14.06.2017 - 10 Mitteilungen der Verwaltung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Datum:
- Mi., 14.06.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
a) Straßenverkehr in der Arlohstraße im Ortsteil Scheuen (TOP 16 a v. 08.11.2016)
Die Verwaltung informiert, dass lt. schriftlicher Stellungnahme der Polizeiinspektion (PI) Celle ene lückenlose Verkehrsüberwachung nicht möglich sei; es müssten Prioritäten gesetzt werden. Demzufolge seien Überwachungsmaßnahmen dort zu konzentrieren, wo sich häufig Unfälle ereignen (Unfallbrennpunkte) oder die Wahrscheinlichkeit besteht, dass sich Unfälle ereignen werden (Gefahrenpunkte). Das seien insbesondere solche Stellen, an denen wiederholt wichtige Verkehrsregeln missachtet werden und die nicht durch verkehrstechnische Vorkehrungen zu entschärfen sind. Grundlage seien hier die Ergebnisse der Unfallauswertung, insbesondere die örtliche Unfallanalyse und die Empfehlungen der Verkehrssicherheitskommission. Unter diesen Gesichtspunkten wird seitens der PI Celle einer Geschwindigkeitsüberwachung in 30er-Zonen und verkehrsberuhigten Bereichen nur zugestimmt, wenn dort Unfallhäufigkeiten festzustellen sind oder sich eine erhöhte Gefahrenprognose (z. B. Schule/Schulweg, Kindergarten, Altenheime) ableiten lässt.
Die Verwaltung teilt mit, dass nach den o. g. Kriterien die Arlohstraße derzeit nicht für Überwachungsmaßnahmen in Betracht komme. Sobald die Stadt wieder über ein sog. „Smiley-Gerät“ verfüge, könne dies dort für ca. 2 Wochen platziert werden, um die Autofahrer zu sensibilisieren.
b) Zustand der Nebenanlagen in der Straße Alt Groß Hehlen (in Richtung des Friedhofes) - (TOP 16 d v. 08.11.2016)
Die Verwaltung berichtet, dass die o. g. Nebenanlagen zeitnah überarbeitet wurden.
c) Defekte Straßenlaterne vor dem Grundstück „Zur Jägerei 88“ in Hustedt
(TOP 16 k v. 08.11.2016)
Die Verwaltung weist darauf hin, dass bereits am 16.11.2016 hier Abhilfe geschaffen worden sei.
d) Neue Häuser an der Scheuener Straße in Groß Hehlen (TOP 16 b v. 08.11.2016)
Die Verwaltung trägt vor, dass von der neuen Bebauung nur ein geringes Fußgängeraufkommen ausgehe; hierfür sei die vorhandene wassergebundene Wegebefestigung ausreichend. Aus Sicht der Fachverwaltung sei ein anliegerkostenpflichtiger Vollausbau nicht erforderlich.
e) Geschwindigkeitsreduzierung von 50 km/h auf 30 km/h in der Nacht von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr für die Celler Straße (B3) in Groß Hehlen (TOP 16 f v. 08.11.2016)
Die Verwaltung informiert, dass die o. g. Anfrage von der zuständigen Fachverwaltung aufgenommen worden sei. Eine Überprüfung werde im Rahmen der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes erfolgen, ein genauer Zeitpunkt könne jedoch noch nicht benannt werden.
