01.06.2017 - 11 Mitteilungen der Verwaltung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Sitzung:
-
Sitzung des Ortsrates Klein Hehlen
- Gremium:
- Ortsrat Klein Hehlen
- Datum:
- Do., 01.06.2017
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:02
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Die Verwaltung beantwortet Anfragen aus der letzten Sitzung wie folgt:
1. Müllbehälter
Ortsratsmitglied Katanic berichtet, auf den Wegen und Wiesen an der Aller liege sehr viel Müll. Sie regt an, am Ende der Leuschnerstraße oder am Ende der Leberstraße (an der BMX-Strecke) einen Müllbehälter zu installieren. Ortsbürgermeister Didschies erklärt, der Müllbehälter müsste auf der Tour des Grün- oder Straßenbetriebs liegen. Dort sei die Personalkapazität ausgereizt. Es gehe nicht nur um einen Mülleimer, da sich die anderen 12 Ortsräte regelmäßig auch zusätzliche Müllbehälter wünschen. Es besteht Einvernehmen im Ortsrat, die Anregung zu unterstützen.
Antwort:
Der Grünbetrieb habe sich die Wege von der Leberstraße bis nach Boye angesehen. Dort liege zwar etwas Müll, allerdings werden dort keine Müllbehälter installiert, da diese aus Kapazitätsgründen nicht in die Mülltour mit aufgenommen werden könnten. Daher schlage der Grünbetrieb vor, am Zugang zur Leberstraße, in der Nähe der Übersichtstafel „Allee – Bäume des Jahres“ versuchsweise einen Müllbehälter aufzustellen.
2. Laterne am „Aldiweg“ und Querungshilfe Witzlebenstraße
Ortsratsmitglied Ceyp fragt nach dem Sachstand.
Antwort:
Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung seien die Planungen derzeit gestoppt, zumal auch alle freiwilligen Leistungen auf dem Prüfstand stehen.
3. Neueinteilung der Schiedsamtsbezirke (MV/0030/17)
Auf die Fragen des Ortsrates Klein Hehlen aus der Sitzung vom 09.03.2017 werde mitgeteilt, dass der Rat der Stadt Celle in seiner Sitzung vom 17.12.2015 die Reduzierung der Schiedsamtsbezirke von vier Stellen auf drei Stellen bereits beschlossen habe. Für die Umsetzung dieses Beschlusses sei der Oberbürgermeister zuständig (Praxis der Kommunalverwaltung – Smollich, Rn. 13 zu § 93 NKomVG). Die betroffenen Ortsräte seien nach § 94 Abs. 1 NKomVG lediglich anzuhören.
Im bisherigen Schiedsamtsbezirk III (Nord), der die Ortschaften Klein Hehlen, Boye und Groß Hehlen mit Scheuen und Hustedt umfasse, wurden im Jahr 2016 insgesamt 9 Schlichtungsverfahren durchgeführt. Es erscheine vertretbar, diese Verfahren ergänzend von den Inhabern der bisherigen Schiedsamtsbezirke II (Ost) und IV (West) wahrnehmen zu lassen. Alle verbleibenden Schiedspersonen seien mit der Neuaufteilung der Schiedsamtsbezirke einverstanden.
