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ALLRIS - Auszug

11.01.2017 - 3 Verpflichtung von beratenden Mitgliedern

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Wortprotokoll

Der Ausschussvorsitzende begrüßt die neuen beratenden Mitglieder des Sportausschusses Herrn Selam Hagos, Herrn Rolf Peter Nieber und Herrn Otto Sohnemann. Er unterrichtet sie gem. § 71 Abs. 7 Satz 4 in Verbindung mit §§ 54 Abs. 3, 43 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) über die ihnen nach den §§ 40 - 42 NKomVG obliegenden Pflichten. Sodann verpflichtet er die beratenden Mitglieder durch Handschlag, ihre Aufgaben nach besten Wissen und  Gewissen unparteiisch und unter Beachtung der Gesetze zu erfüllen.

Die Verpflichtung wird durch Unterschrift aktenkundig gemacht und ist dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügt.