21.06.2017 - 4 Mitteilungen der Verwaltung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Sitzung:
-
Sitzung des Ortsrates Neustadt/Heese
- Gremium:
- Ortsrat Neustadt/Heese
- Datum:
- Mi., 21.06.2017
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:24
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Die Verwaltung beantwortet Anfragen aus der letzten Sitzung wie folgt:
1. Heesemarkt (TOP 1 am 01.03.2017)
In der Bürgeranhörung wurde angefragt, was die Stadt Celle für eine Belebung des Wochenmarktes auf dem Heeseplatz unternimmt. In einer im Nachgang zur letzten Sitzung eingegangenen Anfrage der „Unabhängigen“ und der „CDU“ wurde angefragt:
Welche konkreten Bedingungen werden seitens der Stadt Celle an potentielle Marktbeschicker auf dem Heeseplatz gestellt?
Ist es richtig, dass Marktbeschicker, die nur wenige Minuten zu früh abbauen/schließen bzw. zu spät den Stand morgens eröffnen, Bußgelder zu zahlen haben?
Wie hoch fallen diese aus?
Weshalb weist die Stadt Celle für derartiges Fehlverhalten Bußgelder aus?
Wie hoch sind die Standgebühren für die Marktbeschicker?
Welche Bemühungen wurden seitens der Verwaltung unternommen, um mehr oder weitere Marktbeschicker für den Heesemarkt zu begeistern?
Antwort Fachdienst Allgemeine Ordnung (FD 32):
Die Verwaltung verliest die als Anlage zum Protokoll beigefügte Stellungnahme vom 11.04.2017.
Ortsratsmitglied Danner erklärt, der Ortsrat sollte sich einbringen. Der Ortsrat könne eine Anregung, die beispielsweise die Einrichtung eines Bio-Öko-Marktes mit möglichst regionalen Produkten beinhaltet (ähnlich wie der Verbund in Hannover), an die Verwaltung ausarbeiten. Er werde dazu einen Termin organisieren.
Ortsbürgermeisterin Kämpfert informiert, in der Mediathek von N3 sei dazu ein Bericht zu finden.
2. Fuhrberger Straße/Wittestraße (TOP 1 am 01.03.2017 - Bürgeranhörung)
Ein Zuhörer berichtet, aufgrund der parkenden Autos auf der Bäckerseite bis über die Ampelanlage hinaus gestalte sich die Einfahrt in die Wittestraße als sehr schwierig, da gegenüber auch noch ständig ein LKW parke. Er fahre für das Wilhelm-Buchholz-Stift. Etwa 25 Busse würden die Schüler zur Paul-Klee-Schule bringen. Er bittet darum, auf etwa 80 Meter Länge ein absolutes Haltverbot einzurichten.
Ortsratsmitglied Danner ist der Meinung ein Parkverbot dort einzurichten, sei für die Anwohner nicht zumutbar. Er habe dieses Problem schon vor 2 Jahren kommen sehen, als die Planungen zum Bau der Schule im Ortsrat vorgestellt worden seien. Er habe damals darum gebeten, über den nördlichen Teil zu leiten. Auch habe seinerzeit der Landkreis mitgeteilt, dass dort weniger Busse für den Schülerverkehr eingesetzt würden.
Antwort Fachdienst Allgemeine Ordnung (FD 32):
Die Verkehrssicherheitskommission (VSK) wird sich die Situation ansehen. Dies wird allerdings noch etwas Zeit in Anspruch nehmen.
3. Glascontainer Kreuzung Königsberger Straße/Amelungstraße (Anfrage der CDU und der UNABHÄNGIGEN im Ortsrat - siehe Anlage zum Protokoll) (TOP 3 Nr. 7 am 01.03.2017)
Der jetzige Standort wurde seinerzeit gemeinsam von Ortsrat und Verwaltung ausgesucht. Hinsichtlich des Mülls werde die neu vorgeschlagene Fläche im Bereich des Wendehammers nicht unproblematischer sein. Der Fachdienst Allgemeine Ordnung werde sich die Situation ansehen.
Antwort Fachdienst Allgemeine Ordnung (FD 32):
Der Glascontainer wird im nächsten Jahr, nach Ablauf des Vertrages, an den vorgeschlagenen Standort am Ende der Birkenstraße in den Wendehammer versetzt.
4. Grundschule Neustadt – Tempo 30
Ortsratsmitglied Bätje fragt an, ob aufgrund der nunmehr geänderten Gesetzeslage vor der Grundschule in der Neustadt Tempo 30, zumindest während der Schulzeit, eingerichtet werden könnte.
Antwort Fachdienstleiter Tief- und Landschaftsbau (FD 66) und Fachdienst Allgemeine Ordnung (FD 32):
Die neue Rechtsgrundlage für die Festsetzung von Tempo 30 auch vor Schulen, Kindertagesstätten, Alten- und Pflegeheimen und Krankenhäusern sieht nach Straßenverkehrsordnung (StVO) in der Fassung vom 14.12.2016, in Verbindung mit dem dazu ergangenen verbindlichen Erlass des Nds. Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 21.12.2016 und unter Berücksichtigung der vom Bundesrat am 10.03.2017 beschlossenen Änderung der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) wie folgt aus:
Innerhalb geschlossener Ortschaften ist die Geschwindigkeit im unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen Kindergärten, -tagesstätten, -krippen, -horten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen für geistig oder körperlich behinderte Menschen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern in der Regel auf Tempo 30 km/h zu beschränken, wenn die Einrichtung einen direkten Zugang zu der Tempo 50 Straße hat, oder im Nahbereich der Einrichtungen starker Ziel- und Quellverkehr mit all seinen kritischen Begleiterscheinungen (je nach Einrichtung z. B. Bring- und Abholverkehr mit vielfachem Ein- und Aussteigen, Parkraumsuchverkehr, Fahrbahnquerungen, Pulkbildung von Radfahrern und Fußgängern) vorhanden ist. Das gilt insbesondere auch auf klassifizierten Straßen (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) sowie auf weiteren Vorfahrtstraßen (Zeichen 306). Im Ausnahmefall kann auf die Absenkung der Geschwindigkeit verzichtet werden, soweit etwaige negative Auswirkungen auf den ÖPNV (z. B. Taktfahrplan) oder eine Verkehrsverlagerung auf die Wohnnebenstraße zu befürchten ist. In die Gesamtabwägung sind dann die Größe der Einrichtung und Sicherheitsgewinne durch Sicherheitseinrichtungen und Querungshilfen (z. B. Fußgängerüberwege, Lichtzeichenanlagen, Sperrgitter) einzubeziehen.
Die streckenbezogenen Anordnung ist auf den unmittelbaren Bereich der Einrichtung und insgesamt auf höchstens 300m Länge zu begrenzen. Die Anordnungen sind zudem, soweit Öffnungszeiten (einschl. Nach- und Nebennutzungen) festgelegt wurden, auf diese zu beschränken.
Die Verwaltung wird vor diesem Hintergrund alle relevanten Standorte innerhalb des Stadtgebietes untersuchen, ob unter Berücksichtigung dieser Kriterien eine Temporeduzierung auf 30 km/h erfolgen kann. Diese Untersuchung ist ab der zweiten Jahreshälfte 2017 vorgesehen, nachdem die zurzeit vakante Stelle von Herrn Schuster wieder besetzt ist. Die Verkehrssituation an den einzelnen Einrichtungen wurde auch in der Vergangenheit bereits regelmäßig geprüft und beobachtet. Grundsätzlich liegen keine Erkenntnisse über besondere Gefährdungsaspekte vor, die ein unverzügliches Handeln erfordern würden.
5. Waldfriedhof
Ortsratsmitglied Zwaan berichtet, auf dem Waldfriedhof würden einige Personen mit ihren Hunden spazieren gehen. Teilweise befinde sich Hundekot auf den Gräbern. Derzeit befinde sich dort ein Schild, dass Hunde an der Leine zu führen sind. Er fragt an, ob es möglich wäre, Hunde generell auf dem Waldfriedhof zu verbieten.
Antwort Friedhofsbetrieb (FD 67.3):
Zu Bedenken ist, die Friedhöfe, im Besonderen der Waldfriedhof hat nicht nur den Zweck der Begräbnisstätte, er dient auch als Naherholungsfläche für die Anwohner. So ist es auf allen Friedhöfen der Stadt Celle gestattet Hunde angeleint mitzuführen - und das soll auch so bleiben.
Der Hundehalter hat wie in anderen öffentlichen Bereichen die Hinterlassenschaften seines Hundes aufzunehmen und an dafür geeigneter Stelle zu entsorgen. Hier ist ein Ansatzpunkt zu suchen die Hundebesitzer des Ortsteils zu sensibilisieren alle öffentlichen Flächen von Hundekot freizuhalten.
6. Spielplatz Marienwerderallee
Ortsratsmitglied Süzük sei darauf angesprochen worden, dass auf dem Spielplatz keine Sitzmöglichkeit bzw. keine Bank mit Lehne vorhanden sei. Sie bittet um Überprüfung, ob dort eine Bank installiert werden könnte.
Antwort Grünbetrieb (FD 67.1):
Wenn der Ortsrat es wünscht, kann aus Sicht des Grünbetriebs eine Bank dort aufgestellt werden. Die „Standard“-Bank (Füße aus Gußeisen mit Lehne) kostet ca. 350 Euro. Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung und der Haushaltssituation (alle freiwilligen Leistungen stehen auf dem Prüfstand) kann die Bank allerdings nicht aus den Mitteln des Grünbetriebs beschafft werden. Über die weitere Vorgehensweise sollte im Rahmen des TOP 7 „Vergabe der Ortsratsmittel“ gesprochen werden.
7. Carstensstraße-
Ortsratsmitglied Müller fragt an, ob in der Carstensstraße vor einem Haus mit einem großen Busch bzw. einer großen Tanne ein Haltverbot angebracht werden könnte. Er werde dazu noch die Hausnummer mitteilen und ggf. ein Foto senden.
Im Nachgang zur Sitzung teilte er mit Email vom 24.03.2017 mit, dass ein Parkverbot wahrscheinlich nicht die richtige Lösung sei und schlägt die Anbringung eines Warnschildes vor.
Antwort Fachdienst Allgemeine Ordnung (FD 32):
Zum Parkverbot: Verkehrszeichen können nur angeordnet werden, wenn besondere Umstände dieses zwingend erfordern. Da diese Umstände hier nicht vorliegen kann kein Haltverbot bzw. Warnschild eingerichtet werden, zumal dort auch ein Gehweg vorhanden ist. Gemäß der Straßenverkehrsordnung muss sich der Verkehrsteilnehmer vorsichtig in den Straßenverkehr hinein tasten.
8. Eckgrundstück Neustadt/Bredenstraße (gegenüber der Schule)
Ortsratsmitglied Meier berichtet, das o. g. Grundstück sei ein Schandfleck für den Ortsteil. Er fragt an, ob die Stadt vorhabe dieses, für eine andere Nutzung, zu erwerben.
Antwort Städtebauförderung Liegenschaften (FD 60.2):
Ein Ankauf durch die Stadt ist auf Grund der Haushaltsituation zurzeit nicht beabsichtigt.
Des Weiteren hat Ortsratsmitglied Meyer telefonisch am 24.05.17 Fragen zur baulichen Entwicklung im Ortsteil gestellt.
Antwort Stadtplanung (FD 60.1) - per Email vom 20.06.2017 an Herrn Meier:
Zu der Frage, ob die Stadt Celle das Thema „Nachverdichtung Neustadt“ weiterverfolgt, wurde ihm mitgeteilt, dass die Stadt weiterhin an einer Nachverdichtung in dem Bereich interessiert ist. Konkret wird an den von Herrn Meier aufgeführten Bauleitplänen weitergearbeitet.
Zum Thema Eckgrundstück Neustadt/ Bredenstraße wurde ihm mitgeteilt, dass die Stadt weiterhin eine bauliche Nutzung befürwortet. Hinsichtlich der begonnenen Sanierung des Hauses an der Ecke Neustadt/ Mittelgasse liegen dem Fachdienst keine neueren Erkenntnisse vor.
9. Neustädter Schule
Ortsratsmitglied Jung fragt an, ob der Kontaktbereichsbeamte oder die Polizei dort den Verkehr überwachen könnte. Zu den Hauptzeiten würden die Eltern im Haltverbot parken, um Ihre Kinder vor der Schule abzusetzen, da der Parkplatz in der Bredenstraße belegt sei. Hierdurch entstünden gefährliche Situationen, da kleine Kinder aus dem Auto über den Radweg zur Schule laufen.
Ortsbürgermeisterin Kämpfert informiert, dass Herr Wiechmann nicht mehr Kontaktbereichsbeamter sei und ein Nachfolger derzeit noch nicht feststehe.
Antwort Fachdienst Allgemeine Ordnung (FD 32):
Aufgrund von Personalknappheit bei der Polizei, gibt es derzeit keine Kontaktbereichsbeamten. Ortsratsmitglied Jung kann eine solche Bitte auch ohne die Verwaltung direkt an die Polizei richten.
10. Grundstück der ehemaligen Gärtnerei in der Kortenumstraße/An der Hasenbahn
Ortsratsmitglied Süzük hat am 16.06. telefonisch mitgeteilt, dass im Bereich Kortenumstraße und An der Hasenbahn (Grundstück Preuhs und Tierfriedhof) der Gehweg zugewachsen ist. Dort ragen zum Teil wohl Dornen hinein, so dass die Kinder auf die Straße ausweichen müssten.
Antwort Straßenbetrieb (FD 67.2):
Die Dame, die bei Wallach für diese Dinge zuständig ist, wurde schon zweimal angeschrieben. Die Fachverwaltung bleibt weiter am „Ball“.
Anlagen
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