21.09.2017 - 7 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Do., 21.09.2017
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Finanzwirtschaft
- Ziele:
- Verbesserung der Vermögens- und Finanzlage
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Bertram erläutert, warum die Aufstellung eines Nachtrages erforderlich sei.
Frau Mrotzek stellt die Veränderungen des Nachtrages anhand des neuen Moduls von IKVS „interaktiver Haushalt“ vor.
Aufgrund der Nachfrage von Herrn Schoeps erläutert Frau Grünert, dass das Veränderungsrisiko von Veränderungen nach der vorläufigen Planung aufgrund des aktuell niedrigen Steueraufkommens wesentlich geringer sei. Das Risiko sinkt proportional zum Steueraufkommen.
Auf Nachfrage der SPD-Fraktion, wie viel das Modul gekostet habe, teilt die Verwaltung im Nachgang zum Protokoll mit, dass sich die Kosten auf 5.355 € brutto belaufen.
Im Anschluss stellt Frau Tornow die Veränderungen im IV-Programm vor.
Auf Nachfrage von Herrn Schulze gibt die Verwaltung folgendes zu Protokoll:
1. Die Stützmauer und die anschließende oberseitige Böschung befinden sich im Eigentum der Stadt. Die aktuelle Bauwerksprüfung nach DIN 1076 in Erfüllung des §10 Abs.2 NStrG hat eine Zustandsnote von 3,8 ergeben. Entsprechend der RI-EBW-PRÜF hat ein Ingenieurbauwerk mit einer Zustandsnote von 3,5 bis 4,0 einen ungenügenden Bauwerkszustand. Dies bedeutet, dass „die Standsicherheit und/oder Verkehrssicherheit des Bauwerks erheblich beeinträchtigt oder nicht mehr gegeben ist“. „Umgehende Instandsetzung bzw. Erneuerung ist erforderlich.“ Aus diesen Gründen wurde dieses Bauwerk in das Investitionsprogramm aufgenommen. Die aktuellen Planungen des Investors haben entgegen den ursprünglichen Planungen keine Auswirkungen auf die Stützmauer.
2. Der aktuelle Sachstand zum Bauhof wird in der Sitzung des Ausschusses UVTD im November behandelt.
Bei 5 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und einer Enthaltung empfiehlt der Ausschuss die Genehmigung der 1. Nachtragssatzung 2017.
Anlagen zur Vorlage
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171,1 kB
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201,5 kB
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