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ALLRIS - Auszug

14.12.2016 - 3 Verpflichtung der beratenden Mitglieder

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Wortprotokoll

Der Ausschussvorsitzende belehrt Herrn Pöhland, Herrn Müller und Herrn Mackensen als beratende Mitglieder über die Ihnen nach §§ 40-42 Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) obliegenden Pflichten und verpflichtet sie gemäß §§ 43 in Verbindung mit § 54 Abs. 3 NKomVG, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten; anschließend erkennen die verpflichtenden beratenden Mitglieder ihre Verpflichtung durch Unterschrift an.