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ALLRIS - Auszug

16.02.2017 - 7 Verpflichtung zweier Ortsratsmitglieder gemäß §...

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Wortprotokoll

Ortsbürgermeister Gevers, belehrt die Ortsratsmitglieder Marks und Schade gemäß § 54 Abs. 3 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in Verbindung mit § 43 NKomVG bezüglich der ihnen nach §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten. Sodann verpflichtet er sie gemäß § 60 NKomVG durch Handschlag, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.

Die Belehrung wird gemäß § 43 S. 2 NKomVG durch Unterschrift aktenkundig gemacht und ist dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügt.