14.12.2017 - 4 Einwohnerfragestunde nach § 17 der Geschäftsord...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Celle
- Gremium:
- Rat der Stadt Celle
- Datum:
- Do., 14.12.2017
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Ratsvorsitzender Falkenhagen gibt die Einwohnerfragen von Frau Imke Bahr bekannt (siehe Anlage). Danach beantwortet Stadtbaurat Kinder diese wie folgt:
Zu Frage 1:
„Jedes Gebäude weist aufgrund seiner begrenzten technischen Lebensdauer Folgekosten auf, schon deswegen, um die Funktionsfähigkeiten sowie Anpassungen an geänderte rechtliche Vorschriften zu gewährleisten.
Für das Vorhaben „Bauhof Hohe Wende“ sind alle notwendigen Baumaßnahmen in die jetzige Planung aufgenommen. Hierbei sind potentielle Reserveflächen vorgesehen, um den Bauhof in die Lage zu versetzen, sich auch zukünftig entwickeln zu können.
Die Sanierung der Asphaltbestandsfläche (Ausschusssitzung am 15.11.2017) ist aufgrund der Einschätzung des Generalplaners derzeit nicht zwingend erforderlich.
Auch unter Einbeziehung von Kostenreduzierungen zur Erreichung des am 15.11.2017 vorgestellten Kostenziels ist die Alternative „beide Bauhöfe auf dem Standort Neuenhäuser Straße“ zu etablieren, keine konkurrenzfähige Alternative.“
Zu Frage 2:
„Die Stadt Celle prüft derzeit die Möglichkeiten sowohl einer wohnbaulichen Entwicklung des ehem. Kasernenareals im Abschnitt der ehemaligen Heeresgasschutzschule als auch weiterer infrastrukturellen Nutzungen. Diese Nachnutzungen sind bereits in den Varianten der Nachnutzung des unter Beteiligung der Öffentlichkeit 2015 beschlossenen integrierten Entwicklungskonzeptes (IEK) für die Liegenschaft enthalten. Die Stadt Celle pflegt einen intensiven Kontakt zur Eigentümerin des Kasernenareals, der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.“
Zu Frage 3:
„Die neue Erschließungsstraße auf dem Kasernengelände dient der Erschließung des Geländes von Norden über die Straße Hohe Wende mit Anschluss an die Sprengerstraße. Sie wird bewusst für den Schwerlastverkehr dimensioniert. Sanktionen für LKW sind dort nach aktuellem Planungsstand nicht vorgesehen.
Eine Verkehrsführung über die Straße „Im Rolande“/“Harburger Heerstraße (B3)“ ist aufgrund der bestehenden Auslastung jenes Verkehrsknotens nicht möglich.
Die mit dem Kasernenareal Hohe Wende verbundenen Schwerlastverkehre sind nutzungsabhängig und lassen sich derzeit hinsichtlich ihrer Wirkung auf die Stadtteile Vorwerk und Garßen nicht beziffern. Es ist davon auszugehen, dass ein Großteil des Verkehrs zukünftig über die Ortsumgehung abgewickelt wird.
Die neue Erschließungsstraße soll in 2 Abschnitten errichtet werden.“
Auf Nachfrage des Ratsvorsitzenden gibt Frau Bahr an, dass sie eine Zusatzfrage stellen möchte (siehe Anlage zur Vorlage AN/0408/17 bzw. als Anlage zum Protokoll). Der Ratsvorsitzende gibt nach Rücksprache mit dem Oberbürgermeister dazu an, dass solch eine komplexe Frage nicht ad hoc in der Sitzung beantwortet werden könne. Frau Bahr werde die Antwort im Nachgang zur Sitzung schriftlich erhalten.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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83,1 kB
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35,4 kB
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