18.05.2017 - 4 Einwohnerfragestunde nach § 17 der Geschäftsord...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Celle
- Gremium:
- Rat der Stadt Celle
- Datum:
- Do., 18.05.2017
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Ratsvorsitzender Falkenhagen gibt die Einwohnerfragen von Frau Godula Hepper bekannt. Danach beantwortet Stadtrat Kassel diese wie folgt:
Frage 1: „Wie zeitaufwendig werden die neuen Aufgaben - von der Anmeldepflicht über die Informations- und Beratungsgespräche bis zu neuen Kontrollen und gesundheitlicher Beratung - für die Verwaltungsstellen der Stadt eingeschätzt?“
Stadtrat Kassel führt aus, dass zurzeit noch nicht feststehe, in welchem Umfang die Stadt Celle Aufgaben nach dem Prostituiertenschutzgesetz wahrnehmen wird. Eine Verordnung zur möglichen Umsetzung des Gesetzes und zur Aufgabenübertragung in kommunale Zuständigkeiten sei in Arbeit. Die Landesregierung beabsichtigt, die Zuständigkeit für die Erfüllung der Aufgaben aus dem Prostituiertenschutzgesetz auf die Kommunen zu übertragen (Niedersächsischer Landtag, Drs. 17/6920). Es werde daher erwartet, dass die Aufgaben an die Landkreise und kreisfreien Städte delegiert werden und die Beratungsverpflichtung bei den Gesundheitsämtern angesiedelt wird.
Insgesamt müssen bis zum 31.12.2017 bereits tätige Prostituierte ihre Erstanmeldungen einreichen und bereits existierende Prostitutionsstätten eine Erlaubnis beantragen. In Celle gebe es aktuell zwei Prostitutionsstätten. Die Anzahl an Prostituierten sei nicht bekannt.
Daher könne im Moment keine konkrete Aussage zum erwarteten Zeitaufwand für die Verwaltungsstellen der Stadt Celle getroffen werden, da weder die Zuständigkeit noch die Anzahl der Antragsteller bekannt ist.
Frage 2: „Die neu geschaffene Anmeldepflicht und die Beratung der betroffenen Frauen kann eine bessere Chance für ihren Ausstieg bedeuten. Wird die Verwaltung in dieser Richtung aktiv werden, z. B. in Zusammenarbeit mit in diesen Bereichen tätigen Fachfrauen, wie z.B. Solwodi (die nächste Beratungsstelle ist in Braunschweig?)“
Stadtrat Kassel erklärt, dass auf Landesebene bereits eine solche Zusammenarbeit existiere. Auf Grundlage der Entschließung des Landtags vom 25.06.2014 (Drs. 17/1678) habe die Landesregierung am 17.11.2014 einen „Runden Tisch Prostitution Niedersachsen“ eingerichtet, der bislang fünfmal getagt hat. Dort tauschen regelmäßig Vertreterinnen und Vertreter des Landtags, der Ministerien, der Beratungsstelle für Prostituierte „Phoenix“, der Prostituiertenverbände, das Landeskriminalamt sowie der kommunalen Spitzenverbände Erfahrungen und Einstellungen zu aktuellen Problemen in der Prostitution aus. (Drs. 17/6920)
Die Behörde könne nach § 8 Abs. 2 ProstSchG mit Zustimmung der anmeldepflichtigen Person eine nach Landesrecht anerkannte Fachberatungsstelle für Prostituierte oder eine mit Aufgaben der gesundheitlichen Beratung betraute Stelle zu dem Informations- und Beratungsgespräch hinzuziehen. Darüber hinaus soll die zuständige Behörde auf die Angebote entsprechender Beratungsstellen hinweisen und nach Möglichkeit einen Kontakt vermitteln, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Beratungsbedarf hinsichtlich der gesundheitlichen oder sozialen Situation besteht.
Genauere Aussagen über die konkrete Zusammenarbeit mit den Fachberatungsstellen auf kommunaler Ebene könne erst nach Bekanntwerden der Durchführungsverordnung getroffen werden.
Frage 3: „Viele Prostituierte sind abhängig und traumatisiert. Wird die Verwaltung intensiv mit Polizei und Traumatherapeuten zusammenarbeiten, um Frauen zum Ausstieg eine Chance zu geben?“
Stadtrat Kassel berichtet, dass nach § 9 Abs. 2 ProstSchG die Behörde unverzüglich die zum Schutz der Person erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen habe, wenn sich tatsächliche Anhaltspunkte dafür ergeben, dass eine Person von Dritten durch Ausnutzung einer Zwangslage, ihrer Hilflosigkeit, die mit ihrem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist oder ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Abhängigkeit zur Prostitution veranlasst wird oder werden soll oder diese Person von Dritten ausgebeutet wird oder werden soll. Welches die erforderlichen Maßnahmen sein werden und welcher Weg in solchen Situationen gewählt werde, stehe zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest.
Danach stellt Frau Hepper folgende Zusatzfrage:
„Die Verwaltung ist an Recht und Gesetz und insbesondere an die Einhaltung der Grundrechte gebunden. Die Prostitution ist mit dem Grundrecht „Die Würde des Menschen ist unantastbar; sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“ nicht vereinbar. Wie will die Verwaltung ihrer Verpflichtung nachkommen, die Prostituierten dort rauszuholen?“
Stadtrat Kassel teilt dazu mit, dass die zuständigen Behörden alle rechtlich möglichen Maßnahmen ergreifen werden, die zu Schutz der Person notwendig sind. Vermutlich werde die alleinige Zuständkeit beim Landkreis Celle liegen, eine gemischte Zuständigkeit mache hier keinen Sinn. Unabhängig davon werde die Stadt mit den zuständigen Stellen zusammenarbeiten und informieren, wenn Sachverhalte bekannt werden, die ein Handeln der Behörden erforderlich machen.
