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ALLRIS - Auszug

24.05.2017 - 3 Pflichtenbelehrung und Verpflichtung der berate...

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Wortprotokoll

Herr Oberbürgermeister Dr. Nigge belehrt Herrn Benno Eisermann als beratendes Mitglied über die ihm nach §§ 40-42 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) obliegenden Pflichten und verpflichtet ihn gemäß § 43 in Verbindung mit § 54 Abs. 3 NKomVG, die Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und Gesetze zu beachten. Anschließend erkennt das zu verpflichtende beratende Mitglied seine Verpflichtung durch Unterschrift an.

Herr Peter Lindner war nicht anwesend, so dass eine Verpflichtung nicht erfolgen konnte. Diese ist in einer der nächsten Sitzungen nachzuholen.