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ALLRIS - Auszug

02.03.2017 - 13 Bebauungsplanes Nr. 28 Ace der Stadt Celle "Gew...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Beigeordneter Rentsch trägt vor, dass man erst am Anfang des Verfahrens sei. Grundsätzlich werde dieses Vorhaben unterstützt, jedoch sehe die SPD-Fraktion noch Nachbesserungsbedarf bei der Erschließung des Gebietes. Es sei nicht hinnehmbar, dass das Plangebiet hinsichtlich des Verkehrs unter 7,5 t über den Apfelweg erschlossen werden solle. Die Straße gehe durch ein Wohngebiet und deshalb sollten nur Fahrzeuge bis max. 3,5 t zugelassen werden. Dies müsse geändert werden.

 

Ratsherr Range hebt hervor, dass die Erweiterung des Betriebes und die Schaffung neuer qualifizierter Arbeitsplätze begrüßt werde. Aber wie schon die Ortsräte Altencelle und Blumlage/Altstadt angeregt haben, müssten bei der geplanten Erschließung noch Änderungen erfolgen, denn die jetzige Variante sei nicht akzeptabel. Diese Forderung wie schon vom Beigeordneten Rentsch formuliert sse hier ausdrücklich festgehalten werden.

 

Ratsherr Schmidtmann verweist auf die präzise formulierten Anregungen des Ortsrates Altencelle und bittet die Verwaltung, dies entsprechend umzusetzen.

 

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Danach entscheidet der Rat einstimmig wie folgt:

 

- Die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 28 Ace der Stadt Celle „Gewerbegebiet Apfelweg Süd“ wird beschlossen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

 

- Dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 28 Ace der Stadt CelleGewerbegebiet Apfelweg Süd“ sowie der zugehörigen Begründung wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt und deren öffentliche Auslegung beschlossen (§ 3 Abs. 2 BauGB).

 

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Anlagen zur Vorlage