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ALLRIS - Auszug

31.01.2018 - 8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen zur Bild...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Der Rat entscheidet einstimmig wie folgt:

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, über- und außerplanmäßige Aufwendungen zur Bildung von Rückstellungen im Rahmen des Jahresabschlusses 2016 entstehen zu lassen, soweit deren Bildung verpflichtend nach § 123 Abs. 2 Nds. Kommunalverfassungsgesetz und deren Deckung gewährleistet ist.