Hauptmenü
Inhalt
ALLRIS - Auszug

16.02.2017 - 10 Mitteilungen der Verwaltung

Reduzieren

Wortprotokoll

Die Verwaltung beantwortet Anfragen aus der letzten Sitzung wie folgt:

 

  1. Laub (TOP 9 Nr. 2 vom 03.11.16)

Ortsratsmitglied Voigt fragt an, ob für unter Schutz gestellte Bäume eine Bezuschussung für die Laubentsorgung gebe.

Stadtbaurat Kinder führt aus, man müsse dabei die gesamtstädtischen Belange berücksichtigen, da dieses Problem auch in anderen Straßenzügen vorhanden sei. Er werde prüfen lassen, ob ggf. ein Container bereitgestellt werden könne. Dazu werde sich der Fachdienst Grün- und Straßenbetrieb melden.

Es wird um Überprüfung gebeten, ob unter Schutz stehende Bäume vom Grünflächenamt geschnitten werden und die Kosten anteilig von dem betroffenen Eigentümer zu übernehmen seien.

 

Antwort:

Eine Bezuschussung für die Laubentsorgung von unter Schutz gestellten Bäumen gebe es seitens der Stadt nicht. Auf Antrag der Eigentümer könne die Stadt insbesondere bei Bäumen und Baumgruppen die erforderlichen, fachgerechten Pflegemaßnahmen übernehmen. Die Eigentümer haben mindestens 50 % der hierdurch entstehenden Kosten zu übernehmen 6 Abs. 3 der Vegetationsschutzsatzung).

 

 

  1. Rauchbelästigung (TOP 9 Nr. 3 v. 03.11.16)

Aufgrund einer Beschwerde über eine sehr intensive Rauchentwicklung durch einen (nicht ständig beheizten) Kamin bittet Ortsbürgermeister Gevers um Information, ob es Möglichkeiten zum Eingreifen bzw. Vorschriften gebe, mit welchen Materialien Kamine betrieben werden dürften und ob ein Brennverbot möglich sei, wenn nasses Holz verbrannt werde. Der Schornsteinfeger habe dies verneint.

 

Antwort:

r die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb von Kleinfeuerungsanlagen, hierzu zählen auch Öfen und Kamine, seien die Vorgaben der „Erste Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes“ -1. BImSchV.- maßgebend.

 

Die Brennstoffe seien abschließend in § (1), Z. 1 bis 13 mit definierten Anforderungen an die Materialbeschaffenheit gelistet. Für die Verbrennung in Kaminen sei auch naturbelassenes Holz in Form von Scheitholz mit einer Restfeuchte von nicht mehr als 25% zugelassen.

 

Beim Betrieb von Kaminen / Kaminöfen seien in der Anbrennphase Rauch- und Geruchsemissionen unvermeidbar. Sollte diese Emissionen im Dauerbetrieb zu beobachten sein, liege der Verdacht nahe, dass die Anlage entweder unsachgemäß, i.d.R. durch zu geringe Verbrennungsluftzufuhr, oder durch Einsatz zu feuchten Holzes oder durch nicht zugelassener Brennstoffe, betrieben werde. § 24 1. BImSchV sehe eine Reihe von Ordnungswidrigkeitstatbeständen, u. a. auch für die vorgenannten Verstöße vor. In der Praxis sei die Nachweisführung schwierig, da sowohl der Bezirksschornsteinfegermeister aus fachlicher Sicht als auch die Verwaltungsbehörde bei der Durchführung eines Verfahrens zum Zeitpunkt der Zuwiderhandlung nicht vor Ort waren und der zu beurteilende Sachverhalt bereits vergangen sei. Beobachtungen von Zeugen seien in der Regel zwar sachdienlich, tragen jedoch verfahrensrechtlich ein Ordnungswidrigkeitsverfahren nicht.

 

In der Vergangenheit habe bei derartigen Sachverhalten ein gemeinsames Gespräch des Bezirksschornsteinfegermeisters und eines Vertreters der Immissionsschutzbehörde mit dem Anlagenbetreiber -auch nicht immer nachhaltig- den gewünschten Erfolg erzielt.

 

Ortsratsmitglieder Marks und Schade merken an, vom Schornsteinfeger bekäme man eine ausführliche Belehrung bei der Abnahme. Zudem messe dieser auch die Restfeuchte.

Ortsbürgermeister Gevers erläutert den Hintergrund der Anfrage: Eine Anwohnerin empfinde es als Geruchs- und Feinstaubbelästigung, wenn alle ihre Kamine befeuern.

 

 

Aus der Bürgeranhörung der letzten Sitzung (TOP 15):

  1. Waschbären in Boye jagdbar?

Dort wurde angefragt, ob es dem Ortsrat bekannt sei, dass vermehrt Waschbären in Boye anzutreffen seien.

Ortsbürgermeister Gevers erklärt, dies sei ihm bekannt. Er bitte die Verwaltung um Mitteilung, ob der Waschbär jagdbar ist (durch Kammerjäger oder örtlichem Jäger).

Stadtbaurat Kinder fragt an, ob von den Waschbären Schäden oder eine Gefahr ausgehe.

Ein weiterer Bürger berichtet dazu, dass sich auf dem Gelände der ehemaligen Dialyse eine größere Gruppe von Waschbären aufhalte. Er wisse, Lebendfallen dürften nur von Personen aufgestellt werden, die einen Jagdschein besitzen. Auch am Bach befänden sich Waschbären und Bisamratten. Des Weiteren hielten sich bei einem Nachbarn auch Marderhunde auf.

Die Verwaltung erklärt, sie werde in der nächsten Sitzung zu den aufgeworfenen Fragen Stellung nehmen.

Ortsbürgermeister Gevers befürchtet, dass die Waschbärenproblematik eine Privatangelegenheit der einzelnen Hausbesitzer sei.

 

Antwort der Unteren Jagdbehörde (Landkreis Celle):

Nach Landesrecht unterliege der Waschbär dem Jagdrecht und könne innerhalb eines Jagdbezirks und innerhalb der Jagdzeiten (16. Juli -31. März) bejagt werden.

In befriedeten Bezirken (Gebäude, Hausgärten, Grundflächen innerhalb bebauter Ortsteile etc.) ruhe die Jagd.

Gemäß § 9 Absatz 5 Niedersächsisches Jagdgesetz (NJagdG) dürfen Eigentümer der Grundstücke eines befriedeten Bezirks Füchse, Marder, Iltisse, Hermeline, Waschbären, Marderhunde, Minke, Nutrias und Wildkaninchen fangen, töten und sich aneignen, soweit diese Befugnis nicht im Rahmen einer beschränkten Jagdausübung anderen zur Jagd befugten Personen übertragen sei. Die Verbote des § 19 des Bundesjagdgesetzes und die Bestimmungen des § 24 dieses Gesetzes sowie die jagdrechtlichen Vorschriften über die Setz- und Aufzuchtzeiten gelten entsprechend. Nach § 24 Absatz 2 NJagdG sei zur Jagd mit einem Fanggerät eine Bescheinigung einer von der obersten Jagdbehörde anerkannten Institution über die Teilnahme an einem Lehrgang über die Vermittlung notwendiger Kenntnisse über die Fangjagd mitzuführen.

Sollte es zu Schäden von Waschbären in befriedeten Bezirken kommen, könne dieses Wild durch Personen gefangen werden, die bescheinigen können, dass sie an einem Lehrgang über die Jagd mit Fanggeräten teilgenommen haben.

 

Ortsratsmitglied Marks merkt an, sie verfüge über einen Fallenschein. Derzeit gebe es viele Jagdaufträge r Nutrias und Waschbären. Sie bittet um Benennung des Hausmeisters der ehemaligen Dialyse damit auf dem dortigen Grundstück ggf. Fallen aufgestellt werden können.