16.02.2017 - 7 Verpflichtung zweier Ortsratsmitglieder gemäß §...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Sitzung:
-
Sitzung des Ortsrates Boye
- Gremium:
- Ortsrat Boye
- Datum:
- Do., 16.02.2017
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:02
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Ortsbürgermeister Gevers, belehrt die Ortsratsmitglieder Marks und Schade gemäß § 54 Abs. 3 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in Verbindung mit § 43 NKomVG bezüglich der ihnen nach §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten. Sodann verpflichtet er sie gemäß § 60 NKomVG durch Handschlag, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.
Die Belehrung wird gemäß § 43 S. 2 NKomVG durch Unterschrift aktenkundig gemacht und ist dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügt.
