18.01.2017 - 4 Verpflichtung neuer Ausschussmitglieder
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Mi., 18.01.2017
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Der Ausschussvorsitzende belehrt die beratenden Mitglieder über die ihnen nach den §§ 40 bis 42 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) obliegenden Pflichten und verpflichtet sie gemäß § 43 in Verbindung mit § 54 Abs. 3 NKomVG, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten. Anschließend erkennen die verpflichteten Ausschussmitglieder ihre Verpflichtung durch Unterschrift an.
