15.11.2017 - 5 Satzung zur Änderung der Satzung über die Erheb...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Mi., 15.11.2017
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 67 Grün- und Friedhofsbetrieb
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Vorsitzende merkt einführend in das Thema an, dass es für die Stadt Celle teurer wird und für die Bürger die Straßenreinigungsgebühr günstiger.
Die Verwaltung erläutert kurz die Hintergründe der Änderungen, die im letzten Jahr vollzogen worden und nun von der aktuellen Gesetzgebung überholt worden sind. Das Nds. Straßengesetz (§ 52 Abs. 3) regelt verbindlich einen Anteil von 25 %, den die Kommune zu tragen hat. Daneben werden die sog. Pfeifengrundstücke, die nur mit einer Zufahrt an die Straße angrenzen, entsprechend des Gleichheitsgrundsatzes künftig mit der Grundstücksbreite herangezogen werden.
Die für Hinterlieger praktizierten Vergünstigungen werden von der Stadt übernommen und nicht mehr von den anderen Gebührenzahlern getragen.
Im laufenden Jahr 2018 werden die durch die oben dargestellte Änderung betroffenen Grundstückseigentümer neue Bescheide erhalten, deren Jahressumme folglich höher ausfallen dürfte.
Der Ausschuss empfiehlt entsprechend der Vorlage einstimmig wie folgt:
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte Satzung zur Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Celle.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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131,1 kB
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