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ALLRIS - Auszug

09.03.2017 - 15 Mitteilungen der Verwaltung

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Wortprotokoll

Die Verwaltung beantwortet Anfragen aus der letzten Sitzung wie folgt:

 

  1. Wiederherstellung eines Abschnittes der Wegeführung um den Waldsee Antrag von Ortsbürgermeister Didschies vom 07.11.2016 (TOP 9 am 22.11.2016)
    Ortsbürgermeister Didschies hatte um Instandsetzung eines Teilstückes der Wegeführung um den Waldsee gebeten.
     

Antwort (FD 67.1):

Da es sich bei der Wegeführung um einen „Trampelpfad“ handele, stehe diese in der Priorisierung hinten an. Um den Weg aufzufüllen, würden einige LKW-Ladungen mit Material notwendig sein. Sollte im Laufe des Jahres noch Geld und auch Zeit vorhanden sein, werde der Weg aufgefüllt.
 

  1. Glascontainer Zugbrückenstraße (TOP 14 Nr. 2 vom 22.11.2016)

Beratendes Mitglied Marks teilt mit, dass sich der Glascontainer zu nah am Fußweg befinde und daher dort Scherben vorzufinden seien. Sie bittet, diesen etwas weiter nach hinten, auf Höhe des Kleidercontainers, zu versetzen.

 

Antwort (FD 60):

Die Vertragsfirma (Rhenus Logistics) sei über die Problematik informiert worden. Ab der nächsten Leerung werde der Glascontainer dauerhaft weiter weg vom Gehweg platziert.

 

  1. Überwuchs (TOP 14 Nr. 7 vom 22.11.2016)

Ortsbürgermeister Didschies bittet um Rückschnitt des Bewuchses am Schlichthaus im Kaninchengarten. Der Bürgersteig sei zugewachsen.

 

Antwort:

Der Rückschnitt erfolgechste Woche.

 

  1. Feuerwerk (TOP 14 Nr. 8 vom 22.11.2016)

Ortsbürgermeister Didschies bittet die Verwaltung um Stellungnahme in welcher Form Feuerwerke genehmigungspflichtig seien. Er habe schon einige Anfragen von Bürgern erhalten, die sich über die steigende Anzahl von Feuerwerken im Ortsteil beschweren.

 

Antwort (FD 32):

Feuerwerke von Privatpersonen seien genehmigungspflichtig. Diese würden nur zu gegründeten Anlässen und unter Auflagen wie z. B. Abbrennzeit und Abbrenndauer im Einzelfall zugelassen, wenn alle Voraussetzungen vorliegen.

 

Feuerwerke, welche durch Feuerwerker abgebrannt werden sollen, seien lediglich anzeigepflichtig. In diesen Fällen könne die Verwaltung ein Feuerwerk nur verbieten, wenn pyrotechnische Gegenstände innerhalb und in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Gotteshäusern, Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen, Tierheimen und Tiergärten verwendet werden sollen aber auch in der Nähe von leicht entzündlichen oder explosionsgefährdeten Gegenständen, Anlagen und Orten, wie insbesondere Tankstellen. Auch bei einer hohen Waldbrandstufe wäre ein Verbot zulässig.

 

  1. Endausbau Kieferngrund I (TOP 14 Nr. 9 vom 22.11.2016)

Ortsbürgermeister Didschies berichtet, dass neulich der Zeitung zu entnehmen gewesen sei, dass nun der Endausbau erfolge. Er fragt an, wie das praktisch ablaufe und inwieweit die Anwohner eingebunden werden. Die Häuserreihe am Brandschutzstreifen sei schwerer zu veräern gewesen. Diese Anwohner seien benachteiligt, da im Bereich des Brandschutzstreifens nicht einmal ein Gartenhaus errichtet werden rfe und sie sich bezüglich des Verkehrslärms von der Winsener Straße her, in der ersten Reihe befänden. Nun wolle die Verwaltung den dortigen Wirtschaftsweg mit einem befestigten Belag für Skater und Inliner versehen. Diesbezüglich sollten die Anwohner „mitgenommen“ werden, da der Weg hinter den Grundstücken verlaufe und diese befürchteten, dass dort neben eine Art Rennstrecke r Skatboard und Inliner auch da unbeleuchtet Einbrechern und wilden Müllablagerungen Tür und Tor geöffnet werden. Die weitere Verfahrensweise möge die Verwaltung in der nächsten Sitzung darlegen. Außerdem nne sich der Ortsbürgermeister vorstellen, auf den im Quartier vorgesehenen Grünflächen vereinzelt kleine Spielgeräte zu installieren.

 

Antwort (FD 66):

Den Anliegern des ersten Bauabschnittes sei ein Schreiben vom 10.11.2016, in dem der Ablauf der Endausbaumaßnahme erklärt werde, unter Benennung der Telefonnummern von den Ansprechpartnern der Stadt Celle und der Baufirma übermittelt worden. Die Anlieger rden die Ansprechpartner auch zahlreich kontaktieren. Durch Lieferengpässe sei mit den Stichwegen begonnen worden. Ab diesem Jahr sehe die Planung vor, jeweils in den Mitten der drei Straßen zu beginnen und nach außen zu arbeiten. Hierdurch blieben die meisten Grundstücke erreichbar.

 

Der Wirtschaftsweg entlang der Anlieger des Brandschutzstreifens sei lediglich mit einem Mineralgemisch befestigt und diene als Feuerwehrzufahrt. Eventuell werde der Weg durch Poller abgesperrt.

 

Auf den Grünflächen vereinzelte Spielgeräte aufstellen sei derzeit nicht geplant.

 

  1. Ortsausgangsschild

Ein ehemaliges Ortsratsmitglied informiert, das Ortsausgangsschild auf dem Wilhelm-Heinichen-Ring nach der Kreuzung Haydnstraße in Richtung Winsen sei entfernt worden. Da bisher noch kein neues Schild aufgestellt worden sei, bitte er darum, das Schild auf der anderen Seite (vor der Witzlebenstraße von Winsen kommend) ebenfalls zu entfernen.

 

Antwort:

Ein neues Schild sei bestellt.