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ALLRIS - Auszug

07.09.2017 - 5 Bebauungsplan Nr. 11 der Stadt Celle "Lüneburge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Ausschuss gibt mehrstimmig bei einer Enthaltung folgende Beschlussempfehlung:

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans 11 der Stadt Celle „neburger Heerstraße/Nord“, 3. Änderung im beschleunigtem Verfahren gemäß  § 13a BauGB und örtlichen Bauvorschriften (Stand: 01.08.2017) und die zugehörige Begründung, inklusive Vorprüfung des Einzelfalls zur Umweltverträglichkeitsprüfung gem. § 13a Abs. 1 Nr. 2 BauGB sowie § 3c UVPG wurden mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

  1. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.2 BauGB:

Der Stellungnahme des Niedersächsischen Forstamtes Fuhrberg vom 01.08.2017 wird nicht entsprochen.

 

Der Stellungnahme Landkreis Celle, Abt. Naturschutz/Waldbehörde vom 01.08.2017 wird nicht entsprochen.

 

Der Stellungnahme des Amtes für regionale Landesentwicklung Lüneburg vom 12.05.2017 wird entsprochen.

 

  1. Öffentliche Beteiligung gemäß § 3 Abs.2 BauGB:

 

Der Stellungnahme des Eigentümers Lüneburger Heerstraße 69, Flurstück 147/8 wird nicht entsprochen.

 

 

Der Bebauungsplan Nr. 11 der Stadt Celle „neburger Heerstraße/Nord“, 3. Änderung im beschleunigtem Verfahren gemäß  § 13a BauGB und örtlichen Bauvorschriften (Stand: 01.08.2017) und die zugehörige Begründung, inklusive Vorprüfung des Einzelfalls zur Umweltverträglichkeitsprüfung gem. § 13a Abs. 1 Nr. 2 BauGB sowie § 3c UVPG wird als Satzung  (§10 Abs. 1 BauGB) beschlossen.