben. Der Ortsrat wird um Vorschläge für einen neuen Standort gebeten.

 

8.4 Verkehrsspiegel (TOP 13.1, 12.05.2016)

Die Verwaltung, Verkehrsbehörde und Verkehrsplanung stimmen mit der Polizei grundsätzlich überein, dass Verkehrsspiegel nur in ganz seltenen Ausnahmefällen aufgestellt werden sollen: Verkehrsspiegel bilden nicht alles ab und geben dadurch eine trügerische Sicherheit. Außerdem seien sie nicht bei jeder Witterung einsatzfähig (beschlagen oder zugefroren). Wenn eine Einmündung nicht einsehbar ist, müsse sich hereingetastet werden. Dieses führe auch zu einer Verlangsamung der gefahrenen Geschwindigkeit insbesondere im Vorfeld der Einmündung. Dieses sei auch Sicht der Verwaltung zu begrüßen.

 

Der Ortsrat stimmt den Ausführungen im Hinblick auf die Situation an der Einmündung „Eiklint“ zu, bittet aber darum, an der Einmündung „Lönspark“ probehalber einen Spiegel zu installieren.

 

8.5 Ortsteilbereisung, hier: Osterloher Landstraße (12.05.2016)

Die Verwaltung habe in den letzten Jahren mit der Ausweisung einer 20 km/h Zone eine Maßnahme ergriffen, die schon als Entgegenkommen an die Anwohner zu werten ist, weil der Unterschied zwischen der Staubentwicklung bei 20 km/h und 30 km/h nicht groß ist. Hierzu habe die Verwaltung sogar Fahrversuche unternommen.

Es wird seitens der Verwaltung bezweifelt, dass Massen an Besuchern den Weg frequentieren, die nicht Anlieger, deren Besucher oder Angler sein sollen. Ein Schild „Verkehrsverbot mit Anlieger frei“ wird auch Spaziergänger nicht abhalten, mit ihrem Kfz in den Weg einzufahren.