21.09.2017 - 7 Anfragen und Anträge an den Eigenbetrieb
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Do., 21.09.2017
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Ratsherr Brammer fragt an, ob die Stadtentwässerung im Hinblick auf die Klärschlammentsorgung von der Stoffstrombilanzverordnung betroffen sei.
Hr. Martin führt aus, dass für die Stadtentwässerung die Klärschlammverordnung maßgeblich sei. Langfristig schätzt er die Verwertungsmöglichkeiten in Niedersachsen als sehr beschränkt ein. Aus diesem Grund ist derzeit die Erstellung neuer Konzepte in Bezug auf die Klärschlammentsorgung erforderlich.
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wird er dazu noch detailliertere Ausführungen machen.
