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ALLRIS - Auszug

17.01.2017 - 2 Verpflichtung der beratenden Mitglieder im Auss...

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Wortprotokoll

 

Herr Kassel belehrt die beratenden Ausschussmitglieder Frau Bierfreund, Frau Tzias, Herrn Ruff, Herrn Kizilyel, Frau Fischer und Frau Brutschke als beratende Mitglieder über die ihnen nach §§ 40-42 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) obliegenden Pflichten und verpflichtet sie gemäß §§ 43 in Verbindung mit § 54 Abs. 3 NKomVG, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten; anschliend erkennen die verpflichteten beratenden Mitglieder ihre Verpflichtung durch Unterschrift an.