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ALLRIS - Auszug

07.12.2017 - 9 Mitteilungen der Verwaltung

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Wortprotokoll

1. Lose Pflastersteine Mittelgasse (TOP 10 Nr. 2 am 21.06.2017)

Ortsratsmitglied Jung berichtet, einige Pflastersteine seien ausgebessert worden. Allerdings seien in der Fahrbahnmitte immer noch dieselben Steine lose.

Antwort (FD 67.2):

Der Straßenkontrolleur konnte trotz erneuter Prüfung keine nennenswerten Beeinträchtigungen bzw. lose Pflastersteine feststellen.

Dazu merkt Ortsratsmitglied Bätje an, die losen Steine befinden sich gegenüber von Haus-Nr. 5 etwa 1 Meter rechts daneben. Die Kehrmaschine löse diese regelmäßig.

 

2. Wasserspielplatz Kirchhofstraße (TOP 10 Nr. 3 am 21.06.2017)

Ortsratsmitglied Jung informiert, der Wasserspielplatz sei außer Funktion. Sie bitte um Inbetriebnahme.

Antwort:

Der Wasserspielplatz konnte am 05.09.2017 wieder in Betrieb genommen werden.

 

3. Schiefer Gully Mittelgasse (TOP 10 Nr. 5 am 21.06.2017)

Ortsratsmitglied Bätje berichtet, der Gully vor dem Haus Nr. 5 sei schief.

Antwort (FD 68):

Der Gully wird in der nächsten Woche erneuert.

 

4. Parksituation Hattendorffstraße (TOP 10 Nr. 7 am 21.06.2017)

Ortsratsmitglied Sük informiert, im ersten Teil der Hattendorffstraße (von der Schulzestraße aus kommend) parken die Fahrzeuge dicht hintereinander, so dass für Radfahrer gefährliche Situationen entstünden. Sie fragt an, ob das Fahren auf dem Gehweg zugelassen werden könnte oder ob es eine andere Möglichkeit gebe.

Dazu erklärt Ortsratsmitglied Danner, aufgrund einer neuen Richtlinie müssten Fahrräder auf der Straße fahren.

Antwort (FDL 66):

Auch bei parkenden Fahrzeugen am Fahrbahnrand ist das Fahrradfahren auf der Fahrbahn möglich (es gibt Ausweichstellen und die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h), zudem sind keine ausreichenden Gehwegbreiten vorhanden, die dort das Fahrradfahren ermöglichen.

Kinder dürfen auf Radwegen fahren
Kinder bis zum 8. Lebensjahr mussten bisher immer auf dem Gehweg fahren, auch wenn ein Radweg vorhanden war. Diese Regelung führte häufig zu praktischen Problemen, da radelnde Eltern ihre kleineren Kinder nicht auf dem Gehweg begleiten durften. Nach der neuen Regelung (ab dem 14.12.2016) dürfen Kinder Radwege benutzen, wenn diese baulich von der Fahrbahn getrennt sind. Auf die Fahrbahn gemalte Radfahr- oder Schutzstreifen dürfen sie weiterhin nicht benutzen. Beim Fahren auf dem Gehweg darf sie nun eine mindestens 16 Jahre alte Aufsichtsperson begleiten. Auf Fußnger müssen natürlich beide besondere Rücksicht nehmen.

 

5. Zickzack-Weg an der Tangente und städtischer Teil des Fußweges An der Hasenbahn (TOP 10 Nr. 8 am 21.06.2017)

Ortsratsmitglied Sük bittet, in den beiden Bereichen einen Rückschnitt vorzunehmen.

Antwort (FD 67.1):

Der Rückschnitt im dortigen Bereich befindet sich auf der „To-Do-Liste“ in den Wintermonaten.

 

6. Lauensteinplatz/Welfenallee (TOP 10 Nr. 9 am 21.06.2017)

Ortsratsmitglied Danner erklärt, die Ausfahrtssituation habe sich durch die angebrachten Schraffierungen und der vorgezogenen Haltelinie schon gebessert. Er fragt an, ob an dem Laternenmast auf der gegenüberliegenden Seite ein Verkehrsspiegel als zusätzliche Hilfestellung angebracht werden könnte.

Antwort (FDL 66):

Die erforderlichen Sichtdreiecke sind im Einndungsbereich Lauensteinplatz/Welfenallee vorhanden, ein Verkehrsspiegel ist deshalb nicht erforderlich. Ein Verkehrsspiegel entbindet den Fahrer nicht davon, sich zu unmittelbar vor der Einfahrt in die Vorfahrtsstraße über die Verkehrslage zu orientieren.

 

Ortsbürgermeisterin Kämpfert erklärt, ein Spiegel sei erwünscht, da auch auf den Sperrflächen geparkt werde. Es komme dort immer wieder beinahe zu Unfällen. Ortsratsmitglied Bätje berichtet, dort seien auch schon Unfälle passiert. Ortsratsmitglied Schwanke ergänzt, zusätzlich zu dem Spiegel sollten noch vier weitere Parkplätze entfernt und als Sperrfläche markiert werden.

 

7. Parkprobleme in der Carstensstraße (TOP 10 Nr. 11 am 21.06.2017)

Ortsratsmitglied Meier berichtet, der Lehrerparkplatz der Pestalozzischule sei für parkende Anwohner gesperrt worden, da dort Anwohner der Carstensstraße und Caroline-Mathilde-Straße Hundekämpfe durchgeführt hätten. Dies habe nun eine Parkplatzknappheit zur Folge.

Antwort (FDL 66):

Die Sperrung des Lehrerparkplatzes ist beim FD 66 nicht bekannt (ist keine öffentliche Verkehrsfläche). Grundsätzlich können im öffentlichen Verkehrsraum keine privaten Stellplatzdefizite kompensiert werden.

 

8. Gelände der ehemaligen Gärtnerei in der Neustadt (hinter Glaserei Hein) (TOP 10 Nr. 12 am 21.06.2017)

Ortsratsmitglied Meier erklärt, die Stadt plane dort eine Nachverdichtung. Er fragt an, ob es diesbezüglich ein Grundkonzept gebe. Des Weiteren sei der Teich an der Holzbrücke versumpft und müsste durchflutet werden. Auch werde das Gelände zur Müllentsorgung genutzt. Seinerzeit sei die Instandsetzung des Teiches im Sanierungsprogramm Neustadt enthalten gewesen, aber nicht umgesetzt worden. Er regt an, diesen Bereich in die Neubebauung mit einfließen zu lassen. Er bittet um Mitteilung, ob die Planung für den Hochwasserschutz für diesen Bereich fertiggestellt sind.

Antwort (FD 66) zum Hochwasserschutz:

Die betroffene Fläche liegt in keinem Überschwemmungsgebiet. Die Hochwasserschutzmnahmen entlang der Aller sind in dem Bereich abgeschlossen. Die Hochwasserschutzmaßnahmen westlich davon an der Fuhse sind ebenfalls abgeschlossen.

dlich davon im Bereich der Fuhse ist zur Zeit keine weitere Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen geplant, da der Hochwasserschutz erstmal an der Aller oberhalb der Wehranlagen weiter geht.

Antwort (FD 60.1):

Die Stadtplanung arbeitet an einem Grundkonzept. Die Erschließung ist derzeit noch nicht gesichert. Dazu werden noch Gespräche geführt.

 

9. Anfrage der CDU vom 09.11.2017 zum Kreisel Welfenallee

Ist es möglich, den Kreiselinnenraum Welfenallee/Einmündung Heese und Fuhrbergerstraße, ähnlich wie bei vielen anderen Kreiseln, durch eine Erhöhung innerhalb des Kreisels auch physisch kenntlich zu machen, um möglichen Unfällen vorzubeugen?

Begründung:

Unserer Ansicht nach wird die Verkehrssicherheit ohne die physische Kenntlichmachung durch eine Erhöhung des Kreiselinnenraumes, wie es üblich ist, gefährdet. Autofahrer können insbesondere bei Dunkelheit den Kreisel nicht als solchen erkennen, so dass Unfälle wahrscheinlicher sind.

Antwort (FDL 66):

Die Gestaltung von Kreisinseln als leicht ansteigender Hügel kann für Kreisverkehre außerorts im Zuge von Straßen mit hohen zulässigen Geschwindigkeiten und geringen Fußnger- und Radverkehrsaufkommen vorteilhaft sein, um die über den Knotenpunkt hinaus gehende Sichtbeziehungen und so die Streckencharakteristik von übergeordneten Verkehrsbeziehungen zu unterbrechen.

Innerorts ist die Kreisinsel ist so zu gestalten, dass sie im Regelbetrieb nicht überfahren werden kann. Die frühzeitige Erkennbarkeit in der Annäherung auf den Kreisverkehrsplatz ist sicherzustellen. Für die Verkehrssicherheit ist es wichtig, die erforderlichen Sichtfelder immer einzuhalten. Der Blick des Fahrzeugführers soll beim Befahren des Kreisverkehrs nach rechts orientiert bleiben (Zufahrt, querende Radfahrer und Fußnger) und nicht durch eine auffällige Kreisinselgestaltung abgelenkt werden. Der innerörtliche Kreisel Welfenallee/Nienburger Straße ist aus allen Fahrtrichtungen gut erkennbar, Unfälle hat es seit der Inbetriebnahme nicht gegeben, insofern besteht dort kein Handlungsbedarf.

 

10. Anfrage der CDU vom 09.11.2017 zum Kontaktbeamten in der Neustadt/Heese

Wann wird wieder ein Kontaktbereichsbeamter für den Bereich Neustadt/Heese zur Verfügung stehen?

Wie erklärt sich die Verwaltung, dass trotz der Aussage, dass es derzeit keine Kontaktbereichsbeamten gäbe, Ortsratsmitglieder der Stadtteile Altstadt, Blumlage und aus Klein Hehlen berichten, dass ihre Stadtteile über einen Kontaktbereichsbeamten verfügen?

Ist den dortigen Ortsratsmitgliedern mitgeteilt worden, dass es Kontaktbeamten der Celler Polizei gibt?

Begründung:

Aufgrund der verhältnismäßig hohen Kriminalitätsrate im Vergleich zu anderen Celler Stadtteilen benötigt die Neustadt/Heese dringend einen festen Ansprechpartner der Polizei.

Antwort:

Nach Rücksprache mit der Polizei verfügt diese derzeit über keine Kontaktbereichsbeamten. Es wird allerdings angestrebt, diese Positionen wieder zu besetzen. Ein konkreter Zeitpunkt steht dafür noch nicht fest. Die Verwaltung hat leider keinen Einfluss auf die Personalplanungen der Polizei.

Die angeführten Aussagen der Ortsratsmitglieder erklärt sich die Verwaltung so, dass diese noch nicht mitbekommen haben, dass es keine Kontaktbereichsbeamten mehr gibt.

In der Vergangenheit wurden die beiden ehemaligen Kontaktbereichsbeamten, Frau Schwache (bis November 2016) und Herr Wiechmann (bis April 2017) zum Teil von den Ortsräten in die jeweiligen Sitzungen eingeladen, um über ihre Arbeit zu berichten.

 

11. Anfrage von Ortsratsmitglied Danner vom 29.11.2017 rgersteigabsenkungen

Ortsratsmitglied Danner hat angefragt, ob im Bereich Rehbockstraße/Von-Plauen-Straße Bürgersteigabsenkungen vorgesehen sind. Er ist von einem Bürger, der auf einen Rollator angewiesen ist, darauf angesprochen worden.

Antwort (FD 67.2)

Der oben angeführte Bereich wird mit auf die große Liste gesetzt, die es für Bürgersteigabsenkungen gibt. In diesem Jahr und im Frühjahr 2018 sind aufgrund der Witterungsverhältnisse ohnehin keine Bauarbeiten mehr möglich. In den vorgesehenen Unterhaltungsarbeiten an den Straßen für die kommenden Jahre werden auch immer die Umsetzungen von Absenkungen mit eingearbeitet. Darüber hinaus stehen dem Straßenbetrieb r die Straßenunterhaltung auch nur begrenzte Haushaltsmittel zur Verfügung. Ein konkreter Umsetzungstermin kann somit leider nicht mitgeteilt werden.