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ALLRIS - Auszug

11.05.2017 - 6 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 18 der Stad...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Ausschussvorsitzende begrüßt Frau Lockhart und Herrn Gloy.

 

Die Verwaltung trägt vor.

 

Die Fraktion Die Unabhängigen gibt bekannt, dass sie der Planung nicht zustimmen werde, da sie nach wie vor Probleme mit dem angrenzenden Schulweg sehe und die Lage an der Bundesstraße beanstande. Außerdem macht sie darauf aufmerksam, dass der zuständige Ortsrat nicht seine Zustimmung zu der Planung gegeben habe.

 

Der Stadtbaurat erläutert, dass aufgrund der Stellungnahme des Ortsrates die Planung entsprechend den Wünschen des Ortsrates überarbeitet worden sei. Danach habe der Plan erneut ausgelegen, so dass den Ortsratsmitgliedern nochmals die Möglichkeit gegeben wurde, Einwände zu erheben bzw. eine Stellungnahme abzugeben. Dies sei nicht erfolgt.

 

Aus dem Ausschuss wird hierzu darauf hingewiesen, dass in der Vorlage in der Abwägungstabelle von Zustimmung des Ortsrates mit Einschränkungen und im letzten Absatz der Vorlage von Ablehnung des Ortsrates die Rede sei und bittet, diesen Widerspruch zu erläutern.

 

Die Verwaltung erklärt, die Beteiligung des Ortsrates nochmals zu überprüfen.

 

 

Der Ausschuss gibt mehrheitlich bei 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung folgende Beschlussempfehlung:

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stellungnahmen, die zum Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 18 der Stadt Celle „Einzelhandel Celler Heerstraße Ost   Garßen mit örtlichen Bauvorschriften einschließlich des zugehörigen Vorhaben- und Erschließungsplanes sowie der zugehörigen Begründung vorgebracht wurden, werden mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

Der Stellungnahme des Landkreises Celle mit Schreiben vom 02.04.2017 wird entsprochen.

 

Der Stellungnahme eines Bürgers mit Schreiben vom 27.03.2017 wird teilweise entsprochen.

 

Der Stellungnahme des Ortsrates Garßen in der Sitzung am 14.09.2016 wird teilweise entsprochen.

 

Der Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 18 der Stadt Celle „Einzelhandel Celler Heerstraße Ost   Garßen mit örtlichen Bauvorschriften einschließlich des zugehörigen Vorhaben- und Erschließungsplanes wird als Satzung (§ 10 Abs. 1 BauGB) sowie die zugehörige Begründung beschlossen.