21.06.2017 - 3 Neuabgrenzung Wasserschutzgebiet Garßen - Infor...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Sitzung:
-
Sitzung des Ortsrates Garßen
- Gremium:
- Ortsrat Garßen
- Datum:
- Mi., 21.06.2017
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Die Fachverwaltung führt folgendes aus:
Auslöser für die Änderung des Wasserschutzgebiets (WSG) ist die vor einigen Jahren erfolgte Neubewilligung des Wasserrechts für das Wasserwerk Garßen; u.a. wurde die Entnahmemenge geändert.
Die Ermittlung des Einzugsbereichs wurde erstmals mit einem aufwendigen hydrogeologischen Untergrundmodell durchgeführt; dieses bietet gegenüber den früheren Einschätzungen zur Abgrenzung eines WSG eine deutlich größere Genauigkeit.
Die bisherigen Berechnungsergebnisse zeigen, dass der Einzugsbereich der Förderanlagen in Garßen und Arloh deutlich schmaler ausgeprägt ist als das bestehende, eher oval ausgeformte WSG, und sich weiter nach Norden in den Bereich Unterlüß erstreckt; nach Süden hin (Ortslage Garßen und Vorwerk) kommt es gegenüber der bestehenden Abgrenzung zu einer deutlichen Rücknahme, von der auch Siedlungsbereiche profitieren.
Wegen steigender Anforderungen an die Nutzungen im WSG (insb. Siedlungstätigkeit und Landwirtschaft) muss das Gebiet entsprechend dem tatsächlichen Einzugsbereich abgegrenzt werden, weil es sonst zu unnötigen und unverhältnismäßigen Einschränkungen der Nutzer käme. Dabei werden grundsätzlich Parzellengrenzen angenommen, wodurch die WSG-Grenze einen "gezackten" Verlauf erhält.
Das Problem der aus der geänderten WSG-Abgrenzung voraussichtlich folgenden Verkleinerung des Trinkwasser-Kooperationsgebiets ist der Verwaltung bekannt, kann aber nicht dazu führen, dass das WSG über das Erforderliche hinaus weitere Ackerflächen einbezieht. Der reguläre Grundwasserschutz (insb. gegenüber Eintrag von Nitraten) wird voraussichtlich ohnehin einen verstärkten Beratungsbedarf im Hinblick auf die Bewirtschaftung von Pflanzendüngern erzeugen.
Um Gelegenheit für Fragen zu geben, wird die Sitzung für eine Bürgeranhörung in der Zeit von 18.20 Uhr – 18.27 Uhr unterbrochen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
286,6 kB
|
