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ALLRIS - Auszug

21.09.2017 - 4 Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Cell...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Hr. Martin erläutert die geplanten Änderungen anhand der synoptischen Darstellung der Beschlussvorlage.

 

Ratsherr Taubenheim fragt an, zu welchen Zwecken das in der Änderung zum §4 der Abwasserbeseitigungssatzung beschriebene Brauchwasser verwendet werden kann.

Herr Martin erklärt dazu, dass es verschiedene Möglichkeiten zur Nutzung gibt beispielsweise für die Gartenbewässerung oder die Toilettenspülung. Sofern nach der Nutzung eine Einleitung in das öffentliche Abwassernetz erfolgt, sei dies gebührenpflichtig. Daher haben man an diesem Punkt Wert auf die Anzeigepflicht gelegt.

 

Ratsherr Dr. Hörstmann erklärt, dass er die Erhebung der Niederschlagswassergebühr weiterhin ablehnt. Er führt aus, dass die Kosten für die Erhebung der Gebühr unverhältnismäßig hoch seien und dass die Stadt selbst den Großteil des Gebührenaufkommens tragen müsse.

Weiterhin hält er die überproportionale Belastung der Grundstückseigentümer im Innenstadtbereich durch die Gebühr für ungerecht.

 

Ratsherr Brammer erklärt, dass er die Gebühr befürworte. Die anfallenden Kosten für die  städtische Infrastruktur würden in gerechtem Maße auf die Nutzer verteilt.

 

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Der Betriebsausschuss der Stadtentwässerung Celle empfiehlt einstimmig die Änderung der Satzung der Stadt Celle über die Abwasserbeseitigung vom 27.11.2014 in der Fassung der Änderungssatzung vom 26.10.2016 BV/0252/17.

 

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Anlagen zur Vorlage