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ALLRIS - Auszug

21.09.2017 - 6 Mitteilungen des Eigenbetriebes

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Wortprotokoll

6.1.Hochwasserschutz

 

Hr. Kohlhepp informiert die Anwesenden über den Verlauf sowie die durchgeführten Maßnahmen im Rahmen des Hochwassers vom Juli 2017. Dazu händigt er den Anwesenden eine Tischvorlage aus.

In seinen Ausführungen weist Hr. Kohlhepp darauf hin, dass die Pegelstände von Aller und Fuhse unterhalb der Meldestufe 3 blieben es bestand somit keine Gefährdung für Siedlungsgebiete.

 

Ratsherr Dr. Hörstmann fragt bei Hr. Kohlhepp nach, ob seiner Einschätzung nach die in 2014 und 2015 durchgeführten Maßnahmen zum baulichen Hochwasserschutz einen Einfluss auf das beschriebene Hochwasserereignis - insbesondere im Vergleich zum Hochwasser von 2013 - gehabt hätten.

Hr. Kohlhepp führt dazu aus, dass beide Ereignisse nicht miteinander vergleichbar wären. Bei dem Hochwasser im Jahr 2013 handelte es sich um ein Hochwasser in der Lachte in dessen Folge der Freitagsgraben übergelaufen war. Im Gegensatz dazu handelte es sich beim letzten Ereignis im Juli um ein Hochwasser in Aller und Fuhse. Er stellt dar, dass diese beiden Ereignisse voneinander unabhängige Hochwasserszenarien darstellen.

Ratsfrau Rodenwaldt-Blank fragt an, ob es ein Notfallkonzept für den Bereich Lachte/Freitagsgraben gäbe insbesondere bezogen auf das Ereignis im Jahr 2013 und ob ggfs. dort weitere bauliche Maßnahmen durchführbar wären beispielsweise eine Kanalisierung.

Hr. Kohlhepp erklärt dazu, dass es sich bei dem Lachte-Hochwasser im Jahr 2013 um ein sogenanntes HQ100 Hochwasser handelte es wurde also ein Pegelstand erreicht, wie er statistisch nur alle 100 Jahre auftritt. Ein solches Szenario ist trotz aller Vorsorge und den umfangreichen Einsatzmöglichkeiten des operativen Hochwasserschutzes nicht kontrollierbar. Bauliche Änderungen seien aufgrund der speziellen örtlichen Situation vermutlich technisch möglich, jedoch nur sehr schwer und unter hohem Aufwand umsetzbar.

 

Hr. Martin erläutert den Anwesenden, dass die Planung des baulichen Hochwasserschutzes in der Verantwortung des Fachdienstes 66 liegt. Aufgabe der Stadtentwässerung sei der operative Hochwasserschutz also die Vermeidung von Schäden an der städtischen Infrastruktur sowie die Abwehr von Gefahren für die Bürger im Stadtgebiet.

 

Hr. Kinder stellt fest, dass die in den letzten Jahren umgesetzten baulichen Maßnahmen Wirkung zeigten. Es sei aber geplant, den Ausbau des Hochwasserschutzes weiter voranzutreiben. Mit dem Einsatz der Stadtentwässerung  beim letzten Hochwasser sei er sehr zufrieden. Die betroffenen Mitarbeiter hätten große Einsatzbereitschaft und Kompetenz gezeigt.   

 

Ratsfrau Schiano weist nochmal auf die Wichtigkeit des Hochwasserschutzes im Bereich Lachte und Freitagsgraben hin.

Hr. Kinder ergänzt, dass der Schwerpunkt des zukünftigen Ausbaus der Hochwasserschutzmaßnahmen voraussichtlich im Bereich Aller und Lachte liegen wird.

 

Die Anwesenden verständigen sich darauf, die Tischvorlage von Hr. Kohlhepp als Anhang zum Protokoll aufzunehmen.

 

6.2.Baumaßnahme Blockheizkraftwerk (BHKW)

 

Hr. Bowers informiert die Anwesenden über den gegenwärtigen Baufortschritt bei der Sanierung des BHKW. Es ist geplant, dass die Generatoren noch im Jahr 2017 an das Netz des Gundversorgers angeschlossen werden. Die endgültige Fertigstellung der Bauarbeiten wird bis April 2018 erwartet.

Aktuell ist nur einer der zwei Generatoren in Betrieb, der zweite Generator ist beschädigt. Da der Austausch der Generatoren innerhalb der nächsten 4 Wochen geplant ist, soll auf die kostenintensive Reparatur verzichtet werden und die Maschine bleibt bis zum Ausbau außer Betrieb.

 

6.3.Ausbau und Sanierung Kanalsystem

 

Hr. Brüggemann erläutert den Anwesenden den gegenwärtigen Stand der Kanalbaumaßnahmen.

Der Baufortschritt beim Bauvorhaben Hehlentorstraße liegt aktuell im geplanten Zeitrahmen. Hr. Brüggemann erwartet, dass die Maßnahme zum Beginn des Weihnachtsgeschäftes abgeschlossen sein wird.

In Folge eines Einsturzes musste der Kanal im Bereich der Hannoverschen Straße erneuert werden. Die Kanalbaumaßnahmen sind bereits abgeschlossen. Die Sanierung der Fahrbahndecke folgt zeitnah zusammen mit anderen geplanten Maßnahmen.

 

Ratsherr Dr. Hörstmann fragt nach, ob eine Sanierung der Kanäle im Bereich Markt und Stechbahn geplant ist, da die Baumaßnahme Hehlentorstraße bis in diesen Bereich hineinreiche. Hr. Brüggemann erklärt dazu, dass die Bereiche Markt und Stechbahn bereits saniert wurden. Die Überschneidung der Bauabschnitte erklärt sich daraus, dass aus technischen Gründen immer abschnittsweise bis zum jeweiligen Übergabepunkt gebaut werden müsse.

 

Ratsherr Dr. Hörstmann stellt fest, dass es im Bereich 77er Straße und Wehlstraße immer wieder zum Rückstau des Regenwassers auf der Fahrbahn kommen würde.

Hr. Kohlhepp informiert dazu, dass die Ursachen für dieses Problem bereits bekannt sind. Der Rückstau entsteht auf Grund von Absenkungen in der Fahrbahn/Gosse. Das Niveau der Fahrbahn/Gosse liegt in diesen Bereichen unterhalb des Niveaus des Straßeneinlaufes, so dass das Wasser hier nicht abläuft. Hier ist eine entsprechende Regulierung des Gossenverlaufes geplant.

Zusätzlich entstehe ein Rückstau im Bereich des Fußngerüberweges der Altenhagener-Schule, da dort Straßeneinläufe mit besonders schmalen Schlitzen  eingebaut sind, um die Unfallgefahr für Fahrradfahrer in dem Bereich möglichst gering zu halten. Diese besondere Bauform des Straßeneinlaufes ist  anfällig für Verstopfungen durch Unrat oder Laub. Der Bereich werde speziell beobachtet und im Falle erhöhten Niederschlages würde dort eine Sonderreinigung durchgeführt werden.

 

6.4.Personal

 

Hr. Martin erklärt, dass die Personalplanungen durch die Einstellung eines Planungsingenieurs sowie die geplante Besetzung der Stelle einer/eines technischen Zeichnerin/Zeichners ab dem 01.01.2018 zunächst abgeschlossen sein werden. Es wird erwartet, dass die zusätzlichen Kapazitäten im Bereich Planung und Bau die Umsetzung anstehender Sanierungsprojekte möglich machen wird.

 

6.5.NW-Gebühr

 

Die Veranlagung zur Niederschlagswassergebühr läuft aktuell Zeit wie geplant. Hr. Martin verweist dazu auf die im August 2017 veröffentlichen Zahlen.

 

Ratsherr Dr. Hörstmann weist darauf hin, dass er immer wieder von Bürgern hört, dass die von Ihnen abgegebenen Bögen zur Ersterfassung nicht bearbeitet wurden.

Hr. Martin gibt an, dass ihm derartige Fälle zurzeit nicht bekannt wären. Er bittet jedoch darum, dass die betroffenen Bürger sich in solchen Fällen direkt an die Grundstücksentwässerung wenden, um den Sachverhalt prüfen zu lassen.

 

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Anlagen