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ALLRIS - Auszug

07.12.2016 - 3 Verpflichtung eines beratenden Mitgliedes des A...

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Wortprotokoll

 

Der  Stadtbaurat begrüßt das beratende Mitglied des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und technische Dienste, Herrn Thomas Edathy. Der Stadtbaurat belehrt das beratende Ausschussmitglied nach § 54 Abs. 3 in Verbindung mit § 43 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) über die ihn nach den §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten (Amtsverschwiegenheit, Mitwirkungsverbot und Vertretungsverbot).

 

Sodann verpflichtet er das beratende Mitglied, Herrn Thomas Edathy, durch Handschlag, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch und unter Beachtung der Gesetze zu erfüllen.

 

Alle beratenden Mitglieder erhalten das Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) sowie die neue Geschäftsordnung des Rates, die Hauptsatzung der Stadt Celle und die Satzung über die Entschädigung der Rats-, Ortsrats- und sonstigen Ausschussmitgliedern. Für Herrn Kroll ist Herr Ehlers bereit, die Unterlagen mitzunehmen und weiterzureichen. Herr Fragge erhält die Unterlagen durch Boten.