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ALLRIS - Auszug

12.09.2017 - 3 Feststellung der Tagesordnung des öffentlichen ...

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Wortprotokoll

rgermeister Dr. Rodenwaldt stellt den Antrag, folgenden Tagesordnungspunkt heute abzusetzen:

 

TOP 5:Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 22 der Stadt Celle "Einzelhandel und Wohnen 77er Straße/Wehlstraße"  (Vorlage - BV/0243/17)

 

Als Begründung führt er an, dass heute bei der Verwaltung ein Bürgerbegehren zum o. g. Thema eingegangen sei. Seiner Meinung nach hätte der Verwaltungsausschuss heute unverzüglich über die Zulässigkeit dieses Bürgerbegehrens entscheiden müssen, da alle Voraussetzungen für eine Entscheidung vorgelegen hätten und die Verwaltung genügend Zeit gehabt hätte, dies entsprechend vorzubereiten. Man sollte solch einrgerbegehren nicht so einfach vom Tisch wischen.

 

Ratsherr Range widerspricht den Ausführungen seines Vorredners, denn die Ratsmitglieder könnten nichts vom Tisch wischen, was ihnen noch gar nicht vorliegt. Diese Angelegenheit sei einfach zu wichtig, um ohne Kenntnis über den Inhalt des Bürgerbegehrens eine Entscheidung darüber zu treffen.

 

Die Verwaltung führt dazu aus, dass dieses Bürgerbegehren heute um 16:00 Uhr eingegangen sei. Nach den Regelungen des § 32 NKomVG sei ein zweistufiges Verfahren zu beachten. Im Rahmen der 1. Stufe müsse die Verwaltung zunächst prüfen, ob das Bürgerbegehren hinsichtlich seines Gegenstandes und seiner Form zulässig sei. Hierfür sei der Verwaltungsausschuss zuständig. In der 2. Stufe werde u. a. geprüft, ob die erforderlichen Unterschriften vorliegen und die normierten Formvorschriften eingehalten werden. Sicherlich sei unverzüglich eine Entscheidung über die Zulässigkeit herbeizuführen, doch eine Entscheidung in der heutigen Sitzung des Verwaltungsausschusses (Beginn um 17:30 Uhr) sei in der Kürze der Zeit wegen der Erforderlichkeit einer umfassenden rechtlichen Prüfung nicht möglich gewesen. Dies werde der Fachdienst Recht und Vergaben morgen umgehend erledigen und dann werde entschieden, ob ggf. eine Sondersitzung des Verwaltungsausschusses anberaumt werde. Weiterhin weist die Verwaltung darauf hin, dass das heute eingegangene Bürgerbegehren im Rahmen der 1. Stufe keine aufschiebende Wirkung erziele, d. h. der Rat könne heute in der Sache eine Entscheidung treffen. Erst in der 2. Stufe trete diese Rechtsfolge ein.

 

Danach lässt der Ratsvorsitzende über den Antrag von Bürgermeister Dr. Rodenwaldt auf Absetzung des o. g. Tagesordnungspunktes abstimmen. Dieser Antrag wird mehrheitlich abgelehnt (16 Ja-Stimmen, 22 Nein-Stimmen). Anschließend wird die unveränderte Tagesordnung (siehe oben) vom Rat mehrheitlich bestätigt.