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ALLRIS - Auszug

07.09.2017 - 4 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 22 der Stad...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der Stadtbaurat teilt in einer ausführlichen Stellungnahme sowohl den chronologischen Ablauf des bisherigen Planverfahrens als auch die mit dem Investor geführten Gespräche und Verhandlungen mit.

 

Danach haben die Gespräche bis zum Juni dieses Jahres stattgefunden. Auch die Ratsgremien seien immer wieder über den jeweiligen Stand der Planungen und Verträge informiert worden. Er bitte deshalb die Fraktion B90/Die Grünen um Klarstellung des Sachverhaltes im Hinblick auf die Veröffentlichungen auf der Internetseite celleheute.de.

 

Im März seien mit dem Investor die weiteren Schritte zur Erschließung abgestimmt worden. Leider seien im Anschluss die angeforderten Unterlagen vom Investor nicht zum vereinbarten Termin vorgelegt worden.

 

Oberbürgermeister Dr. Nigge hat mit Dienstantritt eine kritische Bewertung der Sachlage insbesondere zur Einzelhandels- und städtebaulichen Situation vorgenommen. Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung eine aktualisierte Gesamtbewertung des Vorhabens vorgenommen und eine Beendigung der Verkaufsverhandlungen empfohlen.

 

Nachdem der Ausschussvorsitzende dem Stadtbaurat für seine Ausführungen gedankt hat, entschuldigt sich Herr Ohl von der Fraktion B90/Die Grünen für die im Internet und anderen Medien veröffentlichten Behauptungen zur Person des Stadtbaurates und erklärt, die Aushrungen des Stadtbaurates entsprächen dem tatsächlichen Verlauf.

 

 

Auf die Nachfrage der AfD-Fraktion erklärt der Stadtbaurat, dass Maßnahmen zwischen dem Investor und der Kommune immer abgesprochen worden seien. Eine Schuldzuweisung werde nicht erfolgen.

 

Die SPD-Fraktion macht deutlich, dass die plötzliche Richtungsänderung der Verwaltung nicht nachvollziehbar sei, da durch den Discounter auf dem ehemaligen Feuerwehrgelände keine bessere Versorgung der umliegenden Bevölkerung entstehe. Es stelle sich die Frage, ob sich die städtebaulichen Ziele der Kommune tatsächlich geändert hätten. Es würden andere Gründe für die jetzige Entscheidung vermutet. Auch der Umgang mit den Investoren sei zu kritisieren. Bei Problemen in den Verhandlungen hätte die Verwaltung nach Lösungsmöglichkeiten suchen sollen. Des Weiteren wird angefragt, ob es zum Fortgang des Verfahrens auf die Anlagen zum Durchführungsvertrag ankäme.

 

Der Stadtbaurat entgegnet, die städtebaulichen Rahmenbedingungen hätten sich in den letzten 5 Jahren deutlich verändert, so sei derzeit erheblich mehr Wohnraum nachgefragt, was zu einer Neubeurteilung der Sachlage geführt habe. Gerade die Anlagen zum Durchhrungsvertrag enthalten wesentliche Punkte zum weiteren Fortgang, deshalb könne gerade nicht darauf verzichtet werden.

 

Die Fraktion der Unabhängigen ergänzt, dass mehr Wohnbebauung vorgenommen werden müsse. Da der bestehende Bebauungsplan bereits eine Wohnnutzung vorsähe, wäre eine getrennte Abstimmung der einzelnen Punkte im Beschlussvorschlag sinnvoll. Ein Investorenwettbewerb sei aus Sicht der Fraktion daher nicht erforderlich.

 

Die Fraktion B90/Die Grünen bekräftigt nochmals den Bedarf der Anwohner im Umfeld für einen Vollversorger und fragt nach einer entsprechenden Alternative im Bereich Wehlstraße/Blumlage.

 

Der Stadtbaurat erwidert, dass die Versorgungslage durch die unterschiedlichen Angebote ausreichend sei. Er verweist zudem auf die planungsrechtliche Zulässigkeit von Einzelhandel in Mischgebieten z.B. entlang der Heerstraßen. Er betont abermals, dass dem Oberbürgermeister und dem neuen Rat das Recht zustehe, ein laufendes Verfahren kritisch zu hinterfragen, neu zu bewerten und ggf. zu ändern.

 

Die SPD-Fraktion macht nochmals deutlich, dass die vorgebrachten Argumente nicht überzeugend seien und stellt in den Raum, ob es sich hier um eine Gefälligkeitsentscheidung für den Oberbürgermeister handele.

 

Sowohl die Fraktion B90/Die Grünen als auch die SPD-Fraktion  bitten die konkreten Vor- und Nachteile der städtebaulichen veränderten Zielsetzungen darzustellen und stellen  abschließend die Frage, warum nun 4 Monate vor Abschluss der Verträge diese Unterbrechung herbeigeführt werde, nachdem man 5 Jahre miteinander verhandelt habe.

 

Der Stadtbaurat verweist auf die Vorlage. Dort seien die Gründe, die zu dieser Entscheidung geführt hätten, zu finden.

 

Die Fraktion der Unabhängigen stellt fest, dass die städtebauliche Entwicklung immer im Kontext der Gesamtentwicklung der Stadt zu betrachten sei und in diesem Zusammenhang ein Einkaufscenter wie das Geplante zu groß sei.

 

Sowohl die SPD-Fraktion als auch die Fraktion B90/Die Grünen erbitten eine konkrete Erklärung hinsichtlich der innenstadtrelevanten Randsortimente.

 

Der Stadtbaurat erläutert die Bedeutung der Randsortimente.

 

Die CDU-Fraktion erinnert daran, dass schon mehrfach Fristen erfolglos verstrichen seien und nunmehr im Hinblick auf die städtische Entwicklung eine Ratsentscheidung herbeigehrt werden müsse.

 

Die  SPD-Fraktion erkundigt sich, wer die Gutachten in Auftrag gegeben und die Kosten hierfür gezahlt habe. Die Verwaltung antwortet, das Gutachten aus 2012 sei seitens der Stadt Celle in Auftrag gegeben worden, Der Investor jedoch habe die Kosten hierfür übernommen. Die SPD-Fraktion stellt abschließend fest, dass dem Bürger mit nur einem Discounter die Vollversorgung verwehrt werde.

 

Der Stadtbaurat stellt heraus, dass auf Grund der aktuellen städtebaulichen Entwicklung der Schwerpunkt für diese Fläche inhaltlich deutlich dem Wohnen zukomme.

 

Auf Antrag der Fraktion Die Unabhängigen beschließt der Ausschuss einstimmig, die einzelnen Spiegelstriche der Beschlussvorlage getrennt abzustimmen.

 

Somit erfolgt anschließend folgende Beschlussempfehlung:

 

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Beschlussvorschlag:

 

-       Der Aufstellungsbeschluss vom 18.10.2012 zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 22 „Einzelhandel und Wohnen 77er Straße/Wehlstraße“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (§ 2 BauGB, § 58 NKomVG) wird auf Grund einer veränderten Bewertung der Versorgungssituation in der Altstadt und veränderten städtebaulichen Zielsetzungen für das Gelände 77er Str./Wehlstr. aufgehoben.

 

4 Zustimmungen – 4 Gegenstimmen – 1 Enthaltung: nicht empfohlen

 

 

-       Der Beschluss vom 14.10.2015, BV/0315/15 zum Verkauf der Flächen an die Cramer Verwaltungs GmbH wird ebenfalls aufgehoben.

 

4 Zustimmungen – 4 Gegenstimmen – 1 Enthaltung: nicht empfohlen

 

-       Die Verwaltung wird aufgefordert, auf Basis der veränderten Rahmenbedingungen und Zielsetzungen zügig einen kombinierten Architekten-/Investorenwettbewerb vorzubereiten, derr die Fläche vor allem Wohnungsbau, ggfs. ergänzt um Büro- und Dienstleistungsnutzungen, vorsieht.

 

3 Zustimmungen – 5 Gegenstimmen – 1 Enthaltung: nicht empfohlen.