30.05.2017 - 8 Mitteilungen der Verwaltung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Di., 30.05.2017
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
8.1: Bewertung Kleingartenkolonie „Karrenweg“
Stadtbaurat Kinder berichtet über den Besuch der Bewertungskommission in der Kleingartenkolonie „Karrenweg“. Es hat ein Bewertungsrundgang zum Thema „Gärten im Städtebau“ stattgefunden.
8.2: Einleitung Beteiligungsverfahren zur Ausweisung eines Naturschutzgebietes „Entenfang Boye und Bruchbach“
Die Verwaltung berichtet, dass die Planungen zur Ausweisung eines Naturschutzgebietes „Entenfang Boye und Bruchbach“ im Ortsrat Boye vorabgestimmt wurden.
Im Beteiligungsverfahren werden nun die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange gehört. Die Ergebnisse werden etwa Ende des Jahres im Ausschuss vorgestellt, beraten und die vorgebrachten Einwendungen dabei gewürdigt und abgewogen, inwieweit diese berücksichtigt werden können.
Mit Beschluss des Rates wird dann das derzeitige FFH-Gebiet durch eine entsprechende Verordnung geschützt, wobei die Grenzen definiert und zu beachtenden Belange einge-arbeitet sind.
8.3: Fahrradweg an der B 191 im Ortsteil Altenhagen
In dem angesprochenen Bereich ist ein Radweg entfernt worden. Die Verwaltung wird mit der Landesstraßenbauverwaltung die Angelegenheit besprechen und nach Lösungen suchen.
8.4: Ausbau Hehlentorstraße
Der Baubeginn erfolgt nach Pfingsten ab dem 06.06.2017. Für den Verkehr ist die Straße voll gesperrt, jedoch sind die Geschäfte während der ca. ½-jährigen Bauzeit fußläufig und mit dem Fahrrad zu erreichen. Die Busse der Fa. CeBus werden über die Katzensteinstraße umgeleitet. Im Einmündungsbereich zur B 3 regelt eine Baustellenampel den Verkehr.
8.5 Teileinziehung „Weißer Wall“
Grundsätzlich sollen nach dem Nds. Straßengesetz die tatsächliche Nutzung der Straße mit der Widmung übereinstimmen.
Vor dem Ausbau des „Weißen Walles“ ist die Fläche als Straße ohne Einschränkungen gewidmet gewesen. Nun ist diese Fläche als Fußgängerzone mit eingeschränktem Lade- und Lieferverkehr ausgewiesen. Insofern passt die Teileinziehung sich der Situation an. Die Flächen sind somit für Fußgänger und Radfahrer freigegeben, jedoch nicht mehr für den PKW-Verkehr. Die vorhandene Beschilderung ist zu beachten.
