18.05.2017 - 9 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 18 der Stad...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Celle
- Gremium:
- Rat der Stadt Celle
- Datum:
- Do., 18.05.2017
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60 Sonderprojekte
- Ziele:
- Sicherung und Schaffung von kommunalen Strukturen für Arbeit und Wirtschaft; Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Ratsherr Dr. Hörstmann stuft dieses Vorhaben als problematisch ein, da im Bereich der Alvernschen Straße eine hohe Frequentierung des Fuß- und Radweges vorhanden sei. Dort führe auch der Weg zur Schule entlang und deshalb bestehe ein hohes Gefährdungspotential durch den zunehmenden LKW- und PKW-Verkehr. Deshalb sei unverständlich, dass keine Erschließung über die Bundesstraße erfolge. Hier hätte mit der Landesverwaltung verhandelt werden müssen; in Eschede sei dies bei vielen Geschäften auch ohne Probleme möglich. Noch ungeklärt seien auch die Lärmbelästigungen durch den Zulieferverkehr. Grundsätzlich stelle er sich die Frage, wie die Verwaltung mit Beschlüssen des Ortsrates umgeht; der Ortsrat hat in seiner Sitzung den in Rede stehenden Beschlussvorschlag der Verwaltung abgelehnt. Dies scheint die Verwaltung jedoch nicht zu interessieren, denn es werde munter weitergeplant. Dies sei kein Einzelfall, denn im Ortsteil Neustadt/Heese sei vor geraumer Zeit ein Verkehrskreisel gebaut worden, obwohl der Ortsrat dies nicht befürwortet hat. Auch bei Straßenumbenennungen interesse die Verwaltung nicht das Votum des Ortsrates. Deshalb fordere er die im Rat vertretenden Ortsratsmitglieder auf, diesen Beschlussvorschlag abzulehnen.
Beigeordneter Rentsch führt aus, dass im Ortsteil Garßen durchaus ein Bedarf bestehe, die Nahversorgung weiter zu stärken. Diese Ansiedlung trage positiv dazu bei und der Ortsrat sei hier hinreichend beteiligt worden. Die Verwaltung habe die Anregungen des Ortsrates sorgfältig geprüft und in den Gremien einleuchtend dargestellt, wie damit umgegangen werden soll. Er bittet um Zustimmung zu diesem Vorhaben.
Ratsherr Müller gibt zu bedenken, dass es nicht vorteilhaft ist, ein Vorhaben weiter voranzutreiben, wenn der Ortsrat sich dagegen ausgesprochen hat. Man hätte nochmal mit der geänderten Planung in den Ortsrat gehen sollen, um die noch vorhandenen Bedenken auszuräumen. Hier sollte zukünftig einen anderer Umgang gepflegt werden. Insgesamt sei dieses Verfahren schlecht gelaufen.
Beigeordneter Dr. Bischoff hebt hevor, dass dieses zusätzliche Angebot eine Bereicherung für Garßen darstellen werde. Insbesondere Bürger/-innen ohne Auto werden hiervon profitieren. Bezüglich des Verfahrens weist er darauf hin, dass der Beschlussvorschlag in der Sitzung keine Mehrheit gefunden habe; er sei aber auch nicht abgelehnt worden, denn der Ortsrat habe mit 2 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung entschieden (2 Mitglieder waren nicht anwesend). Da der Ortsrat Garßen aus 7 Mitgliedern besteht, wäre seines Erachtens eine Ablehnung des Vorhabens erst bei mindestens 4 Nein-Stimmen gegeben. Bei dieser indifferenten Haltung des Ortsrates habe der Rat das Recht, eine andere Entscheidung zu treffen. Im Übrigen sei diese Thematik mehrfach im Ortsrat diskutiert worden und es sei mitgeteilt worden, dass die Landesstraßenbaubehörde eine Erschließung über die Bundesstraße ablehnt, da die Zufahrt zu nah an der Kreuzung ist. Die wesentlichen Anregungen des Ortsrates seien von der Verwaltung aufgegriffen worden und ein Verkehrsgutachten habe eine sichere Lösung über die Alvernsche Straße dokumentiert.
Ratsherr Schoeps sieht auch einen Bedarf eines zusätzlichen Nahversorgers in Garßen, doch der Umgang mit dem Ortsrat Garßen sei nicht korrekt, denn der Ortsrat habe den Beschlussvorschlag klar abgelehnt. Die jetzige Lösung betrachte er immer noch problematisch und er sei verwundert, dass die Erschließung über die Bundesstraße nicht möglich sein soll, bei der Tankstelle in Garßen gehe es ja schließlich auch. Er werde sich bei der Abstimmung enthalten.
Bürgermeisterin Fiß erklärt, dass sie an der betreffenden Ortsratssitzung als beratendes Mitglied teilgenommen habe. Die abgegebenen Nein-Stimmen seien sicherlich erfolgt, weil diese Ortsratsmitglieder den neuen Markt nicht wollen. Der vorhandene REWE-Markt habe einen Versorgungsgrad von rd. 70%; mit der Ansiedlung eines NORMA-Marktes komme nun nicht gerade ein Angebot aus der obersten Kategorie dazu. Insgesamt sollte man dem Votum des Ortsrates mehr Beachtung schenken. Sie werde sich bei der Abstimmung enthalten.
Der Ratsvorsitzende weist darauf hin, dass nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen der Ortsrat Garßen bei diesem Vorhaben ein Anhörungsrecht habe. Für die abschließende Entscheidung sei der Rat der Stadt Celle zuständig.
Stadtbaurat Kinder führt aus, dass die Verwaltung die Aufgabe habe, Projekte aus gesamtstädtischer Sicht zu betrachten. Wenn eine ortsteilnahe Versorgung nicht zu 100% gegeben ist, müsse versucht werden dies entsprechend zu ändern. Die Anregungen des Ortsrates zielten vor allem auf die verkehrliche Situation ab. Bezüglich der Zuwegung seien alle verkehrlichen Belange umfassend geprüft worden. Aufgrund der hohen Verkehrsbealstung auf der B191 sei mit Einverständnis des Vorhabenträgers entschieden worden, dass die Zuwegung nur über die Alvernsche Straße erfolgen könne. Entsprechend sei dann die Planung weitergeführt worden. Aufgrund dieser Einigung habe es keinen formellen Bescheid gegeben; ein Rechtsmittel – wie von Ratsherrn Schoeps nachgefragt – habe sich damit erledigt. Stadtbaurat Kinder bittet um Zustimmung zu dem geplanten Vorhaben.
Abschließend entscheidet der Rat mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen und 8 Enthaltungen wie folgt:
Die Stellungnahmen, die zum Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 18 der Stadt Celle „Einzelhandel Celler Heerstraße Ost – Garßen“ mit örtlichen Bauvorschriften einschließlich des zugehörigen Vorhaben- und Erschließungsplanes sowie der zugehörigen Begründung vorgebracht wurden, werden mit folgendem Ergebnis geprüft:
Der Stellungnahme des Landkreises Celle mit Schreiben vom 02.04.2017 wird entsprochen.
Der Stellungnahme eines Bürgers mit Schreiben vom 27.03.2017 wird teilweise entsprochen.
Der Stellungnahme des Ortsrates Garßen in der Sitzung am 14.09.2016 wird teilweise entsprochen.
Der Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 18 der Stadt Celle „Einzelhandel Celler Heerstraße Ost – Garßen“ mit örtlichen Bauvorschriften einschließlich des zugehörigen Vorhaben- und Erschließungsplanes wird als Satzung (§ 10 Abs. 1 BauGB) sowie die zugehörige Begründung beschlossen.
