Hauptmenü
Inhalt
ALLRIS - Auszug

10.01.2017 - 4 Mitteilungen des Eigenbetriebes

Reduzieren

Wortprotokoll

Auf Wunsch der Politik zeigt Herr Martin die Unterschiede in den Satzungen der Zuwanderungsagentur Celle und der Stadtentwässerung Celle auf:

 

-          Unterschiedliche Aufgaben

-          Aufgrund der Größe der Betriebe unterschiedliches Stammkapital

-          Den Vorsitz im Betriebsausschuss der Zuwanderungsagentur führt der Oberbürgermeister, der sich durch die zuständige Dezernatsleitung vertreten lassen kann (§ 5 Abs. 1 der Betriebssatzung der Zuwanderungsagentur). Für den Vorsitz im Betriebsausschuss der Stadtentwässerung Celle gilt die gesetzliche Regelung; danach werden die Vorsitze in den Ratsausschüssen den Fraktionen und Gruppen in der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt werden, die sich durch Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen oder Gruppen durch 1, 2, 3 usw. ergeben (§ 71 Abs. 8 NKomVG). Dieses Verfahren kommt auch beim stellv. Vorsitzenden zur Anwendung.

-          Bei der SEC entscheidet der Betriebsausschuss ab 500.000 €, bei der Zuwanderungsagentur ab 350.000 € bei der Vergabe von Aufträgen.

 

Zur Zusammensetzung des Betriebsausschusses Stadtentwässerung Celle teilt Herr Martin nachfolgend mit, dass dieser aus sechs Mitgliedern aus der Politik und drei Mitgliedern aus der Stadtentwässerung Celle besteht. Diese drei Mitglieder werden am 07.03.2017 von den Beschäftigten der Stadtentwässerung Celle gewählt und stellen sich in der nächsten Betriebsausschusssitzung vor.

 

Zur Niederschlagswassergebühr informiert Herr Martin anschließend über den aktuellen Bearbeitungsstand:

 

-          Gesamtobjekte: ca. 24.520

-          ckläufer:ca. 16.650, entspricht ca. 68 %

-          davon gebührenfreica. 12.550

-          gebührenpflichtig:ca. 4.100

-          nicht geantwortet:ca. 7.870. Hinweis: diese müssen geschätzt werden!

-          Einnahme Plan 2017:öffentliche Flächen = ca. 1.800.000 Mio. (entspricht 75 %)

Private Flächen =  ca.   600.000 Tsd. (entspricht 25 % bei  0,67 €/m²)

 

Die Grundstücksbesitzer, die bisher keinen Fragebogen abgegeben haben, sollen zeitnah geschätzt werden. Der Ausschussvorsitzende weist hier auf Gebührengerechtigkeit hin.

 

Ratsherr Dr.rstmann bittet um Auskunft über die Verwaltungskosten für die Erfassung der Niederschlagswassergebühr. Herr Martin wird in der nächsten Sitzung eine Aufstellung vorlegen.