21.02.2017 - 3 92. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stad...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Sitzung:
-
Sitzung des Ortsrates Altencelle
- Gremium:
- Ortsrat Altencelle
- Datum:
- Di., 21.02.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60 Sonderprojekte
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Verwaltung erläutert die Vorlage.
Ortsratsmitglied Range merkt an, dass in den textlichen Festsetzungen Nr. 1, im 2. und 3. Absatz Büro- und Verwaltungsgebäude ausgeschlossen sowie Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen unzulässig seien. Dies könnte im Widerspruch zu der Begründung stehen, in der es in Nr. 5.2 heißt: „Mit dem Ausschluss der vorgenannten Nutzungen wird von der Stadt das Ziel verfolgt, diesen Gewerbestandort für produzierende oder handwerkliche Betriebe bzw. Dienstleister mit den zugehörigen Büronutzungen zu sichern.“ Möglicherweise gingen diese Einschränkungen zu weit. Man solle für die Zukunft offen bleiben.
Ortsbürgermeister Schmidtmann erklärt, dass die Änderungen des Bebauungsplanes mit Herrn Martens, Inhaber des betroffenen Gewerbebetriebes, moderiert und abgestimmt worden seien.
Die Verwaltung ergänzt, dass das in Rede stehende Plangebiet z. B. mit Lagerflächen, Hallen, Garagen oder auch mit Gewerbebetriebsbebauung bebaubar wäre. Wohnbebauung wurde seitens des Unternehmers explizit ausgeschlossen.
Die Sitzung wird nach einstimmigem Beschluss des Ortsrates von 18:46 Uhr bis 18:49 Uhr für Bürgerfragen unterbrochen.
Anschließend empfiehlt der Ortsrat einstimmig:
Beschlussvorschlag:
Dem Entwurf der 92. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle „Erweiterung der gewerblichen Baufläche an der B 214“ sowie der zugehörigen Begründung wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt und deren öffentliche Auslegung beschlossen (§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB))
Dem Entwurf der 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr.16 Ace I. Teil der Stadt Celle „Gewerbegebiet an der B 214“ mit Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 25 Ace der Stadt Celle „Erweiterung der Abfallentsorgungsanlage“ sowie der zugehörigen Begründung wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt und deren öffentliche Auslegung beschlossen (§ 3 Abs. 2 BauGB).
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Beschlussvorschlag:
Dem Entwurf der 92. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle „Erweiterung der gewerblichen Baufläche an der B 214“ sowie der zugehörigen Begründung wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt und deren öffentliche Auslegung beschlossen (§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB))
Dem Entwurf der 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr.16 Ace I. Teil der Stadt Celle „Gewerbegebiet an der B 214“ mit Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 25 Ace der Stadt Celle „Erweiterung der Abfallentsorgungsanlage“ sowie der zugehörigen Begründung wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt und deren öffentliche Auslegung beschlossen (§ 3 Abs. 2 BauGB).
Anlagen zur Vorlage
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