18.05.2017 - 10 Bebauungsplan Nr. 148 der Stadt Celle "Stadtqua...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Celle
- Gremium:
- Rat der Stadt Celle
- Datum:
- Do., 18.05.2017
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60 Sonderprojekte
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Ratsherr Müller weist auf das Schallgutachten zur o. g. Vorlage hin; danach sei das „Stadtquartier am Kleinen Plan“ durch Schall belastet. Die Hauptlärmquelle stelle der nördlich verlaufende Nordwall (B214) und die westlich verlaufende Wehlstraße dar. Die maßgeblichen Immissionswerte von 64 dB(A) am Tag und 54 dB(A) in der Nacht würden tagsüber in weiten Teilen des Plangebiets sowie in der Nacht nahzu vollständig (mit Ausnahme einer kleineren Teilfläche im Bereich der Mauernstraße) innerhalb des Geltungsbereichs überschritten. In den straßenzugewandten Bereichen entlang des Nordwalls (B214) und an der Wehlstraße seien Beurteilungspegel von größer 70 dB(A) am Tag und größer 60 dB(A) in der Nacht festgestellt worden. Die Verwaltung habe signalisiert, dass geeignete Schallschutzmaßnahmen vorgesehen werden sollen, weist aber gleichzeitig darauf hin, dass sich das Plangebiet in dem denkmalgeschützten Ensemble der Celler Alstadt befinde. Hier verweist Ratsherr Müller auf eine Headline der Celleschen Zeitung vom 24.11.2006, in der geschrieben stand „Celler Altstadt vor dem Umbruch – Teilabriss um neuen Wohnraum zu schaffen“. Vor dem Hintergrund dieser enormen Lärmkulisse wünsche er allen Interessierten viel Spaß beim Wohnen in diesem Bereich.
Danach beschließt der Rat einstimmig bei 5 Enthaltungen wie folgt:
Die Stellungnahmen, die zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 148 der Stadt Celle „Stadtquartier am Kleinen Plan“ mit Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 66 II. Teil „Nordwall mit anschließenden Randgebieten (Feuerwehr)“ und örtlichen Bauvorschriften sowie der zugehörigen Begründung vorgebracht wurden, werden mit folgendem Ergebnis geprüft:
Der Stellungnahme des Amtes für regionale Landesentwicklung vom 29.09.2016 wird entsprochen.
Der Bebauungsplan Nr. 148 der Stadt Celle „Stadtquartier am Kleinen Plan“ mit Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 66 II. Teil „Nordwall mit anschließenden Randgebieten (Feuerwehr)“ und örtlichen Bauvorschriften sowie die zugehörige Begründung wird beschlossen.
Anlagen zur Vorlage
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