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ALLRIS - Auszug

17.10.2017 - 3 Straßenrechtliche Widmung von 4 Planstraßen und...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Stadtbaurat Kinder erläutert kurz die Vorlage. Auf Anfrage aus dem Ausschuss erläutert die Verwaltung, dass derzeit in dem Gebiet die Stren als Baustraßen hergerichtet sind. Die Widmung bezieht sich jedoch auch auf die Nebenanlagen, wie beispielsweise Gehwege. Anlagen, die dem Hafen zuzuordnen sind, sind  von der Widmung extra ausgenommen worden.

 

Danach  empfiehlt der Ausschuss entsprechend der Vorlage einstimmig bei einer Enthaltung wie folgt:

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt, dass die im Ortsteil Blumlage/Altstadt befindlichen neuen vier Planstraßen um zwei Plätze als öffentliche Verkehrsflächen auf den Flurstücken 221 teilweise, 223, 226, 232, 231, 218, 216, 214 teilweise, 203/1 teilweise, 202, 228 Flur 20, Gemarkung Celle, gem. § 6 des Nds. Straßengesetzes vom 24.09.1980 in der zurzeit gültigen Fassung mit sofortiger Wirkung gewidmet werden.

 

Träger der Baulast ist die Stadt Celle.

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Anlagen zur Vorlage