22.11.2017 - 5 Haushalt 2018 Stadtentwässerung Celle
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Mi., 22.11.2017
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 68 Eigenbetrieb Stadtentwässerung Celle
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Martin schlägt dem Betriebsausschuss vor, eine kurze Einführung in die Beschlussvorlage zu geben und dann über den Gesamtproduktplan (Anlage 2) durch Erläuterung der wichtigen großen Haushaltsstellen den gesamten Haushalt vorzustellen. Dazu soll dann entsprechend der Fachlichkeit Herr Hanstein für die Finanzen, Herr Brüggemann für die Kanalprojekte und Herr Martin für den Bereich Klärwerk die Positionen vorstellen. Bei Unklarheiten oder Fragen soll der Vortragende unterbrochen werden. Dem Vorschlag wird zugestimmt. Herr Martin erläutert dann die Beschlussvorlage. Er teilt mit, dass die Stadtentwässerung für das Jahr 2018 ein rechnerisches Definit von – 544.100 € plant. Das Defizit ist Folge der beschlossenen Schmutzwassergebührensenkung ab dem Veranlagungsjahr 2018. Dieses Defizit wird allerdings durch die Rücklage aus dem Gebührenüberschuss ausgeglichen. Weiterhin decken die Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit die Auszahlungen. Es wird mit einem Kassenbestand von + 1.300.000 € per 31.12.17 gerechnet, so das zum Start 2018 keine Kreditaufnahme notwendig sei.
Zur Deckung des weiteren Kreditbedarfs für die geplanten Investitionsmaßnahmen ist allerdings die Aufnahme von Krediten eingeplant. Weitere Details sind dem Vorbericht (Anlage 1) zu entnehmen.
Ratsherr Dr. Hörstmann stellt fest, dass Überschüsse aus der Schmutzwassergebühr erwirtschaftet wurden. Er fragt an, ob dies der Grund für die Gebührensenkung im nächsten Jahr sei. Weiterhin fragt er an, ob die Überschüsse für die Investitionen verwendet werden können. Herr Martin erklärt, dass die Überschüsse aus den Abwassergebühren innerhalb von drei Jahren zu Gunsten der Gebührenzahler in der Gebührenkalkulation berücksichtigt werden müssen. Daraus resultiert die Senkung der Schmutzwassergebühr für das Veranlagungsjahr 2018.
Herr Hanstein ergänzt im späteren Verlauf der Sitzung zu diesem Punkt, dass eine Verwendung der Gebührenüberschüsse für Investitionen nicht möglich ist, da die Einnahmen aus der Gebühr zur Deckung der Betriebskosten eingesetzt werden müssen. Da Ausgaben für Investitionen keine Betriebskosten sind, ist eine Übertragung der Überschüsse auf diese Maßnahmen nicht möglich. Die aus der Mehreinnahme von Gebühren resultierende Liquidität kann jedoch bei der Finanzierung investiver Maßnahmen berücksichtigt werden, so dass eine ggfs. erforderliche Aufnahme von Krediten verringert wird.
Herr Hanstein erläutert nachfolgend den Ergebnishaushalt.
Ratsherr Dr. Hörstmann fragt zum Thema Niederschlagswassergebühr an, warum die zwei Personen, die in diesem Bereich eingesetzt sind, Unterstützung durch das Ingenieurbüro Riemann|Meyer|Koch benötigen. Herr Martin führt dazu aus, dass bei der Personalplanung davon ausgegangen wurde, dass alle die Bürger die Bögen verarbeitungsfähig zurückreichen. Leider haben noch nicht alle Celler Bürger eine entsprechende Auskunft eingereicht, so dass nun die temporäre Zuarbeit durch externe Kräfte notwendig sei, um diese Daten zu erfassen. Es werde hier von einer Dauer von zwei Jahren ausgegangen.
Ratsherr Ohl fragt zu den Niederschlagswassergebühren an, ob es keine Erhöhungsprognose gebe. Herr Martin und Herr Hanstein beantworten dies damit, dass nach kaufmännischer Vorsicht geplant werde. Bis zum endgültigen Abschluss der Veranlagung aller Grundstücke werde es voraussichtlich Mehreinnahmen aus der Gebühr geben, die sich jedoch nicht genau bewerten lassen. Durch bauliche Veränderungen der Entwässerungsanlagen werden jedoch auch gebührenwirksame Flächen verloren gehen. Daher stellt der aktuelle Bestand der Veranlagung die Grundlage für die Haushaltsplanung dar.
Herr Kinder sagt zu, in der nächsten Sitzung das Ergebnis zu kommunizieren. Herr Hanstein wird den Anfangsbestand für das Veranlagungsjahr 2018 vorstellen.
Nachfolgend erkundigt sich Ratsherr Ohl danach, ob die Bewertung des Kanalnetzes mittlerweile an die Realität angepasst worden sei. Herr Hanstein erläutert dazu, dass das Vermögen in der Anlagenbuchhaltung ordnungsgemäß vom städtischen Haushalt an den Eigenbetrieb übertragen worden ist und in der Haushaltsrechnung über die Abschreibung abgebildet sei. Zukünftige Investitionen seien noch nicht dargestellt.
Ratsherr Dr. Hörstmann fragt zu den Zinsaufwendungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen nach, ob diese Kosten variabel seien, da diese nicht in den Haushaltsjahren nach 2018 eingeplant sind. Dies wird von Herrn Hanstein bestätigt. Voraussetzung für eine Verzinsung des Eigenkapitals an den städtischen Haushalt sei zunächst die Erwirtschaftung eines Gewinns im Eigenbetrieb. Diese Voraussetzung werde voraussichtlich im Haushaltsjahr 2017 erfüllt. Da für die Jahre 2018ff ein Defizit geplant ist, sei eine Verzinsung des Eigenkapitals in diesen Jahren nicht möglich.
Ratsherr Weiss fragt nach den Hintergründen zur Eigenkapitalverzinsung. Herr Hanstein führt dazu aus, dass unter bestimmten Bedingungen ein Teil des Gewinns des Eigenbetriebes an den städtischen Haushalt abgeführt werden könne. Grundlage hierfür ist der Anspruch der Trägerkommune auf Verzinsung des in den Eigenbetrieb eingebrachten Kapitals. In diesem Zusammenhang muss jedoch eine Abgrenzung zu den Ansprüchen der Gebührenzahler erfolgen. Weiterhin muss der Betriebsausschuss über die Verwendung des Gewinns einen Beschluss fassen.
Die Anwesenden verständigen sich darauf, dass Herr Hanstein die Details zur Eigenkapitalverzinsung im nächsten Betriebsausschuss anhand einer Modellrechnung erläutert.
Ratsherr Dr. Hörstmann fragt an, wie es zu Portokosten in Höhe von 5.000 € komme. Herr Hanstein beantwortet dies damit, dass dieser Posten bisher nicht separat ausgewiesen wurde. Die Kosten habe es vorher bereits gegeben, jedoch seien sie über die innere Verrechnung der Leistungen mit dem städtischen Haushalt verrechnet worden.
Nachfolgend erläutert Herr Brüggemann anhand von Übersichtsplänen die im Haushalt vorgesehenen Kanalprojekte.
Dazu beginnt Herr Brüggemann mit den kanalbaulichen Maßnahmen für den „Äußerer Ring“ (Nordwall zwischen Neumarkt und Theo-Wilkens-Straße sowie im Kreuzungsbereich Im Kreise/Wehlstraße/Fritzenwiese).
Ratsherr Ohl fragt an, ob diese Maßnahmen unter Verkehr stattfinden können. Herr Brüggemann teilt mit, dass dies möglich sei.
Ratsfrau Rodenwaldt-Blank erkundigt sich nach den entstehenden Kosten, da für 2018 der Ansatz 0,0 € beträgt. Herr Martin teilt mit, dass in 2017 850.000 € angesetzt seien. Da aber noch nicht alle Grundstücke erworben sind, kann die Planungsreife von der Stadt noch nicht erklärt werden. Die Planungsreife ist Voraussetzung für den Erhalt von Fördermitteln. Erst dann könne die Ausschreibung starten. Daher werden die 850.000 € übertragen und für das Jahr 2019 sind entsprechende weitere Mittel eingestellt um dann im Jahr 2019 die Ausschreibung zu starten.
Ratsfrau Rodenwaldt-Blank fragt nach den entstehenden Planungskosten. Herr Martin erklärt, dass die Planung von Mitarbeitern der Stadtentwässerung durchgeführt wird.
Nachfolgend erläutert Herr Brüggemann die geplanten Maßnahmen in der Zugbrückenstraße. Es seien zwei Bauabschnitte geplant, um die Anwohner zu entlasten.
Ratsherr Ohl weist auf das B-Plan-Verfahren 155 „Zugbrückenstraße“ hin und ob dies bei den Planungen schon mit berücksichtigt wird. Für viele gilt das Gebiet als „grüne Lunge“ Klein Hehlens. Herr Kinder führt dazu aus, dass man hier noch ganz am Anfang des Verfahrens stehe.
Herr Brüggemann erläutert dann die geplanten Maßnahmen in der Breiten Straße.
Herr Dr. Hörstmann fragt zu der Beantragung der Bezuschussung zur Sanierung für die Breite Straße an, warum diese Maßnahme aktuell überhaupt notwendig sei. Die Breite Straße läge im Sanierungsgebiet Neuenhäusen – warum solle also in diese Straße investiert werden, wenn in dem konkreten Gebiet ohnehin Sanierungsmaßnahmen geplant seien?
Herr Kinder führt dazu aus, dass das Sanierungsgebiet in den Gesamthaushaltsberatungen noch einmal diskutiert werde.
Anschließend erläutert Herr Brüggemann die geplanten Maßnahmen im Bereich Galgenberg, Lüder-Wose-Straße und Bilderbeckstraße.
Ratsfrau Rodenwaldt-Blank stellt fest, dass in der Lüder-Wose-Straße das Oberflächenwasser im Seitenraum versickert und fragt, warum das geändert werden soll. Stadtbaurat Kinder beantwortet dies damit, dass die Standards sich inzwischen deutlich verbessert haben und vernünftige Entwässerungssituationen geschaffen werden sollen.
Ratsherr Ohl fragt nach dem Regenrückhaltebecken in dem Gebiet. Herr Brüggemann teilt mit, dass dieses an dem Parkplatz Burgstraße bei den Containerstandorten geplant ist.
Ratsherr Ohl moniert die Geruchsbelästigung aus dem Kanal in der Burgstraße, die dort immer wieder feststellbar sei. Herr Brüggemann führt aus, dass dieses aufgrund der einleitenden Schmutzwasserdruckleitung und den langen Standzeiten des Abwassers in der Druckleitung zu zeitweisen Geruchsbelästigungen führe.
Ratsfrau Rodenwaldt-Blank fragt an, ob die geplanten Maßnahmen am Galgenberg nur der Erreichung des Status Quo dienen und ob die Priorisierung mit dem Bauhausjahr zusammenhinge? Stadtbaurat Kinder führt dazu aus, dass die Straßenoberflächen abgängig seien. Der Oberbau wird erneuert und in dem Zuge werde der Kanal sinnvollerweise mit betrachtet und entsprechend erneuert. Der Galgenberg befinde sich unter den „Top 10“ der notwendigen Straßenerneuerungsmaßnahmen.
Ratsherr Ohl teilt mit, dass 90 % der Kosten der neuen Anlage auf die Anlieger umgelegt würden und der Kanal gebührenfinanziert sei. Er fragt, ob die Anwohner nun „Haesler“ finanzieren.
Stadtbaurat Kinder macht nochmals deutlich, dass fachliche Gründe maßgeblich waren für die Priorisierung.
Herr Martin ergänzt dazu, dass in Teilbereichen kein Regenwasserkanal existiert und das Niederschlagswasser über Straßenabläufe in den Schmutzwasserkanal abgeleitet wird. Dieses „Fremdwasser“ führt zu Mehrbelastungen auf der Kläranlage. Schon aus diesen Gründen ist es erforderlich dort einen Regenwasserkanal zu bauen.
Ratsherr Ohl bittet um Auskunft, warum keine Kosten für die Maßnahmen 77er Straße/Wehlstraße aufgeführt wurden. Herr Martin beantwortet dies damit, dass für die Stadtentwässerung keine Kanalbaumaßnahmen vorgesehen waren und sind. Es seien daher auch keine Ausgaben notwendig. Stadtbaurat Kinder ergänzt, dass es sich um private Investoren handele und diese die Erschließung selbst herstellen müssen.
Herr Martin ergänzt die Kanalbauprojekte noch um den Kanal in der Burger Landstraße und führt dazu aus, dass die Planungen für den Kanal Burger Landstraße durch eigenes Personal durchgeführt werden und daher kein Haushaltsansatz eingestellt ist. Ausschussvorsitzender Taubenheim erkundigt sich nach dem Zustand des Kanals. Herr Brüggemann teilt mit, dass dieser altersentsprechend, jedoch nicht besorgniserregend sei.
Zu den Personalkosten führt Herr Martin aus, dass diese den Aufwand gem. Stellenplan abbilden. Derzeit sind noch drei Stellen unbesetzt. Eine Ingenieursstelle wird zum 01.01.2018 besetzt und eine Bauzeichnerstelle befindet sich noch in der Ausschreibungsphase.
Ratsherr Ohl fragt an, ob die Raumsituation des Eigenbetriebes diese Personalaufstockung hergebe. Herr Martin beantwortet dies damit, dass dafür Containerbüros angemietet worden seien. Die Nachfrage von Ratsherrn Ohl, ob dies als längerfristige Lösung vorgesehen sei, beantwortet Herr Martin damit, dass die Containerbüros für zwei bis drei Jahre geplant seien. Es sei der Bau eines Bürogebäudes durch die Stadtwerke auf dem Gelände des Eigenbetriebes geplant. Dort sollen dann Räumlichkeiten durch die Stadtentwässerung angemietet werden. Eine endgültige Entscheidung ist noch nicht getroffen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt den Haushaltsplan mit Investitionsprogramm und Stellenplan der Stadtentwässerung Celle für das Jahr 2018 in der beratenden Fassung.
Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.
Anlagen zur Vorlage
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