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ALLRIS - Auszug

02.03.2017 - 17 Überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlung für ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Der Rat bewilligt einstimmig bei 2 Enthaltungen überplanmäßige Aufwendungen im Rahmen des Jahresabschlusses 2016 für die Zuführung zur Rückstellung für die Celler Heimstiftung (CHS) nach § 117 NKomVG in Höhe von 121.827,41 Euro. Der Rat bewilligt zudem überplanmäßige Auszahlungen i. H. v. 31.935,41 Euro für die auszuzahlenden Rentenverpflichtungen aus der Schuldübernahme gegenüber der CHS.