22.11.2017 - 4 Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe gem. ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Datum:
- Mi., 22.11.2017
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 68 Eigenbetrieb Stadtentwässerung Celle
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Martin erläutert die Entwässerungsplanungen anhand eines Lageplans. Dieser zeigt die einzelnen Bauabschnitte. Die bisherige Entwässerung des Kasernengeländes muss aufgrund der bekannten Nutzungsänderungen und zur Sicherung der weiteren Erschließung neu geordnet werden.
Die jetzt vorgestellte Planung ist das Ergebnis einer Untersuchung von mehreren Varianten im Hinblick auf Wirtschaftlichkeit und Realisierbarkeit.
Herr Martin führt aus, dass das Planungsbüro Heidt & Peters bereits im Jahr 2016 mit den Planungen beauftragt wurde. Zum damaligen Zeitpunkt waren für das Projekt nur die Planungsmittel in den Haushalt eingestellt. Nach Übernahme der Aufgabe durch die Stadtentwässerung wurden die entsprechenden Kostenberechnungen für die Bauausführung durchgeführt. Um ein wirtschaftliches Ausschreibungsergebnis zu erzielen, soll der 1. Bauabschnitt noch im Dezember 2017 ausgeschrieben und im Frühjahr 2018 vergeben werden. Da die für 2017 vorgesehenen Haushaltsmittel nur die Planungskosten abbilden, soll auf die in der Beschlussvorlage genannten und nicht mehr benötigten Haushaushaltsmittel bereits abgeschlossener bzw. aufgrund gesetzlicher Änderungen nicht mehr erforderlichen Projekte zurückgegriffen werden. Dadurch wird der Haushalt 2018 insgesamt um die Summe von 850.000,- € entlastet.
Ratsherr Dr. Hörstmanns Frage nach den Kosten für das dort ebenfalls geplante neue Rückhaltebecken beantwortet Herr Martin damit, dass er die Kosten bei der Vorstellung des Haushalts für das Gesamtprojekt „Hohe Wende“ nennen werde. Nachtrag von Herrn Martin: Die geplanten Kosten für das RRB belaufen sich auf EUR 720.000,00.
Ratsfrau Rodenwaldt-Blank erkundigt sich danach, ob das Wasser gereinigt werde, bevor es in den Vorfluter komme, da sie von Schwermetallbelastungen gehört hätte. Herr Martin legt dar, dass es eine Regenrückhalteanlage mit einem Abscheiderbauwerk geben werde. Diese Sonderbauwerke werden später vom Kanalbetrieb überwacht und entsprechende Proben genommen.
Ratsfrau Rodenwaldt-Blank hat Bedenken wegen einer Kontamination des Bodens an der Hohen Wende und fragt an, ob dies kontrolliert werde, bevor das Wasser in den Vorwerker Bach eingeleitet werde. Herr Martin antwortet darauf, dass das Niederschlagswasser über die befestigte Oberfläche direkt in den Regenwasserkanal geleitet wird und mit einem möglicherweise kontaminierten Boden gar nicht in Berührung komme.
In diesem Zusammenhang erläutert Stadtbaurat Kinder, wie das Grundstück auf Kontamination geprüft worden ist und legt dar, dass lediglich punktuell Verunreinigungen im Boden festgestellt worden seien. Eine flächendeckende Kontaminierung liege nicht vor.
Stadtbaurat Kinder sagt zu, alle Untersuchungen zu den Beprobungen zusammenstellen zu lassen und sie im Umweltausschuss oder dem nächsten Betriebsausschuss vorzustellen.
Ratsherr Ohl fragt an, ob Firma Luhmann sich an den entstehenden Kosten beteilige, da er sie hier als Verursacher sehe. Außerdem fragt er an, warum Firma Luhmann bei der Niederschlagswassergebühr einen Rabatt bekomme. Herr Martin teilt dazu mit, dass das Gebührenrecht keinen Rabatt vorsieht und die Firma Luhmann daher auch keinen Rabatt bekommt. Firma Luhmann müsse die geltende Gebühr auch für die versiegelten Flächen des neuen Geländes bezahlen, wenn das Wasser in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird. Aus diesem Grunde plant Luhmann dort ein Regenrückhaltebecken.
Herr Kinder legt dar, dass die Entwicklung der Hohen Wende mittel- und langfristig geplant werde. Es sei eine vernünftige Erschließung auch im technischen Bereich vorgesehen und die zukünftige Verkehrsführung solle genutzt werden. Es gehe um die Schaffung von Bedingungen, die ökologisch und für ein Wirtschaftsunternehmen gut haltbar seien. Es werde auf Lösungen gesetzt, die sinnvoll seien.
Ratsherr Dr. Hörstmann fragt an, ob die Zuwegung zum Bauhof über die Hohe Wende führen werde. Ratsherr Kinder bestätigt dies. Die Hauptzufahrt sei über die Hohe Wende geplant, eine zweite Ausfahrt werde es zur Sprengerstraße geben.
Ratsfrau Rodenwaldt-Blank gibt zu bedenken, dass es von der Sprengerstraße keine Zufahrt zu der Umgehungsstraße geben dürfe. Dies würde zu einer Mehrbelastung führen. Sie fragt an, ob eine Auffahrt möglich sei.
Herr Kinder beantwortet dies mit der Erreichbarkeit der Umgehungsstraße über Hohe Wende/Harburger Straße.
Ratsfrau Rodenwaldt-Blank fragt an, wie es zu der nicht mehr benötigten Summe von 500.000 € für das Baugebiet „Am Kieferngrund“ kommen konnte.
Stadtbaurat Kinder erläutert, dass das Entwässerungskonzept angepasst worden und im Vorfeld vielleicht etwas großzügig kalkuliert worden sei.
Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss der Stadtentwässerung Celle beschließt die Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe gem. § 117 NKomVG in Höhe von 850.000,- € für die Baumaßnahme „Erschließung Hohe Wende“.
Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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