01.06.2017 - 9 Prüfauftrag zur Einflussnahme auf die Gestaltun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Sitzung:
-
Sitzung des Ortsrates Klein Hehlen
- Gremium:
- Ortsrat Klein Hehlen
- Datum:
- Do., 01.06.2017
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:02
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Ortsratsmitglied Ceyp stellt den o. a. Antrag vor und begrüßt von der Abteilung Stadtentwicklungsplanung Herrn Siol. Der Ortsrat habe sich schon einige Male mit dieser Thematik beschäftigt. Daher solle die Verwaltung zunächst informieren, welche Möglichkeiten es gebe.
Herr Siol begrüßt die Anwesenden und erklärt grundsätzlich zur Thematik, die dortige Grundstückssituation werde von der Verwaltung auch nicht als positiv angesehen. Im Prüfauftrag werde gebeten, die rechtlichen Möglichkeiten der Einflussnahme auf den Eigentümer aufzuzeigen. Eine Gestaltungssatzung sei das geringste Mittel einen Eigentümer dazu zu bringen, gewisse Maßnahmen zu veranlassen. Der Klageweg könne in so einem Fall sehr lange Zeit in Anspruch nehmen. Der Grund liege in der verfahrenstechnischen Art, da der Eigentümer in eine Gestaltungssatzung mit eingebunden werden müsse und die Verwaltung somit auf das Mitwirken des Eigentümers angewiesen wäre. Anders würde es beim Denkmalschutz aussehen, da gebe es eine rechtliche Handhabe. Hinsichtlich der hochstehenden Platten müsste der Eigentümer selbst ein Interesse haben, diese zu beseitigen. Die Bauaufsicht habe nur geringe Möglichkeiten einzuschreiten. Dies sei nur möglich, wenn eine massive Gefahr oder Gesundheitsgefährdung vorliege (z.B. herausragende Nägel an Bänken etc.). Er könne die Anwohner verstehen, dass die derzeitige Situation so nicht für sie hinnehmbar sei. Die Verwaltung sei bemüht, durch Gespräche die Situation zu verbessern. Diesbezüglich habe der Fachdienstleiter des Grün- und Straßenbetriebs heute noch einmal mit der Firma DGI, Herrn Gorlt telefoniert. Herr Gorlt sei zuständig für Controlling und Marketing. Dieser arbeite seit kurzem dort und stehe für die Stadt als Ansprechpartner nunmehr zu Verfügung. Letzte Woche habe er eine Begehung in Begleitung von Hausmeister John durchgeführt. Er habe Wohnungen und (marode) Treppenhäuser besichtigt und sei von einigen Mietern angesprochen worden. Er habe zugegeben, dass dringender Handlungsbedarf in den Gebäuden bestehe sowie auch bei den Außenanlagen und Grünbereichen. Die DGI werde die Sache angehen. Priorität: hätten zunächst die Wohnungen und Treppenhäuser, anschließend erfolge die Herrichtung der Grünanlagen (Abfallbehältereinhausungen und die Errichtung von Fahrradständern). Einen Zeithorizont konnte er noch nicht benennen, da derzeit eine Analyse durchgeführt werde. Er habe zugesagt, die Stadt zu informieren, sobald ein Handlungsprogramm feststehe.
Die Verwaltung führt weiter aus, Bauaufsichtsmäßig sowie anhand einer Gestaltungssatzung habe man in diesem Fall keine Chance, die Firma enger in die Pflicht zu nehmen. Hier handele es sich um ein Privatgelände. Eine Sturzgefahr durch hochstehende Platten müsse dem Eigentümer mitgeteilt werden. Die Bewohner müssten den Eigentümer in die Pflicht nehmen. Eine andere Handlungsmöglichkeit bestehe für diese Grundstücke nicht. Es werde angeregt, bei der geplanten Ortsteilbegehung ggf. Herrn Gorlt dazu einzuladen.
Auf Nachfrage erklärt Herr Siol, wenn dort eine Person stürze müsse der Eigentümer informiert und ggf. durch ein Klageverfahren in die Pflicht genommen werden. Die Verwaltung könne in diesem Fall nicht tätig werden (Privatgelände). Die Stadt sei lediglich für die öffentlichen Verkehrswege verantwortlich. Er habe hier die Pflicht darüber zu informieren, was geht und was nicht.
Im Ortsrat wird sodann sehr ausführlich die Thematik erörtert. In diesem Rahmen wird u.a. berichtet, dass neulich ein Kind gestürzt sei. Als der Vorfall der Versicherung gemeldet wurde, habe die Familie die Kündigung der Wohnung erhalten. Erst aufgrund eingestellter Fotos bei Facebook sind Gefahrenquellen beseitigt worden. Es wird angeregt, die Bewohner sollten sich zusammenschließen und gemeinsam ggf. durch Einbindung der Presse versuchen mehr Druck auf den Eigentümer auszuüben. Die während der Baumfällaktion beschädigten Bordsteine seien durch den Straßenkontrolleur schon seit längerem markiert, aber noch nicht – auf Rechnung der Firma GDI – ausgetauscht worden.
Auf Nachfrage erklärt Herr Siol, auf einzelne Eigentümer massiv Einfluss durch eine Gestaltungssatzung zu nehmen liege außerhalb der Ermächtigung. Eine Gestaltungssatzung regele, ob und in welcher Höhe Zäune sowie aus welchen Materialien errichtet werden dürfen. So schwierig es sei, man müsse mit dem Eigentümer bei einer Gestaltungssatzung immer zu einer einvernehmlichen Einigung kommen. Eine Satzung über den Willen des Eigentümers hinaus, wäre im Zweifelsfall einfach auszuhebeln. Er rate zu einem Versuch, in einer gemeinsamen Begehung mit der Firma DGI. In diesem Rahmen sollte festgelegt werden, welche Schritte erforderlich seien. Er sei der Meinung, dieser Weg führe eher zum Erfolg. Es helfe nicht zu suggerieren, dass eine Gestaltungssatzung die Lösung des Problems sei, wenn es nachher nicht funktioniert. Auf weitere Nachfrage erklärt Herr Siol, formal sei eine Gestaltungssatzung über eine größere Fläche möglich. Dies würde allerdings einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen, da alle Eigentümer mit eingebunden werden müssten. Er bezweifele, dass dieses Mittel zum Erfolg führe. Zudem könne er sich vorstellen, dass sich die Bewohner eine schnellere Lösung wünschen.
Im Weiteren wird aus dem Ortsrat angeführt, dort existiere sei zum Teil kein Bebauungsplan. Ggf. könnte eine Gestaltungssatzung ergänzend wirken. Im Musikerviertel habe die Stadt versucht, über die Köpfe der Eigentümer hinweg eine Gestaltungssatzung aufzuzwängen. Hier gehe es darum, dass es einigermaßen ansprechend aussehe (Einfriedung, Bewuchs, Bäume, Fahrradständer/Einhausung der Müllbehälter). Man könne eine rechtssichere Formulierung entwerfen, die sicherlich längere Zeit in Anspruch nehmen werde und eine Menge Arbeit koste. Dazu informiert die Verwaltung, am Ende habe der Eigentümer gute Möglichkeiten zu sagen, aus finanziellen Gründen könne er die Vorgaben nicht umsetzen. Um eine Rechtssicherheit zu erlangen, werde eine lange Austauschphase benötigt und bei den Eigentümern müsse zum Mitmachen geworben werden. Hier gehe es um Verkehrssicherungspflichten, die in einer Gestaltungssatzung nicht geregelt werden.
Aus dem Ortsrat wird berichtet, es würden dort Betonfundamente herum liegen, im Bereich der Zaunanlage zum Spielplatz befänden sich Spiralen von Stacheldraht, Müll u.a. liege auf dem städtischen Streifen. Hier müsse die Verwaltung gezielt nachschauen und Rückmeldung an den Ortsrat geben. Bei den Anwohnern herrsche keine Solidarität, da jeder einen anderen Mietvertrag habe. Des Weiteren werde gebeten zu prüfen, ob das „Vermietungsschild“, das größer als 1,5 m² ist, zulässig sei.
Anschließend wird die Sitzung von 19:48 bis 20:16 Uhr für die Fragen der Zuhörer (die zum großen Teil vom Ortsrat und der Verwaltung beantwortet werden) unterbrochen. In diesem Rahmen wird u.a. angeführt, dass die Stadt eine Fürsorgepflicht habe. Sollte die Firma DGI Fördergelder bekommen haben, müssten Auflagen in der Genehmigung sein. Die ganze Sache sei nur dafür ausgelegt, 10 Jahre zu überstehen, um dann zu verkaufen.
Sodann erklärt Ortsratsmitglied Ceyp diesen Tagesordnungspunkt als behandelt. Man müsse die Sache nun erst mal sacken lassen und schauen, welche zugesagten Maßnahmen umgesetzt werden.
Ortsbürgermeister Didschies informiert, bis zur nächsten Ortsratssitzung würde keine Anträge mehr eingereicht werden. Zu dem Ortstermin am 14.09. solle Herr Grolt (nicht Herr Trautsch) eingeladen werden. Die Ausführungen von der Verwaltung seien angekommen.
Es besteht Einvernehmen, den Antrag als erledigt zu erklären.
